@PastaPasta, vielen Dank für deinen Post Nr. 182565. Nein, dem Stiftungsmodell der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bin ich NICHT beigetreten. Ich hatte ja erwähnt, daß ich mich von einer der großen Anwaltskanzleien vertreten lasse. Mit Frau Bergdolt hatte ich allerdings vor Jahren auch einmal zu tun. Ich will es mal vorsichtig formulieren: ein zweites mal würde ich mich von dieser Dame nicht vertreten lassen. Nun noch kurz zum Stiftungsmodell der DSW: Nach ihrem eigenen newsletter Nr. 1/24 vertritt die DSW 13.000 institutionelle und private Investoren mit einem Klagevolumen von über 700 Millionen Euro. Die Klageschrift umfasst 5.579 Seiten plus rund 75.000 Seiten Anlagen, insgesamt also über 80.000 Blatt Umfang. @Chaecka: Deiner Einschätzung nach würde es für diese Kläger eine Entschädigung von 3,5 Millionen (= 0,5 %) geben und der Prozesskostenfinanzierer erhält davon 25 %, das sind 900.000 Euro (gerundet). Davon möchte jedoch auch noch die DSW ihren Anteil haben, ebenso die Anwaltskanzlei Nieding und Barth, die ja schließlich solch eine umfangreiche Klageschrift erarbeitet hat. Und wer weiß, wer sonst noch eingeschaltet ist und im Erfolgsfall seinen Anteil haben möchte. Nein, nein, die Herrschaften haben sich das vorher genau überlegt, auf was sie sich da einlassen. Und insofern hoffe und erwarte ich ganz andere Entschädigungsgrößenordnungen. |