VEB ist kein Musterverfahren wie Tilp nach KapMUG.
VEB: Art. 3:305a des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) sieht Klagen auf Feststellung eines Schadensersatzanspruchs vor. Meist wird nach gewonnener Klage ein kollektiver Vergleich nach US-Vorbild verhandelt. Investoren, die nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind, dürfen individuell klagen (opt-out). Aktionäre können sich ohne Kosten anschließen. Wer aber einem klagenden Verein oder einer Stiftung beigetreten ist, erhält höheren Schadensersatz. Beispiel: Fortis-Verfahren (1,3 Milliarden Euro).
TILP: Das deutsche Recht kennt bisher nur Sammelklagen für Aktionäre nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Geklagt werden kann wegen falscher, irreführender oder unterlassener Informationen. Das Urteil ist bindend für ähnlich gelagerte Fälle. Aktionäre müssen sich anmelden. Führen sie nicht selbst Klage, sind ihre Kosten geringer. Die Verfahren dauern meist Jahre. Beispiele: Deutsche-Telekom- und VW- Prozess. In Kürze tritt die Musterfeststellungsklage in Kraft, bei der zivilrechtliche Ansprüche gebündelt werden.
Generell ruhte das Verfahren von VEB bis 15. Mai 2019. Da gabs aber bisher auch nur die Entscheidung im September 2018, dassüberhaupt Amsterdam zuständig ist. Kein weiterer Termin terminiert. Letzter Stand VEB zu dem Thema: Steinhoff ruht. Gegen Deloitte läuft es; letzter Stand: Deloitte hat im Juni 2019 Dokumente zum Verfahren eingereicht. |