Für Aktien, die man vor dem 31.12.2008 gekauft hat, sollte man zuerst niemals eine Abgeltungssteuer zahlen. Dies wurde am 31.12.2017 in der Form beendet, dass der Kurs per 01.01.2018 als Basis zur Ermittlung des danach erzielten Gewinns herangezogen wird. Wenn man rein rechnerisch beim Verkauf gegenüber dem Kurs per 01.01.2018 einen Gewinn erzielt, der 100.000 Euro überschreitet, wird für diesen darüber hinausgehenden Betrag die Abgeltungssteuer fällig. Da auch für die "ersten" 100.000 Euro die Abgeltungssteuer einbehalten wird, muss man sich diese über die Steuererklärung zurückholen. |