abgeltungssteuer! sofortabbuchung nach verkauf?

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neuester Beitrag: 15.01.09 21:10
eröffnet am: 04.01.09 09:29 von: ottifant29 Anzahl Beiträge: 31
neuester Beitrag: 15.01.09 21:10 von: martin1111d. Leser gesamt: 16057
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04.01.09 16:34
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4620 Postings, 6613 Tage Nimbus2007Depothalbierer...naja.

"warum sollen denn langfristanleger, die in 3 jahren 500 % machen, keine steuern zahlen, während jemand, der in 3 wochen 30 % mitnimmt, auf seine gewinne 25 % zahlen muß???"

Mal abgesehen davon wie man darüber denkt, im Falle von Aktien als Altersvorsorge (zumindest als Beimischung) ist es bescheiden. So sorgt man immer mehr dafür, dass Deutsche Unternehmen in ausländischen Händen landen.
Und ich halte Aktien als Altersvorsorge für sehr interessant.

Man sollte "den Deutschen" schon dafür "belohnen", wenn er in UNSERE Unternehmen investiert. Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, einen Unterschied zwischen Deutschen und ausländischen Unternehmen zu machen.?

Lg  

04.01.09 21:05
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960 Postings, 6468 Tage Zwenermolly

einfach eine NV Bescheinigung einreichen !  

05.01.09 01:59
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164 Postings, 5880 Tage martin1111dezwei Konten bei einer Bank...

die Comdirect bietet anläßlich der Abgeltungssteuer die kostenlose Einrichtung eines zweiten Depotkontos an, das vom ersten Konto völlig separat geführt wird. Hintergrund ist die Möglichkeit einer - vermutlich - völlig legalen Umgehung oder Flexibilisierung der FIFO Regelung bei Spekulationsgewinnen (FIFO= First In - First Out).

Beispiel: ich kaufe 100 Aktien des Unternehmens XYZ für 50 Euro für Depot 1. Der Kurs fällt und ich kaufe dann noch einmal 100 Aktien dieses Unternehmens für 40 Euro, aber jetzt für Depot 2. Dann steigt der Kurs wieder auf 50 Euro. Ich verkaufe jetzt die 100 Aktien von Depot 1, die ich für 50 Euro gekauft hatte, und zahle dann natürlich keine Abgeltungssteuer.

Bei der FIFO Regelung ohne zwei Konten wären auf jeden Fall die zuletzt gekauften Aktien - also die für 40 Euro - bei einem solchen Verkauf maßgebend und es wären Abgeltungssteuer für 1000 Euro fällig.  

05.01.09 03:03

12850 Postings, 8383 Tage Immobilienhaiwenn die steuer nicht sofort abgezogen wird

gibt es am jahresende wieder nichts zu holen, das vermögen wird dann auf den hund, die kinder und die frau verschleudert und vater staat schaut in die leeren taschen......
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Ist ein Würstchen eine Kiwi?

05.01.09 03:47
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5444 Postings, 9210 Tage icemanWie funktioniert die Verrechnung von Gewinnen und

Wie funktioniert die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer?

Die Bank bildet für jeden Gläubiger drei Verlustverrechnungstöpfe. Dabei werden Kunden, die ein Einzeldepot und ein Gemeinschaftsdepot haben, als zwei Gläubiger behandelt.

Die drei Verlustverrechnungstöpfe sind Aktien-Verlustverrechnungstopf, allgemeiner Verlustverrechnungstopf und ausländischer Quellensteuer-Verrechnungstopf. Erträge oder Verluste werden taggleich in den einzelnen Verlustverrechnungstöpfen verrechnet. Wurde von der Bank Abgeltungsteuer einbehalten und zu einem späteren Zeitpunkt realisiert der Kunde einen Verlust, wird ein entsprechender Anteil der einbehaltenen Abgeltungsteuer wieder gutgeschrieben.

Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Gewinne und Verluste aus Veräußerungen von Aktien verrechnet, die ab dem 1.1.2009 angeschafft wurden.

Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf werden alle weiteren inländischen Kapitalerträge verrechnet, positive wie negative.
Ergeben sich als Saldo Gewinne im Aktien-Verlustverrechnungstopf und Verluste im allgemeinen Verlustverrechnungstopf, so werden diese gegeneinander aufgerechnet, der umgekehrte Fall ist nicht möglich (Aktienverluste lassen sich nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen).

Im ausländischen Quellensteuer-Verrechnungstopf werden ausländische Quellensteuern aufsummiert, die dem Anleger belastet wurden. Der "nicht rückforderbare" Anteil der ausländischen Quellensteuer wirkt sich mindernd auf die Berechnung der Abgeltungsteuer aus.
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Gruss Ice
Börsengewinne  sind Schmerzengeld. Erst kommen  die Schmerzen, dann  das Geld...(A.K.)

15.01.09 21:10
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164 Postings, 5880 Tage martin1111deAktienkauf kurz vor Dividendenzahlung...

ein denkbarer Trick: wer kurz vor einer möglichst hohen Dividendenzahlung eine Aktie kauft und sie danach - nach dem Dividenabschlag - wieder verkauft, hat den Vorteil, keine Abgeltungssteuer auf einen Kursgewinn zu zahlen, sondern er macht ja - theoretisch - einen Verlust.

Er muß zwar Abgeltungssteuer auf die Dividende zahlen, kann diese aber mit seinem gesamten anderen Einkommen verrechnen, also kann sie teilweise oder ganz zurückbekommen, wenn z.B. der persönliche Steuersatz unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt, während man Abgeltungssteuer auf Differenzgeschäfte nicht mit anderem Einkommen verrechnen darf (ist das eigentlich nicht verfassungswidrig?).

Der - theoretische - Verlust beim Verkauf der Aktie nach dem Dividendenabschlag geht jedenfalls dann in den hier schon genannten gesonderten Verrechnungstopf ein. Etwaige  Gewinne aus Aktiengeschäften werden dann mit diesem 'Verlust' verrechnet. So kann man das Finanzamt ein wenig 'ausstricksen', lohnt sich aber vermutlich nur bei wirklich hohen Dividenden bzw. Sonderdividenden, wie jetzt bei Porsche geplant, denke ich mir.  

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