Insolvenzplanverfahren Mit der seit 01.01.1999 geltenden Insolvenzordnung wurde das Insolvenzplanverfahren als neues Instrument zur Unternehmenssanierung im deutschen Recht eingeführt.
Das Insolvenzplanverfahren stellt einen vom Insolvenzverwalter geleiteten, komplexen Vergleich dar, dem die Mehrheit der Gläubiger - in Gruppen aufgeteilt und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet - zustimmen muss. Der Insolvenzplan wird dem Insolvenzgericht vorgelegt und nach Annahme durch die Gläubiger vom Gericht bestätigt. Nach Rechtskraft wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Ziel des Insolvenzplanverfahrens ist es, das Unternehmen weiterzuführen und damit die Gläubiger besser zu stellen als bei einer Abwicklung des Unternehmens (Regelverfahren). Im Insolvenzplanverfahren gibt es keine Mindestquote; die geplante Quote muss aber über der des Regelverfahrens liegen. In der Praxis werden Insolvenzpläne bisher relativ selten angewandt.
Die Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen zählt die Sanierung laufender Betriebe durch Insolvenzplanverfahren zu ihren besonderen Stärken. Seit der Einführung des Insolvenzplanverfahrens als neues Sanierungsinstrument konnten bereits zahlreiche Unternehmen erhalten und saniert werden. Alle von der Kanzlei ausgearbeiteten Insolvenzpläne wurden von den Gläubigern in der Regel sogar einstimmig angenommen und die Unternehmen mit sämtlichen oder zumindest einem Großteil der Arbeitnehmer erhalten.
Folgende Verfahren sind aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung besonders hervorzuheben:
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