- das Besondere am REIT ist die per Status-Definition garantiere recht Hohe und vom Vorstand nicht mehr so willkürlich gestaltbare Ausschüttungsquote von mindestens 90% der Erträge sowie die Befreiung von Körperschaftssteuer in den Reits selbst, was wiederum die Ausschüttungssumme stark erhöht.
(Andere Gesellschaften wie bspw. Patrizia bspw. schütten dieses Jahr nur 40% des Gewinns an die shareholder aus und können diesen Satz per VV Beschluss frei definieren)
- REITS selbst zahlen selbst viel weniger Steuern (um mehr auszuschütten), die Einkünfte unterliegen der normalen Kapitalertrags-Besteuerung bei Privatpersonen.
Der Gesetzgeber wollte so nationale ! Investitionen seitens der REITS und für hohe Ausschüttungen bei Privatanlegern sorgen.
ALSO: Die Gesellschaft hat gewisse deutsche Auflagen, die muss sie einhalten um steuerlich bevorzugt zu werden, und sie muss das auch an den privaten Anleger weitergeben.
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/r/reit-aktiengesellschaften-lexikon-des-steuerrechts/
REITs zeichnen sich danach dadurch aus, dass nicht die Gewinne auf Gesellschaftsebene besteuert werden, sondern die Gewinnausschüttungen beim Anleger. Der REIT-Status und die damit verbundene Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht werden nur dann gewährt, wenn der REIT umfangreiche und hohe Anforderungen erfüllt. Insbesondere muss er hohe Ausschüttungen von mindestens 90 % der Erträge vornehmen, mindestens 75 % der Einkünfte aus Immobilien erzielen (mit einem Schwerpunkt auf der passiven Immobilienbewirtschaftung – die Möglichkeit des Verkaufs von Immobilien wird begrenzt, um so einen reinen Immobilienhandel auszuschließen) und mindestens 75 % seines Vermögens in Immobilien anlegen. Es wird also durch Vorgaben zum Unternehmensgegenstand, zum Grundkapital, zur Börsennotierung, zum Streubesitz und zur Mindesthöhe der Ausschüttung ein Sondertypus der Aktiengesellschaft in Form einer Immobiliengesellschaft geschaffen, die es verfassungsrechtlich zulässt, diese REIT-Aktiengesellschaft von der Körperschaftsteuer zu befreien und die ausgeschütteten Gewinne bei den Aktionären ohne Halbeinkünfteverfahren voll zu versteuern.
auch lesenswert: https://www.erfolgreich-sparen.com/2013/01/...state-investment-trust/
Steuerliche Betrachtung von REITs und QuellensteuerDie Gewinn der Real Estate Investment Trusts werden im Normalfall nicht auf Unternehmensseite besteuert sondern nur auf Anlegerseite. Das heißt für Anleger, dass diese die Dividenden als Einkommen aus Kapitalerträgen deklarieren und in Deutschland entsprechend mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli versteuern müssen. Klassische Unternehmen versteuern ihre Gewinne hingegen zuerst mit der Körperschaftssteuer, bevor sie an ihre Anteilseigner ausschütten können, was die Dividende schmälert. Früher wurde diese Situation durch das Halbeinkünfte-Verfahren regelt, dass allerdings seit 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt wurde.
Fazit: Hamborner ist für mich eine gute Ergänzung im Imoportfolio, ungefähr immer 1 Euro günstiger als bspw. die Dic-Asset, bei annähernd gleicher regulärer ! Dividende.
Es fehlt etwas die Übernahme- und Tradingfantasie, die bei Dic sehr gross ist, und bei Reits im Allgemeinen durch Handelsbeschränkung limitiert wird, sonst würden sie den Status verlieren. Aber die Hamborner wächst sehr kontinuierlich und schüttet sehr gut aus. Sehr solide und mit Kurschancen also, gerade bei den wohl noch auf lange Sicht niedrigen Zinsen.
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