Alles richtig, aber der Zinslauf könnte der Grund sein, weswegen LuS nicht sofort auf Konfrontation geht, sondern die Steuer-RSt gebildet hat und dementsprechend auch die Steuererklärung so abgibt, also die Steuern erst einmal bezahlt (die RSt sind ja schon gebildet), natürlich für 2017 vor dem 31.03.2019, ggf. im Voraus (das wird oft gemacht). Wenn irgendwann gegen LuS entschieden werden sollte, dann hat man die Steuern bereits gezahlt und hat auch keinen Zinsschaden. Wenn positiv für LuS beschieden wird, erhält LuS die Steuern erstattet UND zusätzlich ab Zinslauf 0,5% pro Monat = 6% p.a. Die 6% wären dann ein Grund für das Finanzamt, das Thema möglichst schnell anzugehen...
Gehe auch davon aus, dass LuS dauergeprüft wird. |