C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast

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neuester Beitrag: 14.10.23 10:03
eröffnet am: 16.10.09 14:08 von: Leverage1 Anzahl Beiträge: 7631
neuester Beitrag: 14.10.23 10:03 von: joeflai Leser gesamt: 2428800
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12.12.14 22:06

10076 Postings, 5393 Tage tausend unzenct dazu

 
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12.12.14 22:06
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591 Postings, 4184 Tage Jens Jensen 2siehe meinen Link weiter oben,

das erklärt alles.  

12.12.14 22:08

10076 Postings, 5393 Tage tausend unzendagegen ist mein magengeschwür

ja wirklich kinderkacke.  

12.12.14 22:09

13653 Postings, 4444 Tage GaloschiHi

Wenn das stimmt gibts nen Blutbad am Montag könnte ich mir vorstellen da ist der Krieg zwischen den beiden doch wohl noch nicht beendet!

Irgendeiner schrieb vorhin von wegen Kreditaufnahme zum invest in cat hoffe er hat es noch nicht getan und ist damit eingestiegen  

12.12.14 22:10

10076 Postings, 5393 Tage tausend unzendie werden mit der bafin noch viel spass bekommen

- oder umgekehrt. das ist echt jenseits des legitimen börsenrechts. jetzt soll die richtig den bach runter gehen und meinetwegen auch 1:1 in rubel berechnet werden.  

12.12.14 22:12

6 Postings, 3902 Tage Investor1235% chance vs 30% risk

wer da von all-in redet treibt nur die anfänger rein und schwupps ist das depot platt

 

12.12.14 22:13

13653 Postings, 4444 Tage GaloschiHi

Naja mal schauen wer am Ende recht behält das Angebot dürfte damit erstmal Geschichte sein oder weiß einer mehr?  

12.12.14 22:14

78 Postings, 4385 Tage Foxxiich...

....habe irgendwie mit sowas gerechnet. Da wird auf Zeit gespielt. Zum Glück habe ich meine Aktien noch nicht angeboten. Ich vertraue mal der Bafin, hoffentlich kommt es da nicht noch zu einem Prozess vor Gericht.  

12.12.14 22:14
1

259 Postings, 5759 Tage GallardoNur weil 2. Punkte inkorrekt sind

Ist doch das gesamte Angebot nicht nichtig! Warum die Panik?  

12.12.14 22:15

259 Postings, 5759 Tage GallardoSalvatorische Klausel

12.12.14 22:16

1486 Postings, 4117 Tage Salzsee...

Bafin nicht sauber genug geprüft? - Wenn das Verfahren in die "Hose" geht, muss die Bafin mit Schadensersatzforderungen rechnen.  

12.12.14 22:20

13653 Postings, 4444 Tage GaloschiHi

Naja man kann auch nur das prüfen was eingereicht wurde an Unterlagen wenn man ne Schadensersatzklage einreichen könnte dann denke ich doch wohl er bei einen der die Unterlagen abgegeben hat!  

12.12.14 22:21

10076 Postings, 5393 Tage tausend unzengelten denn trotzdem die 15,23 oder

muss man sich das geld gar notfalls einklagen?..... selten so eine verworrene kacke erlebt.  

12.12.14 22:22

3345 Postings, 5404 Tage DevilnightgogoSehr sehr ärgerlich

Hab zwar die hälfte vor dem Wochenende glattgestellte aber die hälfte ist jetzt auch noch viel zu viel....  

12.12.14 22:23

3345 Postings, 5404 Tage DevilnightgogoHoffentlich wird da noch was geklärt bis Montag

Die Hoffnung stirbt zuletzt......  

12.12.14 22:23

13653 Postings, 4444 Tage GaloschiHi

Naja erstmal muss jetzt noch mal geprüft werden und das ist mitsicherheit nicht am mo erledigt!

Die bombe ist erstmal geplatzt und das kurz vor börsenschluß!  

12.12.14 22:24
1

1486 Postings, 4117 Tage Salzsee...

.....Angebotsunterlage in zwei Punkten unrichtig sei. Zum einen habe die Bieterin der AB PCO mitgeteilt, dass entgegen der Angebotsunterlage (deutsche Sprachversion Seite 27) kein Pfandrecht..bestellt wurd.....

Das ist doch die Aufgabe der Bafin das zu prüfen !!!!!  

12.12.14 22:34

10076 Postings, 5393 Tage tausend unzen@galardo, bei solchen dingen ist jedes komma

entscheidend. und sollten sich derartige fehler in der feststellung des übernahmeangebots herausstellen ist eine salavatorische klausel wahrscheinlich obsolet.

hat sich was mit vorweihnachtsruhe  - hier brennt der baum schon vor dem heiligen abend .

nixdesto - schönes wochenende an alle investierten.  

12.12.14 22:41
1

434 Postings, 4583 Tage Semmelbröselist doch nun die frage

ist das Angebot nichtig oder fehlerhaft? Das ist scho ein Unterschied. Wenn es nur fehlerhaft ist, gilt es trotzdem und wer das Angebot bereits angenommen hat, muss eigentlich auch das Geld bekommen. Oder sehe ich das falsch?  

12.12.14 22:48
1

1486 Postings, 4117 Tage Salzsee..

Ich sehe das ganze auch so, dass das Angebot weiterläuft.
§ 15 WpÜG regelt die Untersagung von Angeboten.
Versagungsgründe haben entsprechend der Vorschrift nicht vorgelegen und die
vorgebrachten Gründe in der ad-hoc Mitteilung sind auch keine, die eine Versagung
des Angebots rechtfertigen würden.
Das ist mal meine kurze Eiinschätzung.
 

12.12.14 22:49
1

10076 Postings, 5393 Tage tausend unzenda eben genau nicht@semmelbrösel

"Wenn es nur fehlerhaft ist, gilt es trotzdem " - jeder , der schon mal wegen nichtigkeiten wie beurkundungen beim einfachen notar sass, weiss wie akribisch, weil dann unanfechtbar , die diversen scheiben aufgesetzt werden.

wer hier letztendlich die schuld trägt und auch haftbar zu machen ist wird sich bald herausstellen -

jedenfalls ist aus der millionenchance offenbar eine millionenverarsche geworden.  

12.12.14 22:56
1

259 Postings, 5759 Tage GallardoUnd wenn das Angebot fehlerhaft idt

Kann es dann nicht bloß korrigiert werden?  

12.12.14 22:58
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434 Postings, 4583 Tage SemmelbröselMir beispielsweise wurde das Angebot

schon unterbreitet und ich hab es angenommen. Das ist ein Vertrag, der auch so abzuwickeln ist. Durch die Annahme des Angebots konnte ich nicht mehr anderweitig verfügen. Wenn das jetzt alles nichts zählen soll, macht sich der Anbieter schadensersatzpflichtig. Na schaun wir mal. Für denjenigen, der noch kein Angebot bekommen hat dürfte es wieder anders aussehen. Die Juristen dürften sich jetzt die Köpfe zerbrechen....  

12.12.14 22:59

86 Postings, 5372 Tage havemarkmeiner Ansicht nach

bestreit hier wohl Anna das die von ihr gehaltenen Anteile zur Finanzierung verpfändet wurden und für ihre Anteile ein Handelverbot vereinbart wurde.
Wenn das jemand anders liest ?  

12.12.14 23:03
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1486 Postings, 4117 Tage Salzsee..

Das fehlerhafte in diesem Sinne, ist hier nicht wesentlich, auf das wird es ankommen.
Wesentliche Faktoren sind hier doch für diejenigen, die investieren, dass sie wissen, wann sie wie reagieren müssen, (z.B. spät. 08.Januar) - welchen Betrag (15,23 EUR) sie bekommen. Alles andere sind doch Nebenkriegsschauplätze.

Deshalb lagen auch keine Versagungsgründe im Sinne des § 15 WpÜG vor - d.h. die Bafin musste sich das mit dem Pfandrecht auch nicht vorlegen lassen.

Andererseits sehen sich manche vom Konzern jetzt in der Pflicht und geben eine Ad hoc-Meldung raus. Aber für das Angebotsverfahren hat das keine Auswirkungen.  

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