ich glaube ihr habt wirklich einige Werte genannt, die bisher teilweise ein Schattendasein fristeten und nach der 3SAT-Karusell-der-nächste-bitte-Logik dran sein könnten.
Kaesotto, ich gebe Dir recht, wir sollten uns angewöhnen bei Aktienempfehlungen zu erwähnen, ob man "zufällig" eine der Aktien selbst hält. Das würde zur Objektivierung beitragen! Ich mach mal einen Anfang: ich halte zur Zeit auch noch IDS Scheer, die ich oben erwähnte. Obwohl ich von der Aktie überzeugt bin, glaube ich aber, daß es einige gute (auch andere) Software-Titel mit Aufholpotential gibt.
Kaesotto: Deinen Hinweis auf einen möglichen Verstoß von Mediengesetzten durch Börsenempfehlungen kann ich Dir nicht anhand des Gesetzes kommentieren. Aber meine unqualifizierte Ansicht dazu ist, daß man vermutlich dagegen nichts machen kann.
1. Es werden von den Sendern immer Leute eingeladen (auch außerhalb von Börseninformationen), die in gewisser Weise durch ihren Auftritt die Chance zur Eigenwerbung haben. Hier die Grenze zu ziehen zwischen Analysten und Politikern oder "Experten" auf anderen Gebieten scheint m.E. nicht möglich zu sein. Was macht der Analyst falscher als die Anderen?
2. Zu Werbung für Aktien (mittels einer Empfehlung) bei 3SAT sehe ich die Lage etwas differenzierter. Probleme bekäme der Sender durch öffentliche Kritik (wohl weniger durch Gesetzesverstöße), wenn 3SAT von den Unternehmen für die Empfehlung gewisse Spenden oder andere Finanzierungen leistete. Es sollte einen z.B. hellhörig machen, wenn eine Aktie empfohlen wird und das Produkt der Aktiengesellschaft gleichfalls als Werbefilm auftaucht. Hier bestünde die Gefahr, daß 3SAT "gekauft" wurde und überhöhte Werbegelder verlangt wurden. Ich habe aber diesen Zusammenhang für 3SAT noch nicht erkennen können. Aber man kann ja Spenden auch anders unterbringen.
Ein weiteres Problem könnte 3SAT dadurch entstehen, daß die Empfehlung kurz- oder langfristig flopt und ein unerfahrener Anleger, der sich auf 3SAT verließ und keine Risikohinweise erhalten hat 3SAT möglicherweise schadenersatzpflichtig machen könnte. Er kann's zumindest versuchen - für sehr aussichtsreich halte ich das nicht. Dieser Haftungspflicht sind Banken ja nicht entzogen. Banken sichern sich deshalb dadurch ab, daß der Anleger seine Erfahrungen entsprechend einer Risikoklasseneinstufung kenntlich machen muß, bevor der Aktienhandel über das Bankinstitut erlaubt wird. Banken stehen jedoch noch etwas unmittelbarer in der Pflicht als TV-Sender, da ich bei Banken einen direkteren Bezug zum Verkauf einer Ware(Aktie) sehe.
Bewerbung von Aktien selbst erscheint mir als erlaubt. Denke mal an das Produktplacement in so manchem Film, das wesentlich unbewußter abläuft und auch zulässig ist.
Gruß furby
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