Guten Abend zusammen,
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Zu VEB: In der DGAP vom 21.02.2019 um 06:05 Uhr ist der heutige Tag avisiert worden für eine Anhörung vor der Enterprise Chamber Amsterdam Court of Appeal. Darin geht es darum, das die VEB beantragt haben das, a) ein Prüfer (der Enterprise Chamber) als auch b) eine weitere Person (als Interessenverteter der Aktionäre / VEB) in den Aufsichtsrat installiert werden soll.
Die Enterprise Chamber funktioniert wie folgt: Aktionäre mit mehr als 10% Aktienbeteiligung oder mehr als Summe X (weiß ich nicht mehr) können vor der Enterprise Chamber eine Prüfung des Unternehmens auf Missmanagement, etc. beantragen. Stellt der Prüfer tatsächlich Missmanagement fest müssen die Aktionäre erst einen weiteren Antrag bei der Enterprise Chamber darauf stellen, das Regressanaprüche der Aktionäre, ggf. Rücktritte der Organe, etc., durchgesetzt werden.
Meine Sicht: Ich denke, Steinhoff und VEB sind VOR dem ersten Schritt, sofern nicht heute ein Prüfer bestellt wurde.
Sollte der bestellt worden sein, wird der dann mal seine Arbeit aufnehmen und irgendwann feststellen, das es bei Steinhoff ein klein wenig Missmanagement gegeben hat. Erst dann kann VEB im Namen der Aktionäre Regressanaprüche geltend machen. Und erst danach würde wohl verhandelt. Ich denke das wir das VEB-Prozedere noch länger vor uns herschieben.
Boje |