aha - d. h. Du willst uns jetzt ernsthaft weiß machen, dass keine Zugeständnisse gemacht werden. Haha - ich kenne ja nicht deine Internetrecherchen - die ja eh nicht immer zu gebrauchen sind - aber glaub mir, ich weiß wie es bei Insolvenzen zugeht. Es ist immer das Gleiche - die Gläubiger melden Ihre Forderungen an - berechtigt oder unberechigt prüft der Insolvenzverwalter - und dann wird verhandelt. Wenn das so einfach wäre, wie Du oben beschrieben hast bräuchte man nur einen neuen Käufer zu suchen und die o. g. Rechnung ergäbe den Kaufpreis. Dies ist aber weitgefehlt. Verpflichtungen und Altlasten wird sich keiner ans Bein binden - und schon mal gar nicht eine Anleihe mit diesen Bedingungen.
Begrifflichkeiten:
Um eine Insolvenz abzuwenden, gibt es folgende Möglichkeiten:
Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners, ob ein Schuldenerlass (ganz oder teilweise), eine Ratenzahlung oder eine Stundung (Aufschub auf einen bestimmten oder unbestimmten Zeitpunkt) gewährt wird, die Bürgschaft eines solventen (also zahlungsfähigen) Dritten, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.
Schuldenerlass:
Sanierungsbedürftige Unternehmen verringern mittelfristig durch den Schuldenerlass ihre Zinsaufwendungen und stärken damit ihre Ertragslage. Außerdem verbessern sie durch die Ausbuchung der erlassenen Verbindlichkeiten ihre Eigenkapitalquote. Auch hier müssen die strukturellen Mängel, die zur Krise geführt haben, beseitigt werden. |