Person kommt!!?
Ist das richtig?
Nein. Ein Schwarzafrikaner aus Moria erhält erst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird aber neuerdings bereits mit Aufnahme dezentral, also teuer in separaten Wohnungen untergebracht. Für die Unterkunft (Miete und Betriebskosten) sowie für die Ersteinrichtungen (Möbel, Küche, Herd, Waschmaschine) kommt der deutsche Steuerzahler auf.
Wird der Migrant später gar als Flüchtling anerkannt (was häufig geschieht, obwohl kein Fluchtgrund besteht, und obwohl der Migrant bereits mehrfach sicheren Boden andernorts betreten hat),
bekommt er ohne Vermögensprüfung Hartz 4 bzw. Grundsicherung. Das Zauberwort Asyl genügt.
Ein deutscher Arbeitnehmer, der 32 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und ("lediglich") 32 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat,
bekommt eine Aufstockung seiner Minirente auf das Niveau der Grundsicherung (Hartz 4) erst, nachdem durch eine eingehende Prüfung der Vermögensverhältnisse seine Vermögenslosigkeit festgestellt wurde. Sind die Lebensersparnisse jedoch über dem zulässigen Sockelbetrag, erhält der Rentner keine Aufstockung. Sein monatliches Einkommen bleibt damit so lange unter Hartz 4-Niveau, bis die Ersparnisse unter dem zulässigen Sockelbetrag aufgezehrt sind.
Fazit: Rentenbeitragszahlungen sind ein Hohn, wenn bei Renteneintrittsalter eine Rente unterhalb von Hartz 4 zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere für ehemalige Selbständige, die nach Jahren der Selbständigkeit (und gezahlten Steuern - Gewerbesteuer etc.) nun sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Besser ist es, einfach ein Streichholz in die Hand zu nehmen und Asyl zu rufen! |