Aktienhandel "first in-first out"

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 08.06.10 15:58
eröffnet am: 08.06.10 15:20 von: Sufdl Anzahl Beiträge: 9
neuester Beitrag: 08.06.10 15:58 von: Sufdl Leser gesamt: 5989
davon Heute: 1
bewertet mit 1 Stern

08.06.10 15:20
1

10997 Postings, 5667 Tage SufdlAktienhandel "first in-first out"

Hat jemand Erfahrung mit speziellen Aktienorders???

Beim Teilverkauf von Aktien gilt das "first i-first out" wohl nicht immer. Das waere der Hammer!!

Beispiel:

Kaufe 500 Aktien zu 10 Euro, spaeter kaufe ich 500 Aktien zu 5 Euro dazu. Beim Teilverkauf von 500 Stueck welchen welche zuerst verkauft??

Oder wird der gemittelte Wert verrechnet (7,5 Euro)??????

Wer hat sich schon mal darum gekuemmert, welche Aktien zuerst verkauft werden?

Danke fuer Geistreiche Antworten.

Ein Anleger besaß hundert Aktien eines bestimmten Unternehmens. Später kaufte er weitere 50 Aktien derselben Gesellschaft dazu. Innerhalb eines Jahres nach dem Hinzuerwerb der weiteren Wertpapiere verkaufte er aus seinem Bestand fünfzig Aktien mit Gewinn.

 

Das Finanzamt ging davon aus, dass die zuletzt angeschafften Aktien zuerst wieder als verkauft gelten ("last in-first out"). Der Bundesfinanzhof hielt dies nicht für gerechtfertigt. Ist bei einem Sammeldepot mit gleicher Wertpapiernummer nicht feststellbar, welche Aktien entnommen und verkauft wurden, gilt der Grundsatz "first in-first out". Dies hatte zur Folge, dass die zuerst angeschafften Aktien als verkauft galten, für die die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war.

 

08.06.10 15:37

10997 Postings, 5667 Tage SufdlWo sind die Profis???

Ich rufe meinen Broker an. Hier weiss keiner nix genaues.
 

08.06.10 15:42

9087 Postings, 9199 Tage Slashich stimme dem Bundesrechnungshof zu,

die erstgekauften Aktien werden auch als erstes verkauft. War mal wichtig für die einjährige Haltefrist.

Gruß
slash  

08.06.10 15:47

10997 Postings, 5667 Tage SufdlDanke fuer die Antwort

Mir geht es um die Abgeltungssteuer.Wenn man selbst bestimmen kann, welche Aktien zuerst verkauft werden. Da Koennte man sich alles zurueckholen, Risikolos!!

 Also wie wird verfahren??

Kaufe 500 Aktien zu 10 Euro. Spaeter kaufe ich 500 Aktien zu 5 Euro. Dann verkaufe ich 500 Aktien. Wie werden sie Verrechnet? !0, 5 oder 7,5 Euro????

 

08.06.10 15:50
2

40403 Postings, 7015 Tage biergottFirst in, first out, Punkt.

Welches Finanzamt lässt dir deine steuerfreien Bestände im Depot und geht von "last in, first out" aus?  *lol*

Also steuern kannst du es innerhalb eines Depots nicht. Kannst nur ein 2.-Depot eröffnen und die Altbestände liegenlassen und nur noch im neuen Depot traden.
-----------
"Ich werde nie wieder in meinem Leben ein Bier trinken!"
"Bier, Bier, wer will Bier?"
"Hier, ich, ich ,ich! Ich nehm 10!!"

08.06.10 15:52

25951 Postings, 8742 Tage PichelErklärung

die Aktien, die zuerst gekauft wurden( 10,-) werden als erstes verkauft! Im Bestand bleiben dann die zu 5,- gekauften!
Viel schwieriger wird es, wenn es anstatt 500 750 verkauft werden. dann zählen dier ersten 500 und Teilverkauf von den 2.gekauften ;-)
-----------
"Kurzfristig helfen Schulden. Langfristig gehen wir alle tot"
John Maynard Keynes (Brit. Wirtschaftswissenschaftler, 1883-1946)

08.06.10 15:56

10997 Postings, 5667 Tage SufdlDenke ich auch.

Wird wohl so sein. Wenn man den Mittelwert zur Berechnung der Abgeltungssteuer nehmen wuerde, koennte man schon das Finanzamt schroepfen.

Mein Banker weiss auch nix genaues. Hab ne mail an den broker geschrieben.

 

 

08.06.10 15:57

40403 Postings, 7015 Tage biergottDein Banker weiß nix genaues?

Dann sollteste dir mal nen anderen suchen! Ich könnt da einen empfehlen!  ;)
-----------
"Ich werde nie wieder in meinem Leben ein Bier trinken!"
"Bier, Bier, wer will Bier?"
"Hier, ich, ich ,ich! Ich nehm 10!!"

08.06.10 15:58

10997 Postings, 5667 Tage SufdlDanke Leute

Es gibt dochn paar Profis hier  :P
 

   Antwort einfügen - nach oben