Wenn das so ist, dann kann man die Steuer einfach zurückfordern. Die Bank wird sie aber in der Regel abführen, da die meisten Banken bei ausländischen Dividenden keinen Unterschied zwischen einer Kapitalrückführung, einer Leistung aus dem steuerlichen Einlagenkonto oder einer regulären Dividende machen. Wenn man bei einer österreichischen Bank ein Depot mit Aktien der Deutschen Post hat, kann es auch passieren, dass auf die Dividende, die aus dem steuerlichen Einlagenkonto gezaht wird, Steuern automatisch an den österreichischen Staat abgeführt werden. Diese Steuern kann man sich aber zurückholen.
Bei mir ist es so, dass ich in Österreich steuerpflichtig bin, aber bei der Onvista Bank mein Depot habe. Dadurch zahl ich in Österreich vorerst gar keine Steuer, muss meine Erträge aber im Nachhinein in der Steruerklärung angeben. Auf Dividenden aus Deutschland zahl ich automatisch die gleiche Steuer wie wenn ich in Deutschland steuerpflichtig wäre - kann mir aber einen Teil zurückholen. Auf Dividenden aus anderen Staaten zahl ich automatisch nur die Steuer, die vom jeweiligen Staat einbehalten wird. Im Fall von MH also nichts. |