Man könnte ja auch gleich noch andere Formen der Kriminalität im Park auf diese Weise kanalisieren. Und zum Beispiel Notzuchtverbrechern gelb gekennzeichnete Flächen zuweisen, "denn immer wieder fühlten sich in der Vergangenheit Bürgerinnen unwohl, wenn sich Ihnen Sexualtäter näherten" so der Parkmanager des Görlitzer Parks. Rote Flächen wären dann sinngemäß zum Beispiel für Taschen - und Strauchdiebe ausweisbar, auch denkbar wären gekennzeichnete Flächen für Banden - und Familienkriege sowie auch für kleinere Ordnungwidrigkeiten wie wildes Urinieren oder besoffen Spießer anpöbeln.
Ferner denkt man darüber nach, einzelne Wege im Park durch Aufstellen von Verbotsschildern für die oben genannten Personengruppen gänzlich zu verbieten, um den Bürgen noch mehr Sicherheitsgefühl zu geben. Bis die entsprechenden neuen Grafiken für die Verbotsschilder alle Instanzen der EU-Kommission durchlaufen haben, dürften allerdings noch einige Legislaturperioden vergehen. |