Außerordentliche Hauptversammlung zur Neudomizilierung 26.07.2023
Globaltrans Investment PLC („das Unternehmen“ und zusammen mit seinen konsolidierten Tochtergesellschaften „Globaltrans“ oder „die Gruppe“) (LSE/MOEX-Ticker: GLTR) gibt heute bekannt, dass der Vorstand („Vorstand“) von Globaltrans eine außerordentliche Generalversammlung einberufen hat. Die Aktionärsversammlung („AHV“) findet am 16. August 2023 um 13:00 Uhr (zypriotische Zeit) in der Profiti Ilia Street 4, 4046 Germasogeias, Limassol, Zypern statt.
Der Hauptpunkt auf der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung besteht darin, den Beginn des Prozesses zur Neuansiedlung von Globaltrans Investment PLC von Zypern an den Abu Dhabi Global Market („ADGM“) zu prüfen und, falls dies für angemessen erachtet wird, zu genehmigen („Vorgeschlagene Neudomizilierung“) “) durch Verabschiedung aller entsprechenden Beschlüsse, wie in der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung angegeben.
Die vorgeschlagene Umsiedlung beruht auf der Notwendigkeit, die Beschränkungen der aktuellen Unternehmensstruktur von Globaltrans anzugehen. Unter anderem sind bestimmte gruppeninterne Transaktionen, einschließlich der Weiterleitung von Dividenden, derzeit nur in sehr begrenztem Umfang zulässig, und dies wird sich voraussichtlich nach Abschluss der vorgeschlagenen Neudomizilierung ändern.
Das Unternehmen beabsichtigt, die aktuelle Notierung der Wertpapiere des Unternehmens sowohl an der London Stock Exchange als auch an der Moskauer Börse nach der geplanten Neudomizilierung beizubehalten. ....... Verwandte Fragen und Antworten zur geplanten Neudomizilierung von Globaltrans Investment PLC
F1 Warum planen Sie, auf den Abu Dhabi Global Market umzusiedeln ?
A1: Die vorgeschlagene Umsiedlung beruht auf der Notwendigkeit, die Beschränkungen der aktuellen Unternehmensstruktur von Globaltrans anzugehen. Beispielsweise sind bestimmte konzerninterne Transaktionen, darunter auch das Upstreaming von Dividenden, derzeit nur in sehr begrenztem Umfang zulässig. Es wird erwartet, dass die vorgeschlagene Umsiedlung einige dieser Einschränkungen beseitigen wird.
Auf der Grundlage seiner Analyse ist das Unternehmen der Ansicht, dass die vorgeschlagene Umsiedlung in die ADGM den anderen untersuchten Gerichtsbarkeiten vorzuziehen ist.
Der Abschluss der geplanten Umsiedlung unterliegt bestimmten behördlichen Genehmigungen und anderen Zustimmungen und es kann nicht garantiert werden, dass diese erteilt werden. Darüber hinaus können potenzielle Gesetzes- oder Regulierungsänderungen und/oder andere externe Faktoren Auswirkungen auf die geplante Neudomizilierung und die Fähigkeit des Unternehmens haben, seine beabsichtigten Ziele zu erreichen.
F2: Werden die aktuellen Notierungen der Wertpapiere des Unternehmens an der London Stock Exchange („LSE“) und der Moskauer Börse („MOEX“) nach der geplanten Neudomizilierung beibehalten?
A2: Das Unternehmen beabsichtigt, seine Notierungen an der LSE und MOEX beizubehalten und hat diesbezüglich vorläufige Konsultationen sowohl mit der LSE als auch mit der MOEX geführt. Basierend auf diesen Konsultationen ist das Unternehmen davon überzeugt, dass beide Börsennotierungen auch nach der vorgeschlagenen Neudomizilierung beibehalten werden könnten.
F3: Werden die Rechte der Inhaber von Stammaktien und GDRs (zusammen die „Aktionäre“) von Globaltrans durch die geplante Neudomizilierung beeinträchtigt?
A3 : Laut der rechtlichen Analyse der Rechtsberater des Unternehmens werden die Grundrechte der Anteilseigner durch die geplante Neudomizilierung nicht beeinträchtigt, was zum Teil auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass die Gesetzgebung in der Republik Zypern, in der sich das Unternehmen derzeit befindet, gilt Sowohl der Sitz des Unternehmens als auch die geltenden ADGM-Vorschriften basieren auf englischem Recht.
Die vorgeschlagenen neuen Satzungen des Unternehmens, die geändert wurden, um den Anforderungen der ADGM zu entsprechen, und die mit der geplanten Neudomizilierung in Kraft treten würden, sollen den Aktionären auf der einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese vorgeschlagenen neuen Satzungen sind der Hauptversammlungsmitteilung als Anhang beigefügt.
F4: Wird das aktuelle Verwahrstellenprogramm nach der vorgeschlagenen Neudomizilierung weitergeführt?
A4: Das Unternehmen beabsichtigt, das aktuelle Depotprogramm beizubehalten und hat diesbezüglich vorläufige Konsultationen mit seiner Depotbank geführt.
F5: Wird die vorgeschlagene Neudomizilierung die Wiederherstellung von Dividendenzahlungen an die Aktionäre ermöglichen?
A5: Die geplante Neudomizilierung würde, wenn sie abgeschlossen wäre, die Fähigkeit des Unternehmens freimachen, bestimmte gruppeninterne Transaktionen durchzuführen, einschließlich der Weiterleitung von Dividenden, die derzeit nur in sehr begrenztem Umfang zulässig sind.
Dies wird jedoch nicht direkt die Wiederherstellung der Dividendenzahlungen an die Aktionäre auslösen.
F6: Erwägt das Unternehmen die Notierung seiner GDRs an alternativen Börsen?
A6: Nein, das Unternehmen erwägt derzeit nicht, seine GDRs an alternativen Börsen zu notieren.
F7: Wie lange würde der vorgeschlagene Umzugsprozess dauern und welche Maßnahmen sind von den Aktionären erforderlich?
A7: Es ist schwierig, die voraussichtliche Dauer des vorgeschlagenen Umsiedlungsverfahrens vorherzusagen. Das Unternehmen geht jedoch davon aus, dass der Prozess etwa sechs Monate dauern wird. .......
https://www.globaltrans.com/investors/news/detail/2409
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