Ich habe dazu keine persönlichen Erfahrungen - gleich gar nicht im Finanzgeschäft. Aber in der IT ist es theoretisch unmöglich, das man von einem Unternehmen zu einem anderen geht oder zum Kunden. Vertraglich ist das üblicherweise ausgeschlossen unter Androhung einer Strafe, die etwa dem Gehalt während der Sperrfrist beträgt. Praktisch ist es aber an der Tagesordnung, denn: Wenn also jetzt mein Kunde meinen Mitarbeiter will, gäbe es zwei Möglichkeiten damit der Mitarbeiter doch kommt: der spätere Kunde zahlt die Strafe. Der Kunde spricht mal lieb mit dem Noch-Arbeitgeber und sagt, das er sich wirklich sehr freuen würde, wenn das klargeht. Wäre meist ein grösserer Verlust, wenn der Kunde die Folgeaufträge nicht mehr vergeben würde. Und im Allgemeinen reicht es, wenn der Arbeitnehmer transparent ist. Damit der Kunde sich nicht erst damit beschäftigen muss. Ganz ungeachtet davon will man seinem langjährigen Mitarbeiter meist auch nichts Böses. Ein Wechsel ist oft wenig zum Nachteil der Firma, ein Beschäftigungsverbot aber ausgesprochen zum Nachteil des Angestellten. Ich bin mir nicht einmal richtig sicher, ob das nicht so unsymetrisch ist, dass man vor dem Arbeitsgericht Chancen hätte.
Und ich glaub, es ist wirklich nicht übel, wenn man beim Kunden Leute sitzen hat, bei denen man schon etwas weiss, wie sie arbeiten, mit welchen Fragen man sie wann behelligen kann, welche Zugeständnisse den besten Hebel bringen.
Wenn ein nahtloser Übergang stattfindet, ist das gütlich abgegangen.
Fertig mt Spekulation.