Mit der von einem anfänglich sehr umtriebigen Dr. Liebscher inszenierten, krachenden Abstimmungs-niederlage der Steinhoff Holding auf der HV am 22.03.2023 musste man den Eindruck gewinnen, dass es den solidarisierten Aktionären mit Hilfe der SdK gelingen könnte, den Totalverlust infolge Enteignung doch noch zu vermeiden. Dieser Eindruck wurde durch die spätere, siegessichere Botschaft von Dr. Liebscher auf YouTube („wir sind signifikant im Geld“) noch verstärkt und hat sicherlich nicht wenige Anleger bewogen, in SH-Aktien nicht nur investiert zu bleiben, sondern sogar noch aufzustocken oder überhaupt neu zu investieren. Das Risiko schien auf Grund der Äußerung von Liebscher begrenzt – und der anfängliche Hinweis vom 24.2.2023 der SdK auf die Möglichkeit eines Totalverlustes damit obsolet geworden.
Wie wir alle wissen, hat sich Letzteres als fataler Irrtum erwiesen. Denn die holländische Richterschaft spielte den Finanzstrolchen am Ende voll in die Karten, was nach dem Verlauf der Anhörung wohl die Allerwenigsten für möglich hielten. Nüchtern betrachtet hätte man diese Möglichkeit jedoch nicht blauäugig und auf die Justiz vertrauend ausschließen dürfen. Eindrücklicher hätte sich das allbekannte Sprichwort nicht bewahrheiten können: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Vor allem aber hätte man nicht blindlinks und gutgläubig auf die juristischen bzw. taktischen Fähigkeiten der SdK bzw. eines Dr. Liebscher vertrauen dürfen. Sondern hätte zur gg. Zeit hartnäckig nachfragen und auf eine konkrete Antwort beharren müssen, was es mit der groß angekündigten Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht auf sich hat und ob sie denn endlich am Laufen ist. Zweifellos wäre diese Sonderprüfung das größte „Pfund“ in der strategischen Ausrichtung der SdK gewesen. Doch hat man diese Trumpfkarte allem Anschein nach grob fahrlässig verspielt, indem man es versäumt hat, die Sonderprüfung rechtzeitig in Gang zu setzen - also unbedingt noch vor Beginn des WHOA-Verfahrens. Die näheren Umstände für das Versäumnis sind von der SdK, soviel ich weiß, zu keiner Zeit kommuniziert worden. War da vielleicht von vorn herein '“zu wenig Fleisch am Knochen“ ? Also zu wenig fundamental oder juristisch Zählbares, um in einer Sonderprüfung erfolgreich sein zu können ?
Es wird wohl niemand ernsthaft bezweifeln, dass das WHOA-Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit ganz anders verlaufen und ausgegangen wäre, wenn parallel dazu die Sonderprüfung beim Handelsgericht gelaufen wäre oder sogar schon ein für die Aktionäre positives Prüfungsergebnis vorgelegen hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Richterschaft im WHOA-Verfahren ein Urteil ihrer Kollegen im Handelsgericht einfach ignoriert hätte. Hätte, hätte, Fahrradkette. Für mich und wahrscheinlich viele andere bleibt die bittere Erkenntnis und Gewissheit: Die SdK war und ist mit der Causa Steinhoff offensichtlich überfordert – sowohl in der Sache als auch personell. Nüchtern betrachtet bestand wohl nie eine reelle Chance, gegen das Heer der hochbezahlten Advokaten von SH anzukommen. Die SdK hat sich leider nicht als der letzte Strohhalm erwiesen, an den man sich getrost klammern konnte. Als Entlastung für die SdK sehe ich eigentlich nur e i n Argument: Eine laienhaft nicht beurteilbare Rolle dürfte der Umstand bzw. das Hemmnis gespielt haben, dass die SdK in ihrem Tun und Handeln stets auf niederländische Partnerhilfe angewiesen und letztlich (auch) von deren Qualität und Fähigkeiten abhängig war bzw. noch ist. Denn Gerichtsstand für die SH-Holding ist nun mal die Niederlande.
Was am Ende bleibt ist Wut und Enttäuschung, die es – sofern ansatzweise nicht schon geschehen - möglichst bald und abschließend zu überwinden gilt. Denn das Leben muss ja irgendwie weitergehen. |