wc + ey - wird geprüft werden was für ein Fehler, Haftungsregelungen und wem gegenüber gehaftet wird.
1.) Art des Fehlers: - Mitwisser durch Teil der Mitarbeiter !? - grob fahrlässig - fahrlässig
2.) Haftung/Freistellung: Wann greift die Haftungsfreistellung & Begrenzung auf 2? Mio.
3.) Wem gegenüber haftet E&Y:
Insgesamt dürfte das für E&Y ungemütlich werden. Den Brei für die Gläubiger wird es aber auch nicht fett machen, da wenn E&Y Europe/World nicht mit in die Haftung genommen werden kann, dann bis zu den Klagen in der letzten Instanz, in 5-7 Jahren, hier nicht mehr viel zu holen sein wird.
Ich vermute mal, wenn der E&Y nur dem Inso gegenüber haftet, der ggfs. einen Deal mit E&Y und deren Versicherung macht. Falls E&Y aber auch gegenüber allen anderen Klagen offen ist von externen, wird es kaum, zeitnah einen Deal geben können, da es hier zu viele Potentielle Kläger gibt. |