Griechenland - Haircut/Default/CDS

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neuester Beitrag: 10.01.15 12:18
eröffnet am: 25.10.11 13:49 von: xx77xx Anzahl Beiträge: 1675
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23.05.12 13:08

93 Postings, 4640 Tage ACundDCAntrag auf Investitionsschutz

 Stellt  euren Antrag ans BWMi, das kostet ertmal nichts!

Die Rechtsgutachten vom BIT sind noch nicht fertig. Recht komplex, das ganze...

 

23.05.12 14:44
1

1158 Postings, 4660 Tage danzka"Die Griechen hassen die Deutschen nicht"

Viele Touristen werden ihren Sommerurlaub heuer wohl nicht in Griechenland verbringen. Zu groß ist die Angst vor Urlaubsärger.

http://bit.ly/MngUkd  

23.05.12 16:31

16574 Postings, 5062 Tage zaphod42@ilove-beer

Jo, geht auch mir so. Der Marktwert hat sich einem Systemschein für's Lotto angenähert. Da die Pleite GRs trotz allem unwahrscheinlicher ist als ein 5er im Lotto, zock ich halt mit den Anleihen etwas. Hopp oder topp...  

23.05.12 19:06
2

93 Postings, 4640 Tage ACundDCGriechenklage

 Die Einreichungsnummer ist 3241 vom 23.05.2012.

 
Der eigentlich belastende Regierungsakt ist der Beschluss des Kabinetts vom 9. Maerz 2012. Dieser vollendet den Zwangsumtausch.
Somit laeuft die Frist erst am 08.06.2012 ab.
Wenn wir einige Interessenten haben, koennen wir eine zusaetzliche Klageschrift einreichen.
 
Ganz kurz kann ich Ihnen die Anfechtungsgruende benennen:
1) Verstoss gegen die Eigentumsgarantie (Art. 17 Gr. Vef)
2) Verstoss gegen Art. 1 Zusatzprotokoll EMRK (Schutz des Vermoegens)
3) Vesrtoss gegen die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 gr Verf)
willkuerliche rueckwirkende Aenderung, per Gesetz, einer privatrechtlichen Vertragsbeziehung
4) Verstoss gegen das Rechtsstaatsgebot (Art. 25 gr Verf)
(Rechtssicherheit, Schutz des schuetzwuerdigen Vertrauens der Anleger)
5) Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 gr Verf , Art. 18 und 63 Vertrag ueber die Arbeitsweise der EU Art 14 EMRK)
verbotene Gleichbehandlung von ungleichen Faellen (Bondsinhaber,die den Tausch nicht zugestimmt haben, werden gleichbehandelt mit denjenigen, die den
Tausch akzeptiert haben)
verbotene Ungleichbehanldung gleicher Faelle (EZB und Notenbanken wurden vom Zwangsumtausch ausgeschlossen).
Verstoss gegen das Prinzip der Waffengleichheit
(der Staat hat in ein privatrechtliches Vertragsverhaeltnis, in dem er selbst Vertragpartner und Schuldner ist, ruckwirkend per Gesetz eingegriffen und einseitig zu s zu seinem Gunsten gestaltet)
6) Verstoss gegen das Recht auf faires Verfahren (Art. 6 EMRK und Art. 20 Abs 1 gr Verf).
Der Staat hat eine privatrechtliche Streitigkeit, die eigentlich den Zivilgerichten ueberlassen ist, per Gesetz inhaltlch geaendert und auf sie eingewirkt und damit die Vertragspartner vor vollendeten Tatsachen gebracht und quasi den gesetzlichen Richter entzogen
7) Verstoss gegen das Investitionschutzabkommen zwischen Grichenland und Deutschland (Gesetz Nr 4180 vom 1961).
 
näheres:
 
rolfjkoch@web.de
Tel 06151 14 77 94
 

23.05.12 19:27

93 Postings, 4640 Tage ACundDCGläubigerbevorzugung

 Lee Buchheit: The man behind Greece's debt restructuring


nicht nur hinter der GRI-CACerei....auch bei Argy, Ecudaor,....und viele andere mehr

ich war auch überall dabei....aber auf der Bondholderseite....oft mit richtig guten Gewinnen....aber auch mit deutlichen Verlusten....aber mit der jetzt aus den USA nach EU rüberkommenden pari passu / pro rata payment wird das Gewicht deutlich zu Gunsten der "renitenten" Bondholder verschoben....

näheres:
rolfjkoch@web.de

 

23.05.12 22:32
1

1158 Postings, 4660 Tage danzkaGriechen zahlen noch weniger Steuern

"In diesem Augenblick ist die Steuerhinterziehung weit verbreitet"

Die ohnehin notorisch steuersündigen Griechen überweisen aus Furcht vor einem Euro-Austritt derzeit noch weniger als üblich.

http://bit.ly/KPzBeB  

24.05.12 20:17
1

93 Postings, 4640 Tage ACundDCGriechenklage

 Wer hat Kontakt zu den Italienischen Klägern????

Selbige klagen in Luxemburg.

War Clearstream der Verwahrer der Gr. rechts-Anleihen?????

 

 
 

25.05.12 16:10
1

20 Postings, 4658 Tage zozoGriechenklage

Italienischen Kläger werden durch http://www.sutti.com vertreten: Roberto Spelta roberto.spelta@sutti.com  

26.05.12 11:10
2

93 Postings, 4640 Tage ACundDCBIT Klage vorm LG Frankfurt!

29.05.12 07:23
1

3 Postings, 4582 Tage Hoffnung_stirbt_zu.Klage in Griechenland vielleicht schon am 6.Juni

Nach meiner Rechnung müsste die Klage schon am 6.Juni eingereicht werden.

Die erste Klage musste unbedingt noch am 23.Mai eingereicht werden aufgrund des Gesetzes vom 24.Februar.

23.Mai     = 144
24.Februar = 55
Das sind 89 Tage Differenz.

6.Juni = 158
9.März = 69
-----------------
         Dann wären es auch 89 Tage Differenz
 

http://www.kalender-365.eu/tag-nummern/2012.html

 

Ich werde wohl mitklagen. Vielleicht aber zur Sicherheit nur mit einem Teil meines Depots, so wie es auch Hr. Koch gemacht hat.

 

29.05.12 08:39

93 Postings, 4640 Tage ACundDCBIT Klage

 Eine BIT klage ist, bei Teilnahme an einer direkten Klage in Griechenland, dann nicht mehr möglich!!!

Die BIT Sammelklage ist viel erfolgsversprechender!!!

 

29.05.12 11:47

3 Postings, 4582 Tage Hoffnung_stirbt_zu.BIT-Sammelklage ungewiss

Es ist allerdings ungewiss, ob so eine BIT-Sammelklage kommen wird. Um vor dem EuGH klagen zu dürfen, muss man jetzt auch in Griechenland mitklagen.

Man kann es auch machen wie Hr. Koch und nur einen winzigen Teil seiner Forderung in Griechenland einklagen. Falls dann eine BIT-Sammelklage zulässig sein sollte, kann man dort noch mindestens mit dem gesamten Rest klagen, vielleicht auch komplett.

Falls man in Griechenland gewinnt, kann man wahrscheinlich seinen Sieg über die gesamten eigenen Forderungen ausdehnen lassen.

Das bei einem Sieg in Griechenland alle gewinnen, auch die die nicht geklagt haben, kann ich mir aufgrund der finanziellen Probleme Griechenlands beim besten Willen nicht vorstellen.

 

29.05.12 15:12
1

16574 Postings, 5062 Tage zaphod42Aber...

sollte das Recht nicht für alle gleich gelten? Wenn ein Gesetz sich als unrechtmäßig herausstellen sollte, ist es nichtig. Womit alle profitieren sollten, die von diesem Gesetz betroffen sind. Dies gilt unabhängig von der Kassenlage.
In einem zweiten Schritt müßte man dann - vielleicht jeder für sich - sein Geld einklagen können bzw. einen Vergleich erwirken. Dass hier GR nach dem ersten gewonnen Prozess eine Flut von Einzelklagen riskiert ist m.E. aber unwahrscheinlich. Denn die würden die Gerichte auf Jahre blockieren.  

29.05.12 15:33

93 Postings, 4640 Tage ACundDCGriechenklage

 Mit einer Durchdringung der Klage in Griechenland rechnet sogut wie niemand.

Deshalb wird es vorm EuGH landen...

 

29.05.12 15:59

16574 Postings, 5062 Tage zaphod42Seh ich auch so, ACDC

29.05.12 18:32

3 Postings, 4582 Tage Hoffnung_stirbt_zu.Hoffnung auf Angebot bei Klagerückzug o.ä.

Es könnte wie kürzlich bei der Klage gegen die über die Stromrechnung erhobene Immobilienzusatzsteuer laufen. Den Klägern wurde angeblich das Angebot gemacht, dass sie bei Klagerückzug die Steuer nicht zahlen müssen, was dann natürlich alle angenommen haben.

Auf so etwas ähnliches hoffe ich auch.

Es könnte ja auch sein, dass allen eine Nachbesserung angeboten wird. Wer annimmt ist draußen und der Rest verliert dann vor Gericht.

Auch wenn es unlogisch erscheint, könnte man aber auch vor Gericht gewinnen und nur die Kläger werden entschädigt. Natürlich widerspricht das unserem Rechtsempfinden, aber die nachträgliche Veränderung der Anleihebedingungen tut das ja auch und ist trotzdem gemacht worden.

Dass aber etwas für Nichtkläger bei rausspringt, kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

 

29.05.12 23:06
2

16574 Postings, 5062 Tage zaphod42Im Falle von Argentinen war es so

dass nach einigem Klagen ein verbessertes Umtauschangebot (Vergleich) gemacht wurde, und zwar für ALLE. Einige haben das nicht angenommen und haben stattdessen geklagt, mit Erfolg. Nur mit der Pfändung hapert es bis heute, da ist kein Rankommen, trotz gültigem Titels.

Natürlich kann es passieren, dass GR sich nur mit den Klägern vergleicht. Doch dann werden sofort Leute ebenfalls klagen. Insofern macht ein globaler Vergleich für GR schon Sinn. Die restlichen Kläger verschleppen sie dann bis zum St. Nimmerleinstag.  

30.05.12 14:03

1298 Postings, 5957 Tage Mehr WissenWas nützt Klage, wenn es mit Pfändung hapert?

@zaphod42 #1518
Sie haben recht, dass eine Pfändung in das Vermögen souveräner Staaten nicht möglich ist. Argentinien hat die Aussichtslosigkeit der Klagen bzw. der Pfändungsversuche doch vorgemacht. Das konnten wir ja schon am 2. April bei www.boersenseminar.info/umschuldung_griechenland.html nachlsen. Siehe dort als "Zwischenruf" beschrieben. Und so wundere ich mich hier weiter, dass soviel Zeit und Gehirnschmalz für aussichtslose Aktivitäten vergeudet wird.  

30.05.12 14:55
2

16574 Postings, 5062 Tage zaphod42GR ist in der EU

da sieht es anders aus. Denn z.B. Hilfszahlungen der Troika an GR wären nach meinen Infos pfändbar. Eben alles, was aus dem Ausland nach GR überwiesen wird.

Bei ARG haben die Gläubiger das Problem, dass eben nichts aus dem Ausland nach ARG überwiesen wird und folglich auch nichts ausserhalb ARG pfändbar ist.

Dass Pfändungen von Staaten unmöglich sind stimmt so vermutlich nicht. Neulich sollte ja der arg. Staatsflieger gepfändet werden. Die Präsidentin musste mit dem Linienflieger kommen.  

31.05.12 19:08

93 Postings, 4640 Tage ACundDCGriechenklage

 anbei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Vorwandes  
eines Staatsnotstandes in Bezug auf privatrechtlicher  Zahlungsansprüche.
Sehr interessant. Passt auch auf Griechenland!!!

http://www.rolfjkoch.net/arg-forum/arg-forum-golive/arg-forum-golive-v-1/web-content/pdf/blogspot/2-bvm-1-bis-5-03-und-1-bis-2-06.pdf

 

31.05.12 21:13

12 Postings, 4580 Tage chisora70Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 26.06.13 13:20
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Nachfolge-ID der Werbe-ID rechner1

 

 

04.06.12 18:49
2

93 Postings, 4640 Tage ACundDCGriechenklage

 

Klagen in Deutschland und Griechenland angekündigt

München (dapd). Deutsche Aktionärsschützer wollen vor Gericht den Schuldenschnitt für Griechenland anfechten. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) plane Klagen vor dem griechischen obersten Verwaltungsgerichtshof sowie einem deutschen Gericht, die in den nächsten zwei Wochen eingereicht werden sollten, teilte die SdK am Freitag mit.

Die Klage in Griechenland richte sich gegen Beschlüsse der Athener Regierung, die die sogenannte Privatsektorbeteiligung (PSI) und die Anwendung der Zwangsumschuldungsklauseln (CACs) vorsehen, hieß es. In Deutschland sollten Ansprüche auf Besitz-, Eigentums- und Schadensersatz in Zusammenhang mit der zwangsweisen Ausbuchung und eigenmächtigen Einbuchung griechischer Schuldverschreibungen duch die Banken geltend gemacht werden. Zudem prüfe die Schutzgemeinschaft noch ein Vorgehen vor einem internationalen Schiedsgericht.

dapd

 

06.06.12 18:34

93 Postings, 4640 Tage ACundDCDepotunterschlagung

 Verwahrer geraten in die Kritik

 

 
„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung"
 
 
Von Bernd Neubacher, Frankfurt
 
 
Börsen-Zeitung, 10.3.2012
 
 
Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater  Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die Verwahrer alles  getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein, meint Bankrechtsexperte  Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im Investment-Banking für deutsche  und ausländische Finanzinstitute.
Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten „im  Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs  griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von Wertpapieren in  möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise“, so Kleiner. Ihre Mitwirkung an  der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen Zwangsumtausches  griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach Straftatbestand der  Depotunterschlagung erfüllen. Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der  über ein ihm als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu  fünf Jahren Haft. Konkret bemängelt Kleiner zum Beispiel, dass die Verwahrer  auch die Depots solcher Anleger auf die neuen Bonds umstellten, die dem Tausch  separat widersprochen hätten. Bevor die Verwahrer die Bestände ausbuchten,  sollten Depotbanken um der Verhältnismäßigkeit willen den Anlegern nochmals  Gelegenheit geben, sich zu erklären, sagt Kleiner.
 
 
 
 
 
Christian Kleiner wurde 1965 in Lauf an der Pegnitz geboren. Er absolvierte  sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität  Erlangen-Nürnberg. Im Anschluss an die Referendarszeit im Bereich des  Oberlandesgerichts Nürnberg wurde Christian Kleiner im August 1994 als  Rechtsanwalt zugelassen und ist seit dem der Kanzlei Dr. Koch Dorobek &  Kollegen angeschlossen.
 
Von September 1994 bis Oktober 2009 war Christian Kleiner im  Investmentbanking für deutsche und ausländische Finanzinstitute (Deutsche Bank,  Credit Suisse First Boston und Barclays Capital) als Syndikusanwalt, auch in  leitenden Positionen, tätig.
 
Seine Tätigkeiten umfassten die juristische Beratung , Konzeption und  Umsetzung von internationalen Kapitalmarkttransaktionen sowie die Prävention im  Bezug auf Prospekthaftung und Anlegerschutz. Christian Kleiner verfügt über  vertiefte Erfahrungen im Bankaufsichtsrecht sowie der vertraglichen Gestaltung  und Durchführung von Anleihe- und Aktienemissionen, Konsortialkrediten,  Börsengängen (IPOs) und der Konzeption und Dokumentation von Derivaten.  Darüberhinaus war Christian Kleiner mit unterschiedlichsten Fragen des Bank- und  Börsenrechts sowie mit Verbriefungen, U.S.-Leases, Unternehmensakquisitionen  (M&A), Öffentlichen Übernahmen und Privatisierungen befasst.
 
Christian Kleiner hat weiterhin Erfahrungen in der prüfungsfesten Umsetzung  von Risikomanagementabläufen (Compliance, Geldwäscheprävention, MaRisk) und der  rechtlichen Betreuung von Unternehmensgremien (Corporate Governance). Im  prozessualen Bereich hat Christian Kleiner mehrere streitige Großverfahren (u.  a. Anlegersammelklagen und Verfahren vor parlamentarischen  Untersuchungsausschüssen) erfolgreich beraten und koordiniert.
 
Als ehemaliges Mitglied des Rechtsausschusses im Bundesverband deutscher  Banken verfügt Christian Kleiner auch über vertieftes Hintergrundwissen im  Bereich Verbandsarbeit. Sein breites Erfahrungsspektrum ermöglicht ein  interdisziplinäres und ergebnisorientiertes Eingehen auf den Bedarf und die  vielfältigen Anliegen der jeweiligen Mandanten.
 
Seine Schwerpunkte sind:
Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht
Wertpapierhandelsrecht und Compliance
Deutsches und internationales Vertragsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit Kapitalmarkt- und  Unternehmenstransaktionen
Vertragsrecht im Zusammenhang mit deutschen und internationalen  Finanzierungstransaktionen und Anlageprodukten
 

06.06.12 19:55

93 Postings, 4640 Tage ACundDCDepotunterschlagung

 Interessant bei der Begründung der Banken ist die 180 grad Drehung.
Erst bestätigen die Banken schriftlich die Zwangsumschuldung und nun behaupten selbige die reine Freiwilligkeit selbiger!
Das macht doch schon stutzig!!! 

 

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