Wie läuft ein Insolvenzplanverfahren ab? Zur Vorlage eines Insolvenzplans sind nur der Insolvenzverwalter oder der betroffene Unternehmer selbst berechtigt.
Die Vorlage ist in jedem Verfahrensstadium ab Eröffnung zulässig. Der Plan kann aber bereits mit einem Insolvenzantrag verbunden werden. Einen solchen Plan nennt man „prepackaged plan“.
Der zeitliche Ablauf des Insolvenzplanverfahrens ist gesetzlich wie folgt bestimmt:
Wird ein Insolvenzplan bei Gericht eingereicht, findet von Amts wegen eine Vorprüfung statt.
Das Insolvenzgericht leitet den Insolvenzplan, wenn er nicht zurückgewiesen wird, sodann bestimmten Personen / Gremien zur Stellungnahme zu. Hierzu gehören u. a. der Gläubigerausschuss (soweit bestellt) sowie der Betriebsrat und der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten.
Anschließend bestimmt das Insolvenzgericht einen Termin, in dem der Insolvenzplan erörtert und über den Plan abgestimmt wird (Erörterungs- und Abstimmungstermin).
Wird der Insolvenzplan im Termin nach Erörterung und Abstimmung angenommen, so beschließt das Gericht über die Bestätigung des Planes. Dies kann im selben Termin geschehen.
Sobald die Bestätigung des Plans rechtskräftig ist, hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. |