Im Augenblick und in den nächsten Monaten besteht kein akuter Handlungsbedarf.
Die BAFIN wird den Mindestpreis feststellen. Dann folgt die Vorlage des Angebotes durch die Elector GmbH. Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Angebot. Der Angebotszeitraum beginnt. Ggf. gibt es noch eine Nachfrist in der man seine Aktien anbieten kann.
Und dann muss man halt sehen, ob die Aktie nach der Herausnahme aus dem geregelten Marktsegement noch im ungeregelten Marktsegment notiert wird oder nicht. Kommt dazu keine Aussage von der AG im Rahmen des Übernahmeangebotes, muss man entscheiden, ob man das Risiko eingehen will, das die Aktie nach dem Auslaufen des Übernahmeangebotes ggf. nicht mehr an der Börse gehandelt wird. Oder doch noch das jetzige Übernahmeangebot annimmt.
Denn braucht man dann das in der Aktie investierte Geld, kann man ggf. nicht verkaufen, weil: Wo?
Ggf. wird die Aktie aber danach ohne Zutun der Gesellschaft an einem elektronischen Börsenplatz gelistet. Oder man kann sie manuell über einen nicht elektronischen Handelsplatz verkaufen, was aber teuer sein dürfte und sich nicht für wenige Stücke lohnt. Oder die Gesellschaft notiert die Aktie von sich aus wieder nach einer Auszeit.
Letzte Woche hat die Elector GmbH für 0,96 Mio. Euro wieder ca. 1 % der Aktien gekauft - heute abend kamen die Meldungen dazu. D.h. die Elector GmbH hat ein halbes Jahr den Aktienkauf unterbrochen, um für den bereits vor einem Jahr angedeuteten Rückzug aus dem regulierten Markt einen Zeitraum von einem halben Jahr zu haben, in dem der Kurs nicht von Insiderkäufen beeinflusst war.
Letzter Kauf im Oktober 2016 war für 19 Euro - jetzt hat man (bisher) bis 16,16 Euro bezahlt.Das passt alles nicht zu den Verschwörungstheorien hier von Petrus-99. Vllt. folgen die nächsten Wochen noch weitere Käufe? |