vernünftiges urteil.
Begründung:
Beim alg 2 werden ja keine jobs vermittelt die die empfänger ablehnen sondern zu 95 % sind es maßnahmen wie z.b. wie bewerbe ich mich, umschulungen in berufen die keinen wert haben da es dort auch genug arbeitslose gibt, im wald und forst aufräumungsarbeiten durchführen, grünanlagen von unkraut befreien etc. pp.
Diese maßnahmen bringen dem einzelnen in seinem erlernten und vorher ausgeübten beruf nicht weiter, kosten ein schweine geld für die ämter und der empfänger ist danach weiter alg 2 bezieher. Er ist nur in der zeit aus der arbeitlosenstatistik raus trotzdem er weiterhin bezieher ist.
Ich gebe mal ein teures beispiel, sap-lehrgang über 6 monate, 25 teilnehmer waren für diesen lehrgang angemeldet, unter anderem eine 59 jährige Frau die in einer gärtnerei gearbeitet hat, keine pc kenntnisse hatte und auch kein pc besaß.
Ich mache es mal kurz, zur abschlußprüfung waren noch 6 teilnehmer vorhanden wo von 4 die prüfung geschafft haben, kein einziger ist durch diesen lehrgang in arbeit gekommen.
Kostenpunkt fürs amt, 3.500 € für jeden teilnehmer = 87.500 €
So könnte ich euch noch dutzende andere maßnahmen aufzeigen die völlig sinnlos waren und sind, was auch die alg empfänger im vorfeld schon selber erkennen und dadurch natürlich auch ablehnen, demzufolge sie sanktionen bekommen.
Ich schreibe hier auch nicht nur von einem amt da ich in verschiedenen bundesländern leute betreut habe, man sollte auch die andere seite der medaille sehen bzw kennen. |