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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Gz. E4 - 4110E-II-11134/2024
Hausanschrift: Prielmayerstr. 7, Justizpalast, 80335 München Telefon: 089 5597-01 Telefax: 09621 96241-0179 E-Mail: poststelle@stmj.bayern.de An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Ilse Aigner, Maximilianeum, 81627 München. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent und Toni Schuberl vom 12. September 2024 betreffend „Aktueller Stand: Wirecard-Prozess" Frage 1.1: Wie ist der aktuelle Stand der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Wirecard AG?
Antwort: Derzeit erfolgt im Rahmen der Beweisaufnahme die Einvernahme von Zeugen. Die Strafkammer hat zudem eine erste Selbstleseliste eingeführt.
Frage 1.2: Welche wesentlichen Fortschritte wurden bisher erzielt?
Antwort: Wichtige Teile der Beweiserhebung wurden durchgeführt, darunter Vernehmungen der Angeklagten, Zeugen und Anhörungen eines psychiatrischen Sachverständigen. Weitere Beweiserhebungen, wie Zeugeneinvernahmen, stehen aus.
Frage 1.3: Wann wurde die Staatsregierung über die Verlängerung des Verfahrens informiert?
Antwort: Am 10. März 2023 informierte die Staatsanwaltschaft München I, dass das Verfahren „bis weit in das Jahr 2024 hinein und ggf. darüber hinaus“ dauern werde. Diese Information ging am 14. März 2023 ein.
Frage 2.1: Wie lange wird der Prozess voraussichtlich noch andauern?
Antwort: Termine zur Beweisaufnahme sind bis 20. Februar 2025 angesetzt. Ein Abschluss wird nicht vor Mitte 2025 erwartet.
Frage 2.2 und 2.3: Gründe für die Verlängerung und Maßnahmen zur Verkürzung
Antwort: Aufgrund der Komplexität des Falls sind umfangreiche Zeugeneinvernahmen und Dokumentprüfungen erforderlich. Das Gericht arbeitet engmaschig und vorausschauend, führt zwei bis drei Verhandlungstermine pro Woche durch und plant zusätzliche Sitzungstage.
Frage 3.1: Anzahl der Verhandlungstage für 2023 und 2024
Antwort: 2023 wurden 104 Sitzungstage anberaumt, von denen 89 stattfanden. Für 2024 waren 85 Sitzungstage vorgesehen, von denen bis November 69 durchgeführt wurden.
Frage 3.2: Start des Musterverfahrens eines Einzelklägers gegen E&Y
Antwort: Am 22. November 2024 fand eine mündliche Verhandlung statt.
Frage 3.3: Anzahl der Sitzungstage im Musterverfahren
Antwort: Nicht absehbar. Das Verfahren betrifft zahlreiche Beteiligte und komplexe Feststellungsziele.
Frage 4.1: Bisherige Anklagen im Wirecard-Skandal
Antwort: Es wurden drei Anklagen erhoben:
Am 9. März 2022 gegen ehemalige Vorstände wegen Betrugs, Untreue und Marktmanipulation.
Am 12. Dezember 2023 gegen den Finanzvorstand.
Am 31. Juli 2024 gegen weitere Vorstandsmitglieder wegen Untreue.
Zusätzlich wurden Strafbefehle wegen Insiderhandels und unerlaubter Zahlungsdienstleistungen erlassen. Frage 4.2: Laufende Ermittlungsverfahren Antwort: Ermittlungen laufen gegen 20 Personen, darunter ehemalige Vorstände und Mitarbeiter. Die Vorwürfe betreffen Betrug, Marktmanipulation, Geldwäsche und andere Taten.
Frage 5.1 bis 5.3: Zeugenverfügbarkeit und Auswirkungen
Antwort: Die Zahl der nicht erschienenen Zeugen wird nicht erfasst. Maßnahmen wie Videovernehmungen werden genutzt. Die Auswirkungen auf die Beweisaufnahme bewertet das Gericht.
Frage 6.1 und 6.2: Internationale Zusammenarbeit
Antwort: Ein Austausch mit internationalen Behörden findet statt, Details können jedoch nicht offengelegt werden. Rechtshilfevereinbarungen werden genutzt, soweit möglich.
Frage 7.1 bis 7.3: Personaleinsatz
Antwort: Die Ermittlungsgruppe „Wirecard“ umfasste in verschiedenen Jahren zwischen drei und sieben Staatsanwälte. Derzeit arbeiten 5,75 Vollzeitäquivalente in der Sonderkommission „Treuhänder“.
Frage 8.1 bis 8.3: Abstimmungen zwischen Staatsanwaltschaft und Staatsregierung
Antwort: Berichte wurden regelmäßig übermittelt, z. B. zu Verfahrensfortschritten. Die Staatsregierung hat keine Weisungen erteilt oder Einfluss auf die Verfahren genommen.
Mit vorzüglicher Hochachtung Georg Eisenreich, MdL Staatsminister |