Weiß nicht wie das in Amiland ist, aber wenn Aktien verkauft werden, muss ja auf der anderen Seite nicht zwangsläufig ein Käufer i.S. eines Dritten stehen. In Deutschland können Aktionäre von der AG verlangen, dass ihnen gegen Rückgabe von Aktien ihr Anteil am Gesellschaftskapital ausgezahlt wird, vgl. § 105 II InvG, sofern nicht das Gesellschaftsvermögen einen Betrag i.H.v. 1,25 Mio. EUR unterschreitet. Vermutlich, geschieht das sogar automatisch, wenn sich bei einem Verkaufsauftrag kein Käufer findet. |