Berliner Menschenrechtstag 2014 - Deutsches Institut für Menschenrechte Der Berliner Menschenrechtstag am 26. September beschäftigte sich mit der Frage: "Was hindert Menschen daran, ihre Menschenrechte einzufordern?" Rund 190 Personen kamen in die Berliner Kalkscheune, außerdem wurde die Veranstaltung live auf der Website des Instituts übertragen und getwittert. Bundesjustizminister Heiko Maas eröffnete den Menschenrechtstag, der zugleich Auftakt für den zweijährigen Themenschwerpunkt "Rechte haben – Recht bekommen!" war.
Bundesjustizminister Heiko Maas will künftig die Durchsetzung der Menschenrechte in Deutschland einfacher gestalten. In seiner Eröffnungsrede wies Maas darauf hin, dass es in Deutschland viele Möglichkeiten gebe, die Menschen- und Grundrechte durchzusetzen, Als Beispiele nannte er unter anderem die Prozesskostenhilfe, den Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren und die Verfassungsbeschwerde. Dennoch gebe es auch hierzulande noch viele Situationen, in denen Menschen ihre Rechte nicht einforderten.
Eine erste Hemmschwelle entstehe oft schon dadurch, dass Gesetze nicht verständlich genug formuliert seien, sagte Maas. Für den Laien sei es schwer vorherzusagen, wie Vorschriften im konkreten Fall angewandt würden. Deswegen werde das Bundesjustizministerium auch künftig daran arbeiten, Rechtsvorschriften verständlich zu gestalten. Bundesjustizminister Maas: Vielfalt in der Justiz stärken
Maas forderte zudem, alles dafür zu tun, "damit alle Menschen unabhängig von Herkunft oder Hautfarbe Vertrauen in unsere Justiz haben". Das Versagen der Sicherheitsbehörden im Fall der NSU-Terroristen habe viel Vertrauen gekostet, betonte er. Rund 20 Prozent der Bevölkerung hätten inzwischen einen Migrationshintergrund – das müsse sich auch in der Zusammensetzung des Justiz-Personals niederschlagen. Die muslimische Richterin und der schwarze Staatsanwalt sollten Alltag in Deutschland sein.
Ein Hemmnis für die Durchsetzung von individuellen Grundrechten ist für Maas auch die Macht großer Konzerne. Weil es für den Einzelnen schwierig sei, beispielsweise wegen Datenmissbrauchs gegen einen Internet-Giganten vor Gericht zu ziehen, sollten künftig Verbraucherorganisationen das Recht bekommen, bei Verstößen gegen den Datenschutz Klage zu erheben. Schließlich kündigte Maas an, die Bundesregierung werde die Verletzung von Menschenrechten durch deutsche Unternehmen im Ausland nicht mehr hinnehmen. Bundesregierung will Deutsches Institut für Menschenrechte auf gesetzliche Grundlage stellen
Maas würdigte in seiner Rede auch die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dieses sei seit der Gründung vor 13 Jahren "zu einer wichtigen Stimme für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte geworden". Vor diesem Hintergrund kündigte der Bundesjustizminister an, die Arbeit des Instituts auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen. "Wir wollen damit das Institut in seiner internationalen Bedeutung weiter stärken", betonte Maas. Sein Haus habe dazu bereits einen Gesetzentwurf erstellt, der im Oktober vom Kabinett beschlossen werden solle.
Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, betonte in ihrem Grußwort, dass der fehlende Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen ein Problem sei, das alle angehe: staatlichen Organe, aber auch für zivilgesellschaftliche Akteure wie Selbsthilfeorganisationen, für Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, Medien und Wissenschafts-Institutionen und letztlich alle Menschen, die in Deutschland lebten. "Ein Menschenrecht ist nur dann ein Recht, wenn man es auch einfordern kann!"
"Die Sicherung des Zugangs zum Recht für alle ist kein Selbstläufer", sagte Rudolf. Wer sich dafür einsetze, stoße oft auf Widerstände. So gebe es beispielsweise häufig den enervierten Einwand, ob denn noch mehr Klagen sein müssten. "Es werden Prozesslawinen befürchtet, die den Rechtsstaat dann angeblich in den Abgrund reißen", sagte Rudolf: "Solchen alarmistischen Untergangsszenarien ist zu entgegen: Es geht nicht um mehr Klagen, sondern es geht um Zugang zum Recht für alle."
"Ein Menschenrecht ist nur dann ein Recht, wenn man es auch einfordern kann", betonte sie. Das sei die "Nagelprobe des Rechtsstaats": Eine Geringschätzung der individuellen menschenrechtlichen Rechtsposition dürfe nicht hingenommen werden. "Zugang zum Recht ist eine menschenrechtliche und rechtsstaatliche Errungenschaft. Sich für seine Stärkung einzusetzen, ist Verpflichtung aller staatlichen Organe und Aufgabe einer Zivilgesellschaft, die sich ihrer bürgerschaftlichen Verantwortung bewusst ist", sagte Rudolf. Schwierigkeiten beim Zugang zum Recht
Anschließend befragte der stellvertretende Instituts-Direktor Michael Windfuhr mehrere Expertinnen und Experten zu Schwierigkeiten beim Zugang zum Recht: Der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler berichtete von seinen Erfahrungen als Vertreter von Opfer-Familien im NSU-Prozess. Seine Mandantschaft wolle ernst genommen werden, betonte er. Die NSU-Ermittlerinnen und Ermittler hätten dies aber nicht getan und die Hinweise der Familien, die Täter müssten Nazis sein, niemals beachtet. Dem Vorsitzenden Richter im Prozess bescheinigte Daimagüler allerdings, den Versäumnissen der Vergangenheit zu begegnen und aktiv an der Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaats zu arbeiten.
Eigentlich sei bei seiner türkischen Mandantschaft das Vertrauen in den Staat größer ausgeprägt als bei den deutschen Klienten, sagte der Anwalt. Es vergehe aber keine Woche, in der nicht jemand mit türkischen Wurzeln zu ihm komme und ihm davon berichte, dass ihm Recht vorenthalten worden sei. Es fange schon damit an, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei Konflikten selten Glaube geschenkt werde.
Die Politik müsse endlich anfangen, ihre Hausaufgaben zu machen, forderte Daimagüler. Es gebe nicht nur einen Mangel an interkultureller Kompetenz, sondern schlicht noch Rassismus in Polizei und Justiz. Letztere tue sich "wahninnig schwer", einen Blick auf die eigenen Defizite zu werfen. "Die Fähigkeit zur Selbstreflexion ist aber die Grundvoraussetzung für jede Entwicklung", so Daimagüler.
Carl Wilhelm Rößler, Anwalt für Sozialrecht, beschrieb auf dem Podium die Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zum Recht. Im Umgang mit Gerichten habe er überwiegend positive Erfahrungen gemacht, sagte er. Die Probleme behinderter Menschen beginnen seinen Schilderungen nach schon lange vor einem möglichen Prozess: Wer pflegebedürftig sei und schon bei einem Spaziergang Hilfe brauche, der sei schnell überfordert, wenn es darum gehe, gegen eine große Institution wie eine Krankenkasse zu klagen.
Zudem würden Kostenträger die Schilderungen von Menschen mit Behinderungen oftmals in Zweifel ziehen, kritisierte Rößler. Für die Betroffenen sei es schlimm, wenn sie erst berichteten, Hilfe beim Toilettengang zu brauchen, und ihnen dann nicht geglaubt werde. Besonders problematisch wird es laut dem Anwalt, wenn unterschiedliche Diskriminierungstatbestände zusammenkommen, beispielsweise Behinderung und Migrationsgeschickte.
Seiner Erfahrung nach arbeiteten bei den Kostenträgern nur wenige Menschen mit Behinderungen, sagte Rößler und rettete sich in schwarzen Humor: Er habe manchmal das Gefühl, das sei Absicht - "weil die Mitarbeiter die die behinderten Menschen sonst verstehen würden". Seine Forderung an die Kostenträger: eine deutlich "stärkere Orientierung am Menschen". Derzeit gucke jeder nur auf den eigenen Leistungstopf. Doch wenn beispielsweise chronisch Kranke nicht umfassend genug behandelt würden, führe dies zu einer Behinderung und dadurch dann zur Arbeitslosigkeit. Kindeswohl wird oft zu sehr aus der Perspektive der Erwachsenen gedacht
Claudia Kittel, Koordinatorin der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, schilderte die Probleme, die Kinder beim Zugang zum Recht haben. Bis zum 18. Lebensjahr seien sie nicht prozessfähig und auf eine Stellvertretung angewiesen. Wenn Jugendliche gegen ihre Sorgeberechtigten, also zumeist die Eltern, klagen wollten, gehe es vor Gericht dann vor allem um das "Kindeswohl" - das aber oft ohne die Kinder zu beteiligen ermittelt werde und sehr aus der Perspektive der Erwachsenen gedacht sei.
Kinder hätten aber ein "genaues Empfinden" dafür, was ungerecht sei, sagte Kittel: "Das Problem ist, dass sie damit oft allein sind." Notwendig sei eine Stelle, die Kindern helfe, im Konfliktfall den richtigen Ansprechpartner zu finden. Das deutsche Datenschutz-Recht ist "überkomplex"
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, wies darauf hin, dass das unbegrenzte Datensammeln Menschen davon abhalten könne, ihre Grundrechte wahrzunehmen und beispielsweise zu einer Demonstration zu gehen. Die Bürgerinnen und Bürger bräuchten vor allem niedrigschwellige Angebote, um sich gegen Datenmissbrauch zu wehren. Dix setzt in diesem Kontext große Hoffnung auf die europäische Datenschutzverordnung: Diese solle die nationalen Datenschützerinnen und Datenschützer mit mehr Kompetenzen ausstatten.
Sein Eindruck aus der täglichen Praxis sei, dass es ein tiefes Grundbedürfnis bei den Menschen gebe, in Ruhe gelassen zu werden, so Dix. Das gelte im Übrigen für alle Kulturkreise. Die Internet-Unternehmen setzten hingegen alles daran, ihre Geschäftsmodelle durchzusetzen, zu denen auch übergriffige Werbung gehöre. Hier seien hohe Strafen, die die Konzerne nicht aus der Portokasse zahlen könnten, der richtige Weg. Dix räumte ein, dass das Datenschutz-Recht "überkomplex" ist. Dennoch sei es möglich, sich zu wehren, betonte er. So hätten Verbraucherschützer Urteile gegen Facebook und Google erstritten, "die Hoffnung machen". Unternehmen müssen bei Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Verantwortung gezogen werden können
Miriam Saage-Maaß, Stellvertretende Direktorin des European Center for Constitutional and Human Rights, steuerte abschließend die internationale Perspektive bei. Die Menschenrechtsverletzungen von großen Unternehmen in billigen Produktionsländern würden oft nicht wirklich wahrgenommen, klagte sie. Zudem seien die entsprechenden Rechtsnormen in Deutschland immer noch auf dem Stand vom Anfang des 20. Jahrhunderts und schlössen die Verantwortung für Tochterunternehmen und Zuliefererbetriebe weitgehend aus.
In den betroffenen Ländern wiederum hätten die Arbeiterinnen und Arbeiter kaum Zugang zu Expertenwissen und müssten sich fragen, wie unabhängig ihre Justiz sei, sagte sie. Saage-Maaß forderte eine rechtsverbindliche Pflicht für international operierende Unternehmen zur Kontrolle der Produktionsbedingungen und die Möglichkeit für größere Betroffenengruppen, in Deutschland Klage einzureichen. Zudem müssten die lokalen Gewerkschaften in den Produktionsländern gestärkt werden.
Im Anschluss an die Expertinnen- und Experten-Befragung auf dem Podium wurden die Themen in fünf Foren weiter vertieft. Der Berliner Menschenrechtstag endete mit dem Vortrag der Institutsdirektorin Beate Rudolf "Das Menschenrecht auf Zugang zum Recht". (A. Hess)
Bericht zum Forum "Ohne Diskriminierung zum Recht kommen: Diversitiy in der Justiz"
Bericht zum Forum "Verstehen, wissen, handeln: Unterstützter Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen"
Bericht zum Forum "Wir reden mit: Informations- und Beschwerderechte für Schüler_innen"
Bericht zum Forum "Im Namen der Betroffenen: Verbandsklagerecht im Datenschutz"
Bericht zum Forum "Wenn deutsche Unternehmen oder der deutsche Staat die Menschenrechte im Ausland verletzen: Wie können sich Betroffene dagegen wehren?" |