Das war mein Ansinnen, das ist wohl hier nicht so klar geworden.
Wenn also der User immer noch hier im Forum öffentlich dargestellt wird, als sei das Posting eben wegen Volksverhetzung gelöscht worden, dann hätte meine Kanzlei, sofort, also am gleichen Tag , die Firma die Inhaber dieses Boardes ist, angeschreiben und gefordert, dass 1.) dieses sofort gelöscht wird. 2. ) dass die sich verpflichten niemals mehr den User als volksverhetzend zu benennen und wohl 3.) die kosten der anwaltschaftlichen Inanspruchnahm zu tragen. Gehe mal davon aus, dass die Frist zur Löschung weniger als 5 Tage wäre, und zur Rücksendung der Verpflichtung auch wohl, wegen der Eilbedürftigkeit, denn es wurde ein Straftatbestand unterstellt- maximal 10 Tage. Bei fruchtlosen Verlauf wird umgehnd eine einstweilige Verfügung, unter Beilegung des Löschungstextes des MOds, und der gesamten Ekrläung inkl. eines eidestattlichen Erklärung des Users- wo er zu seinem Posting nichts erklären muss - als es ist egal, ob das Posting auch Volksverhetzend gewesen wäre, bei Gericht beantragt. Darüber wird innerhalb von etwas 1 bis 4 Tagen entschieden sein. Und dieses lässt der Anwalt dann dem Inhaber der Ariva Seiten zukommen. Hier ist auch gleichzeitig einGeldbetrag genannt, der im Falle einer abermaligen Aussage gezahlt werden muss!
Also das ist dann schon der Gerichtsbeschluss, der jetzt sofort gilt, und daran muss man sich halten! Man kann dagegen klagen, Einspruch einlegen, oder was sonst noch, aber dieser Beschluss ist so sofort rechtswirksam. Dieses ist auch einsichtig, weil ja eben durch diese Aussagen der Ruf einer Person massgeblich beeinträchtig werden könnte. Das Interesse, dieses so stehen zu lassen, ist wohl völlig unwichtig entgegen, dem Interesse des so Beschuldigten.
Hernach kann der Empfänger der einstweiligen Verfügung diese anerkennen, und eine Anerkenntniserklärung abgeben. Dann muss er auch, aber das muss er ohnehin sofort, den Rechtsanwalt und das Gericht bezahlen. Macht er das nicht, so kann er Klagen oder nichts tun. Macht er nichts, dann kann der Anwalt klagen und dann wird im normalen Verfahren darüber befunden, ohne diese Eilbedürftigkeit. Dieses Verfahren wird dann wohl wegen der "Berufungsart" oder so, schon vor dem jeweiigen Kammergericht geführt.
Schätze mal so, dass die Gesamtkosten, sollte es zu dem Verffahren vor dem Kammergericht kommen, inkl. der Anwälte der beiden seiten, so auf etwas 6 bis 8 tsd Euro sich belaufen werden. |