Anlegerschutz: Grotesk verdreht

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eröffnet am: 24.11.04 18:59 von: moya Anzahl Beiträge: 4
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24.11.04 18:59

1352445 Postings, 7385 Tage moyaAnlegerschutz: Grotesk verdreht

(Bitte Zeitnehmen zum Lesen sehr interessant)

Anlegerschutz: Grotesk verdreht

Würden Sie Ihr Geld an einer Börse investieren, die Betrüger zu Multimillionären macht? Wo Sie, wenn überhaupt, erst in fünf oder zehn Jahren nur einen Bruchteil des Geldes, um das Sie betrogen wurden, wiedersehen werden? Gleich fünf neue Gesetze sollen Anlegern wieder mehr Vertrauen in die Börse einflößen. Welche Regeln Aktionären künftig helfen, welche ihnen Willkommen in der Wirklichkeit, willkommen am deutschen Kapitalmarkt.

In den USA zahlt die Citigroup Anlegern nach der Worldcom-Pleite 2,6 Milliarden Dollar Schadensersatz. 1,6 Milliarden Dollar hat die weltgrößte Bank für Zahlungen nach dem Enron-Skandal zurückgestellt. In Frankfurt zog Concord Effekten, Emissionsbank des Betrugsunternehmens Comroad, einen Prozess durch immer neue Gutachten in die Länge. Am Ende zahlte Concord in einem Vergleich an 45 Aktionäre zusammen 41 000 Euro – keine 1000 pro Kopf. Weitere Klagen muss das Wertpapierhaus nicht fürchten, die Ansprüche sind verjährt.

„Nach bestehender Rechtslage kam es trotz nachgewiesener Scheinbuchungen, Bilanzmanipulationen oder falscher Unternehmensmeldungen im Regelfall nicht zu einer Haftung der Verantwortlichen gegenüber denen, die ihnen vertraut haben“, bilanziert Carsten Heise, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Aktionärsorganisation DSW. Die Rechtslage ändert sich jetzt, das Grundproblem bleibt. Heise: „Betrüger haben weiter gute Chancen, mit ihrer Beute davonzukommen.“

Gründer und Vorstände vom Neuen Markt, die getrickst und geschummelt haben, genießen heute in Ruhe ihr angehäuftes Vermögen. Thomas Haffa von EM.TV, der mindestens 250 Millionen Euro schwer sein soll, ist nur der bekannteste Fall.

Anleger ziehen daraus ihre Konsequenzen: An deutschen Börsen wird mehr gezockt als investiert. Das Geschäft mit Optionsscheinen, Gold- oder Rohstoffzertifikaten boomt, ebenso das Derivate-Trading der Profis an der weltgrößten Terminbörse, der Eurex in Frankfurt. Der Volkswirtschaft bringt das nur wenig. Aus deutschen Aktienfonds, die in einheimische Papiere investieren, zogen Anleger in diesem Jahr mehr als 1,2 Milliarden Euro ab.

In den USA gingen zwischen Juli und September 56 Unternehmen an die Börse. Sie nahmen umgerechnet 10,7 Milliarden Euro auf. Deutschland verzeichnete im selben Zeitraum einen Börsenneuling, den Biotech-Wert Epigenomics, der 42 Millionen Euro einnahm und dessen Kurs immer noch unter dem Ausgabepreis herumkrebst.

Nur Großkonzerne können sich weltweit finanzieren. „Mittelständler aber bezahlen die deutschen Defizite im Anlegerschutz durch höhere Kapitalkosten“, sagt der Münchner Anwalt Klaus Rotter.

Reichlich spät dämmerte auch der Bundesregierung, dass der Kapitalmarkt nicht nur aus Unternehmen, Banken und Börsen besteht. Im Februar 2003 verkündete Finanzminister Hans Eichel seinen Zehn-Punkte-Plan zum Anlegerschutz. In den USA hatte da schon sieben Monate zuvor George W. Bush den fertigen Sarbanes-Oxley-Act vor laufenden Kameras verkündet. Keinen Plan, sondern ein gültiges Gesetz, das Manager zwingt, einen Eid auf ihre Bilanzen zu schwören. Die US-Regeln sind so scharf, dass in den USA notierte deutsche Unternehmen am liebsten lieber heute als morgen die US-Börsen verlassen wollen. „Nicht nur, weil sich der Verwaltungsaufwand nicht rechnet, sondern weil sie dort richtig bilanzieren müssen“, argwöhnt ein Frankfurter Börsenaufseher.


Die Interessen der Unternehmen bündelt das Deutsche Aktieninstitut (DAI), das von den Unternehmen finanziert wird. Es klagt über die „Verschärfungen von Haftungsbestimmungen“ in den USA und gleichzeitig über die „Haftung im Übermaß“, die in Deutschland drohe. So trug das DAI dazu bei, der Regierung in Berlin den Kern des neuen Regelungspakets zu zerschießen: ein Gesetz, das erstmals Manager, die grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch informierten, gegenüber Anlegern haftbar macht.

Das Trommelfeuer der Kritiker wirkte. Am Mittwoch vergangener Woche knickte Eichel ein. Das Gesetz zur Managerhaftung wurde verschoben. „Irgendwann im Jahr 2005“ will sich das Ministerium das Projekt noch einmal vornehmen.

Was mussten Eichel und Justizministerin Brigitte Zypries für die Vorlage nicht alles einstecken. Siemens-Chef Heinrich v. Pierer nannte das Gesetz völlig überzogen: „Da wird doch unterstellt, die Manager belügen die Öffentlichkeit.“ BASF-Vorstandschef Jürgen Hambrecht drohte: „Es wird deutlich schwieriger werden, geeignete Unternehmerpersönlichkeiten zur Übernahme entsprechender Positionen zu finden.“ Der Sparkassen- und Giroverband fürchtete sogar, Unternehmen würden nach Luxemburg auswandern. „Das Recht der Manager zu lügen gilt offenbar als Standortvorteil“, polemisiert Harald Petersen, Rechtsanwalt und Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). DAI-Chef Rüdiger von Rosen witterte „ein neues Feld für Berufskläger und deren erpresserische Klagen“. Insgesamt ist laut von Rosen ohnehin die Gesetzesflut zum Anlegerschutz „hauptverantwortlich dafür, dass es in Deutschland keine Neuemissionen mehr gibt und damit kein Risikokapital und neue Arbeitsplätze“.

Eine groteske Verdrehung der Tatsachen: Wenn Anlegerschutz tatsächlich ein Standortnachteil wäre, „müsste die Wall Street so tot sein wie der Zentralfriedhof von Chicago“, lästert die „Financial Times Deutschland“. Dem ist nicht so: Während der US-Index Dow Jones fast alle seit 2000 a aufgelaufenen Verluste aufgeholt hat, liegt der Dax immer noch fast 50 Prozent unter seinem Hoch. Es stimmt, dass viele neue Vorschriften auf Unternehmen und Anleger zukommen. Einige präzisieren aber nur bestehende Gesetze, schließen Lücken oder formalisieren Pflichten, die Unternehmen ohnehin schon haben. Mehrere neue Vorschriften wie etwa die zur Hauptversammlung werfen Anleger zurück – weil sie nur den Unternehmen nutzen.

Unternehmen müssen jetzt auch solche Ereignisse ad hoc melden, die sie selbst nicht beeinflusst haben. Gemeldet werden muss zum Beispiel, wenn eine Ratingagentur ein Unternehmen herabstuft oder das Unternehmen übernommen werden soll. Das war bisher nicht so. Als etwa der IT-Berater Ciber aus den USA im September die deutsche Novasoft kaufte, erfuhren deutsche Anleger davon erst durch eine Notiz im Internet, nachdem der Novasoft-Kurs schon um 30 Prozent gestiegen war.
Obwohl Unternehmen mehr Ereignisse melden müssen, wird es die von Kritikern befürchtete Ad-hoc-Flut nicht geben. Der Grund: Die Unternehmen selbst können sich von der Ad-hoc-Pflicht befreien. Der Vorstand entscheidet, ob sein Interesse, eine Information geheim zu halten, über dem Anspruch des Kapitalmarkts auf Transparenz steht. „Wennn einem Unternehmen die Kreditlinie gekündigt wird, muss es das nicht melden“, sagt Reinhold Röhrig, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität.

Weniger Information wird es auf Hauptversammlungen (HV) geben. Die durchschnittliche HV eines Dax-Werts dauert sechseinhalb Stunden, ein den Managern einmal im Jahr zumutbarer Aufwand. Trotzdem sollen Aktionärstreffen auf Drängen der Unternehmen gestrafft werden. Der Aufsichtsratschef kann Redezeiten und Fragen begrenzen. Standardfragen sollen vorab im Internet beantwortet werden. „Künftig könnte das Management eine kritische Auseinandersetzung dadurch unterlaufen, dass es auf das Internet verweist und Auskünfte verweigert“, warnt Heise.

Bisher können sich Wirtschaftsprüfer offenbar nahezu alles erlauben. KPMG etwa segnete die von Anfang bis Ende erlogenen Bilanzen von Comroad-Chef Bodo Schnabel ab. Die Sozietät Dres. Ulrich & Schroeder Treuhand schrieb über die mittlerweile liquidierte Datasave: „Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt.“ Die Einschränkungen waren zum Beispiel „falsche Eröffnungsbilanzwerte, die den Abschluss wesentlich beeinflussen und im Berichtsjahr nicht korrekt in laufender Rechnung berichtigt wurden“, außerdem „Überbewertungen von Aktiva“ und satzungswidrige „Geschäftsvorfälle“ wie der Erlass von Ansprüchen auf 33 Millionen Euro sowie nicht genehmigte Darlehen. Das störte die Prüfer aber nicht weiter: Mit dieser Einschränkung vermittle „der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft“.

Zwei neue Gesetze sollen dazu führen, dass Unternehmen sauberer bilanzieren und unabhängiger geprüft werden als bisher. Vom Juli 2005 an können Aktionäre, wenn sie vermuten, dass ihr Unternehmen unter Duldung des Wirtschaftsprüfers mit Zahlen getrickst hat, dies bei der so genannten Enforcement-Stelle anzeigen. Verweigert ein Unternehmen dieser auf privatrechtlicher Basis organisierten Bilanzpolizei Informationen, tritt in der zweiten Stufe die mit mehr Rechten ausgestattete Bundesaufsicht BaFin auf den Plan.

Die Enforcement-Stelle, bei der zunächst wohl 15 oder 20 Wirtschaftsprüfer arbeiten, kann bei den mehr als 900 börsennotierten Unternehmen nur Stichproben machen. „Sie wird nur so gut sein, wie ihre Mitarbeiter unabhängig sind“, sagt Anwalt Rotter. Der Trägerverein der Enforcement-Stelle wird von den wichtigen Banken- und Unternehmensverbänden dominiert.
Aufgeweicht wurden im Gesetzgebungsverfahren Klauseln, die eine größere Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer sicherstellen sollen. Prüfung und Beratung von Unternehmen werden weiter nicht voneinander getrennt. Allerdings darf der Abschlussprüfer nicht mehr als 15 Prozent (vorher 30 Prozent) seiner gesamten Honorare von einem einzelnen Kunden kassieren. Weiter verboten ist es, dass Abschlussprüfer zugleich die Bilanzen des Unternehmens er- a stellen – und weiter werden sich wohl viele nicht daran halten. Das IT-Haus Arxes veröffentlichte seinen Jahresabschluss 2003 sogar auf dem Papier seines Wirtschaftsprüfers PriceWaterhouseCoopers.

Am Dienstag beginnt in Frankfurt die erste Verhandlung in einem Mammutverfahren: Rund 15 000 Anleger klagen gegen die Deutsche Telekom, weil diese bei ihrem dritten Börsengang im Sommer 2000 Immobilien viel zu hoch bewertet haben soll.

Mit ihrem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden sollte, will die Bundesregierung Massenprozesse gegen Unternehmen, die Anleger belogen haben sollen, schneller erledigen. Für alle Verfahren ist künftig das Landgericht am Sitz des Unternehmens zuständig. Anleger, die nur kleinere Summen verloren haben, scheuen Klagen meist wegen der Kosten. Ihnen soll das Gesetz helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Wenn mindestens zehn Anleger gegen ein Unternehmen klagen, werden sämtliche Verfahren ausgesetzt, bis ein Oberlandesgericht in einem Musterverfahren die Sache grundsätzlich entschieden hat. Das Problem: Wer nicht klagt, gerät nach jetziger Rechtslage schnell in Gefahr, dass seine Ansprüche verjähren. „Nur Anleger, die bereits eine Klage anhängig gemacht haben und ein Kostenrisiko eingegangen sind, können von einem Entscheid des Oberlandesgerichts profitieren“, sagt Anwalt Petersen.

Bei einem Streitwert von 10.000 Euro riskiert ein Anleger auch bei einem Musterverfahren Anwalts- und Gerichtsgebühren von gut 1700 Euro. Bei kleineren Schäden steigt das Kostenrisiko überproportional. Ein Anleger, der nur 500 oder 1000 Euro verloren hat, wird also weiterhin nicht klagen. „Dieser Effekt treibt 90 Prozent der Anleger in den Vertrauensverlust“, sagt Rotter. „Sie schreiben das Geld ab und schwören sich, in diesem Spiel künftig nie mehr mitzuspielen.“

Sinnvoller wäre ein Sammelklagensystem, das die Ansprüche auch der Nichtkläger gegen Verjährung schützt: „Alle Anleger, die sich geschädigt sehen, melden für ein paar Hundert Euro ihre Ansprüche an und können in Ruhe abwarten, bis ein Musterverfahren entschieden ist“, skizziert Rotter das Prinzip. Der aktuelle Gesetzesentwurf hingegen bringe Anlegern nur wenig.
Ein Fortschritt ist dagegen, dass Aktionäre zögerliche Unternehmen leichter zwingen können, gegen frühere Missmanager vorzugehen. So wurde die Schwelle gesenkt, ab der Anleger ein Unternehmen zwingen können, nach Verstößen des Vorstands eine Sonderprüfung einzuleiten oder den Vorstand direkt zu verklagen: Statt zehn Prozent reichen künftig ein Prozent der Aktien oder Anteile im Wert von 100.000 Euro.

Dass daraus eine Welle sinnloser Schadensersatzklagen wird, ist wenig wahrscheinlich. Zum einen können Richter in einem restriktiven Vorverfahren missbräuchliche Klagen heraussieben. Zum anderen fließt das Geld in einem solchen Verfahren dem Unternehmen zu, nicht dem einzelnen Aktionär. Er muss zudem nachweisen, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeit ein Schaden entstanden ist. In einem ersten Entwurf lag die Beweislast noch beim Management.

Ebenfalls eine Verschlechterung könnte die „Business Judgement Rule“ sein. Vorstände genießen für unternehmerische Entscheidungen einen Haftungsfreiraum. Wer „nach bestem Wissen und Gewissen“ entschieden hat, haftet nicht, egal, wie viel Schaden er angerichtet hat.

Die eigentliche Niederlage für Anleger aber ist, dass das Gesetz zur Haftung der Manager gegenüber Aktionären vorerst nicht kommt. „Infomatec, Comroad, EM.TV, Phenomedia, Sunburst, Ision, MLP – auf fast alle von uns geführten Schadensersatzprozesse hätte man das Gesetz, wenn es damals schon gegolten hätte, anwenden können“, sagt Rotter. „Dieses Gesetz war das Kernstück des Zehn-Punkte-Plans, auf das wir alle gewartet haben.“

Profitiert hätten vor allem geschädigte Aktionäre, bei deren Unternehmen nichts mehr zu holen ist. Sie hätten sich von Gründern und Vorständen, die rechtzeitig Geld beiseite geschafft haben, entschädigen lassen können. Die von den Gegnern des Entwurfs befürchtete Prozesslawine wäre dennoch ausgeblieben. Rotter: „In den USA gibt es jährlich etwa 200 Klagen wegen falscher Kapitalmarktinformation.“

Seit Juli 2002 haften Unternehmen, nicht Vorstände oder Aufsichtsräte, für betrügerische Ad-hoc-Mitteilungen. Verfahren hat es seitdem noch kein einziges gegeben. Geschädigte müssen nach wie vor nachweisen, was Unternehmen zu welcher Zeit wussten und hätten melden müssen. Das ist nahezu unmöglich.

Anders als in den USA müssen Unternehmen interne Unterlagen in Zivilprozessen nicht herausgeben. Nur wenn gleichzeitig Strafverfahren laufen und die Ermittler den Anlegeranwälten helfen, haben Schadensersatzklagen eine Chance. Rotter: „Der Erfolg im Prozess gegen die Infomatec-Gründer vor dem Bundesgerichtshof wäre ohne einen kooperationsbereiten Staatsanwalt unmöglich gewesen.“

Im Telekom-Fall intervenierte der Justizstaatssekretär Hansjörg Geiger sogar beim US-Justizministerium, um zu verhindern, dass deutsche Anlegeranwälte in den USA die Telekom-Akten einsehen konnten. Wenn es um das in der Telekom steckende Kapital des Bundes geht, sitzt offenbar auch Berlin das Hemd näher als die Hose. Aus der Wirtschaftswoche 48/2004


Gruß Moya

 

24.11.04 19:08

8298 Postings, 8318 Tage MaxGreenGrüner Punkt von mir ! Sehr informativ !

25.11.04 00:37

3516 Postings, 8764 Tage baanbruchEs ist nach wie vor verwunderlich,


dass noch nie ein Kleinanleger aus Verzweiflung
Amok gelaufen ist und handgreiflich wurde.
Jedenfalls ist mir kein einziger Fall bekannt.

Jedesmal wenn ich eine Haffa-Fresse sehe, möchte ich
da sowas von reinschlagen, obwohl es da ja noch weit
schlimmere Betrüger gab.

Bin ich der einzige mit solch dünner Haut ?
 

25.11.04 07:23

1352445 Postings, 7385 Tage moyaNoch einmal da wirklich gut??

Gruß Moya  

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