...sind nun mal zwei Paar Schuhe obwohl sie das Gleiche beinhalten. Ich versuch's zu erklären: Nehmen wir einmal an, für die WMI würden 10Mrd.$ treuhänderisch verwaltet, was während der Insolvenz nicht behandelt wurde, weil "safe harbor". Die Insolvenzabwicklung nach dem POR7 sah feste Werteverteilungen bis Tranche 4 vor, danach Tranche 5, die noch nicht geklärt wurde und dann die letzte Tranche 6 mit uns.
Jetzt bekamen wir als Releaser WMIH-Aktien und Escrows, weil diese Platzhalter im Wasserfall notwendig waren, um später noch bestimmen zu können, welchen Teil jeder Releaser aus der DEE-Aktienreserve bekommt und am Ende eventuell noch eine etwaige Ausschüttung nach dem Verhältnis 75/25. Diese Escrows sind in unseren Depots als Platzhalter vorhanden UND bei der DTC als Notierungen (Digitale Einträge).
Auf der einen Seite haben wir die Depotplatzhalter, die für uns nur ein optischer Hinweis sind, dass wir im Wasserfall noch aktiv vorkommen (sonst aber absolut keinen Wert haben) und auf der anderen Seite sind diese Platzhalter auch zwingend/verpflichtend notwendig bei dem Zentralverwahrer (DTC) verzeichnet. DENN NUR ÜBER DIESE DTC-NOTIERUNGEN können ÜBERHAUPT Verteilungen an Aktien oder Bargeld vorgenommen werden. Für den WMILT hat diese Verteilungsarbeit KCC übernommen, die dafür und für ihre Onlinedienste auch entsprechend bezahlt wurden.
Jetzt am Ende des Insolvenzfalles ist innerhalb des Wasserfalls kein Geld mehr übrig zum Verteilen in Tranche 6... bis Tranche 5 wurde alles bezahlt. Und somit endet der Wasserfall mit seinen Ausschüttungen und KCC beendet daraufhin auch seine Arbeit (wahrscheinlich mit den letzten Dokumentenuploads auf deren WMI- und WMILT-Seiten, die wir ja kennen). Ebenso erlöschen die Depotescrows, weil sie ausgedient haben... da sie AUSSCHLIESSLICH für die Insolvenzabwicklung/den Wasserfall erschaffen wurden. ABER die DTC-Notierungen eines jeden Releasers werden NICHT mit dem Insolvenzende gelöscht. Da gibt es bestimmt genaue Aufbewahrungsfristen von Aufzeichnungen, die ich aber nicht genau kenne... Herr Google weiß da bestimmt mehr drüber.
Im Prinzip ist auch der Cowboy diesem ganzen Durcheinander in den Foren erlegen, weil er behauptete, dass die Escrows und die CUSIPS nicht das Gleiche seien. Und der WMILT hat beide gleichermaßen im letzten Dokument bezeichnet. Klar, die Escrows sind gleich der Escrow CUSIP Nummern, weil sie gleichzeitig erschaffen wurden. ABER die Escrows sind wiederum nicht das Gleiche, wie die Notierungen bei der DTC (obwohl sie exakt das gleiche Anteilsverhältnis ausdrücken). Und das meint auch der Cowboy, weil die Depot-Escrows ausgebucht werden und damit komplett weg sind aber die "DTC-Escrows" (also deren Aufzeichnungen bei der DTC) nicht. Die bleiben vorhanden und sind weiterhin der feste Beweis für unseren Anteile an der WMI. Der WMILT, KCC, Rosen, ESCROWS, Wasserfall und die gesamte Insolvenz sind damit Asche.
Was bleibt sind die DTC-Notierungen, auf die jetzt die oben angesprochenen Treuhänder zurückgreifen können. Das treuhänderisch verwaltete Geld ginge normalerweise zurück an die WMI. Aber da die WMI nicht mehr existiert, geht das Geld nicht in die "WMI-Kasse", sondern an die "WMI-Masse". Und die letzten Mohikaner der WMI-Masse sind wir Überbleibsel, weil alle anderen vor uns bedient wurden. Und genau deswegen ist es ja so wichtig, dass der VOLLSTÄNDIGE Insolvenzabschluss gemacht wird und alle Gläubiger gerechtfertigt bedient wurden. Bliebe auch nur ein Gläubiger unbedient, hätte er gemäß dem Gesetz vor uns Ansprüche, die offen bleiben würden...
Sollte es also wirklich treuhänderisch verwaltete WMI-Werte geben, die nach legalem Gesetz (bis 2015 legal) von der Insolvenz nicht angekratzt werden durften, dann ist der Abschluss der Insolvenz (also der Upload irgend einer offiziellen "Schlussbestimmung"), das Startsignal für die Treuhänder, die verwalteten Werte abzurechnen...
"Der Treuhänder ist zur Anfertigung von ordnungsmäßigen Aufzeichnungen über das Treugut und zur Rechnungslegung verpflichtet. Der Treuhänder haftet gegenüber dem Treugeber für Vorsatz und Fahrlässigkeit, auch bei Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen." (nach § 259 und §276 BGB) Wenn es treuhänderisch verwaltete WMI-Werte gibt, dann gibt es auch Treuhandverträge zwischen der WMI und den Treuhändern. Und darin MÜSSEN auch Ablaufszenarien enthalten sein, wie sich der Treuhänder im Falle einer Insolvenz zu verhalten hat. Denn es ist ja sonst niemand mehr da, der sich um irgend eine weitere Verteilung kümmern kann, Das läuft dann, gemäß der Verträge, zwischen den Treuhändern und der DTC, die wiederum die Werte anteilsmäßig in Richtung Broker und Banken der Begünstigten schickt.
LG union
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