Kann mir jemand mitteilen, wie im Börsenspiel der Bezugsrechtshandel oder die Bezugsrechtsausübung abläuft?
Werden zunächst einmal die Bezugsrechte eingebucht, und bei entsprechendem Cashbestand im Folgenden von mir aktiv ausübbar---,wenn ja, wie ausübbar?, oder muss bei der Bezugrechtseinbuchung schon der passende Geldbetrag zur Ausübung vorhanden sein, und alles läuft softwaremäßig automatisch ab, und wird somit quasi passiv ausgeübt?
Von der "Gratisaktieneinbuchung" weiß ich aus Erfahrung, daß es im Börsenspiel keine Rolle spielt, wenn bei Einbuchung 20% der Gesamtdepotgewichtung eines Börsenwertes überschritten wird!Trifft dies gleichermaßen auch für die "Bezugsrechtsausübung" zu?
Wie wird ein Börsenrechtshandel im Börsenspiel gehandhabt, wenn die Bezugsrechte real handelbar sind?
Für Erfahrungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar!
MfG Prisma
|