ARIVA- die reinste Hasch-Höhle?

Seite 1 von 1
neuester Beitrag: 11.04.23 12:58
eröffnet am: 12.09.02 22:30 von: flamingoe Anzahl Beiträge: 23
neuester Beitrag: 11.04.23 12:58 von: Nazijäger.in Leser gesamt: 5089
davon Heute: 1
bewertet mit 0 Sternen

12.09.02 22:30

3243 Postings, 8697 Tage flamingoeARIVA- die reinste Hasch-Höhle?

Registrierte Benutzer online  Stand  
HashElement=HASH(0x8f9536c) HashElement=HA  









Grüsse flamingoe  

12.09.02 22:40

3243 Postings, 8697 Tage flamingoeDie Grünen haben´s ja mit Haschisch

dpa: Grüne wollen Gleichbehandlung von Haschisch und Alkohol im Verkehr
dpa 2716Gesundheit/Drogen/Grüne/Grüne wollen Gleichbehandlung von Haschisch und Alkohol im Verkehr =

Berlin (dpa) - Die Grünen fordern die Gleichbehandlung von Haschisch und Alkohol im Straßenverkehr. "Mit der Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis muss endlich Schluss sein", sagte Grünen- Chefin Claudia Roth am Freitag in Berlin. "Niemand darf unter Drogeneinfluss Auto fahren. Der bloße Besitz von Haschisch darf aber nicht dazu führen, dass jemandem der Führerschein entzogen wird." Dies sei aber nach jetziger Rechtslage der Fall.Es sei wichtig, eine sachliche Debatte über Drogenkonsum zuführen, sagte Roth. "Es ist nicht einzusehen, dass der Besitz von Cannabis anders bewertet wird, als der Kasten Bier im Kofferraum". Der Drogenkonsum solle jedoch nicht verharmlost werden. Es gehe vielmehr darum, über Gefahren aufzuklären, sie objektiv zu beurteilen und Vorurteile gegenüber dem Haschischkonsum abzubauen. "Es gibt jedes Jahr tausende Alkoholtote, aber keinen einzigen Cannabistoten", sagte der rechtspolitische Sprecher Grünen im Bundestag, Volker Beck. Die Grüne Jugend kündigte an, mit einem überdimensionalen Joint durch Deutschland ziehen zu wollen, um für die Legalisierung von Haschisch zu werben. Mit der Kampagne "Durch Deutschland muss ein Joint gehen" sollten Vorurteile gegen den Haschischkonsum abgebaut werden. Dazu werben die Grünen auf Postkarten mit dem stilisierten Bild des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, der einen Joint raucht. Das Motto der Aktion ist angelehnt an die ähnlich klingende Aussage Herzogs, der einen "Ruck durch Deutschland" gefordert hatte.

dpa sf yydd bk051552 Jul 02
© 2002 dpa





Grüsse flamingoe  

12.09.02 22:44

3243 Postings, 8697 Tage flamingoeDie Grünen und die C-Frage

Eine Tüte in Ehren.......

Grüne greifen mit Blick auf ihre Klientel die Cannabis- Legalisierungsdebatte wieder auf

Von Rainer Jung (Berlin)

Zweieinhalb Monate vor der Bundestagswahl bringen die Grünen ihre gute alte C-Frage wieder aufs Tapet: Warum ist Cannabis-Konsum in Deutschland immer noch verboten? Parteichefin Claudia Roth, Rechtsexperte Volker Beck und die Grüne Jugend warben am Freitag für eine Legalisierung von Haschisch und Marihuana.

So etwas nennt man dann wohl zielgruppenspezifisches Politikmarketing: Die Nachwuchsorganisation der Alternativen wird in den kommenden Wahlkampf- Wochen mit einer zugstarken Legalisierungs-Kampagne durch verschiedene Städte tingeln. Motto: "Durch Deutschland muss ein Joint gehen." Das Logo: Ein Bild, das Altbundespräsident Roman "Ruck" Herzog mit breitem Lächeln und einer qualmenden Hasch-Zigarette zeigt. Die Aussage: Die Grünen sind die besten Jugend-Versteher im Lande.

Denn der "politische Streit um eine Cannabis-Legalisierung ist eine Generationenfrage", findet Benjamin von der Ahe, Sprecher der Grünen Jugend. Während die Deutschen unter 30 Cannabis als "Kulturdroge" verstünden, seien viele Ältere von "irrealen Vorurteilen" besessen. So glaubten sie etwa noch an die wissenschaftlich widerlegte "Mär von der Einstiegsdroge" und überschätzten die Gefährlichkeit von Hasch und Marihuana im Vergleich zu den legalen Substanzen wie Nikotin und Alkohol.

Lauter Aussagen, die Parteichefin Roth und Rechtsexperte Beck teilen. Gleichwohl bestand ihr Part am Freitag beim gemeinsamen Auftritt mit dem Nachwuchs darin, die seriöse Seite ihres Anliegens zu unterstreichen. Auch auf die Gefahr hin, ein bisschen dröge zu klingen. Es gehe nicht um eine Verharmlosung von Cannabis, sondern um eine "Versachlichung der Debatte", betonte Roth. Beck plädierte für eine "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Die sei beispielsweise verletzt, wenn Cannabis-Besitzern der Führerschein abgenommen wird, auch wenn sie sich gar nicht berauscht ans Steuer setzen. "Man bestraft ja auch niemanden dafür, dass er zu Hause sein Bier trinkt", meinte Beck.

In der kommenden Legislaturperiode wollen die Grünen darauf dringen, dass "legale Abgabewege" für Hanfprodukte erprobt werden, um endlich die Märkte zwischen weichen und harten Drogen wie Kokain und Heroin zu trennen. Dass der erhoffte Koalitionspartner SPD für solche Ideen nur wenig übrig hat, ist Roth und Beck dabei bewusst. Aber: "Wir brauchen eine rationale Drogenpolitik", so Becks Botschaft an die Älteren im Lande. Und dann, nochmal im vermeintlichen Teenie-Sound: "Sonst hat die Jugend das Gefühl, die Politiker haben's nicht gepeilt."

Gut gepeilt hatte dagegen die Redaktion der Harald-Schmidt-Show, die den Grünen ihren Politik-Darsteller Doktor Udo Brömme in die Pressekonferenz schickte. Mit CDU-Fähnchen und Lederpeitsche warb er für Null-Toleranz gegen Kiffer. Roth und Beck nahmen die Zusatz-Publicity gerne an.

FR-Spezial Bundestagswahl 2002

Frankfurter Rundschau



Grüsse flamingoe  

12.09.02 22:45

51345 Postings, 8707 Tage eckiLieber bekifft ficken als besoffen Autofahren.

Ein Wahlwerbespot des FDP-Nachwuchses.....

Grüße
ecki  

12.09.02 23:03

301 Postings, 8037 Tage Van Nelle-Halfzwar.Grüne wollen Gleichbehandlung v. Haschisch und Alk

Grüne wollen Gleichbehandlung von Haschisch und Alkohol im Straßenverkehr!    



 Und das ist auch gut so!


Längst überfällig!

Gruß:                           Jan v. Nelle




 

12.09.02 23:19

782 Postings, 7948 Tage MaraWenn rot-grün weiter regiert, dann geht alles

den Bach runter ! habt ihr es endlich gemerkt ?  

12.09.02 23:20

3243 Postings, 8697 Tage flamingoeauch Seehofer weiß, dassHaschisch ungefährlich


ist  (...als Seehofer noch Gesundheitsminister war)




Harmloses Teufelszeugs
 
Haschisch macht nicht süchtig und ist keine Einstiegsdroge, sagt eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums. Verbreitet wurden die Erkenntnisse nicht
 




Die Woche (2/5/97)

Spricht der Bayer Horst Seehofer über Drogen, dann wirft er nicht nur alle in einen Topf - Heroin, Kokain und Haschisch-, dann sind auch satanische Bilder nicht weit: "Das ist teufelszeug", pflegt der Bonner Gesundheitsminister zu schäumen, und er meint das grundsätzlich. Mögen die weichen Stoffe Haschisch und Marihuana noch so sanft wirken: Der CSU-Mann verdammt sie als Einstiegsdrogen, denen die harten Gifte bald folgen, und warnt vor dauerhafter Abhängigkeit. Geradezu vom Teufel müsse folglich geritten sein, wer über eine Freigabe von Cannabis -wie sie in Holland praktiziert wird- auch nur nachdenke.
 

Horst Seehofer müsste es besser wissen. In der Schublade hat er seit einem Dreivierteljahr eine Studie der freien Universität Berlin liegen, die den konservativen Klischees deutlich wiederspricht. Drei Jahre lang hatte ein Team unter Leitung des Soziologie Professors Dieter Kleiber 1458 aktuelle und ehemalige Kiffer befragt, stellvertretend für etwa ein Drittel der Westdeutschen, die mindestens einmal in ihrem Leben zum Joint gegriffen haben. Unter dem Titel "Cannabiskonsum in der Bundesrepublik Deutschland: Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Einflussfaktoren" entstand eine mehr als 300 Seiten starke Expertise, die wie keine vergleichbare zuvor ins Detail geht



Da die Ergebnisse aus Berlin Bonns restriktive Drogenpolitik nun nachhaltig in Frage stellen, behandelt der Auftraggeber sie fast wie Teufelswerk. Jegliche Mitteilung an die Presse unterblieb. Der ursprünglich vorgesehene Druck in der hauseigenen Schriftenreihe, mit dem die Studie in den Buchhandel gelangt wäre, lässt bis heute auf sich warten. "Das müssen wir nicht unbedingt zu Markte tragen, zumal wenn das Geld knapp ist", verrät ein Ministerialbeamter.

Proffesor Kleiber sei deshalb empfohlen worden, sich doch selbst einen Verlag zu suchen. Um möglichen Nachfragen zu genügen, sind in Seehofers Ministerium zwar einige Kopien angefertigt worden. Im hausamtlich verfassten Vorwort werden die nicht genehmen unter den Forschungsergebnissen allerdings schlicht unterschlagen oder einfach umgedeutet.

So fehlt dort jeglicher Verweis auf das Essential der Studie, das dem Etikett "Einstiegsdroge" gründlich den Halt nimmt: Die Ergebnisse zum Konsumverhalten und zur Wahrscheinlichkeit des Ausstiegs. Abseits der reinen Probierer haben die wissenschaftler vier Usergruppen ermittelt:


Gelegenheitskonsumenten" kiffen zwei- bis dreimal im Monat. Sie suchen vor allem Spaß und Entspannung und sind durchschnittlich 25 Jahre alt.
 
"Gewohnheitsmäßige Individualkonsumenten" rauchen an zwei von drei Tagen und dann in aller Regel zurückgezogen. Ausschlaggebend sind für sie nicht mehr nur stimmungsregulierende, sondern auch soziale Motive: Sie rauchen den Stoff, weil die Freunde auch haschen, um in Gesellschaft besser drauf zu sein oder um mit anderen Leuten besser zurechtzukommen. Ihr Durchschnittsalter beträgt 31 Jahre.
 
"Gewohnheitsmäßige Freizeitkonsumenten" greifen zum Joint etwa so häufig wie "Individualkonsumenten" und auch aus den gleichen Gründen, anders als diese aber nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch auf Partys und in alle Öffentlichkeit; Durchschnittsalter: 26 Jahre.
 
"Gewohnheitsmäßige Dauerkonsumenten" bleiben durchschnittlich nur einen Tag in der Woche abstinent, kiffen im Unterschied zu den anderen drei Gruppen aber auch an der Uni oder bei der Arbeit, vor allem um zu entspannen und zu "funktionieren". Sie bilden mit einem Durchschnittsalter von 23,5 Jahren die jüngste Gruppe. Gelegenheitskonsumenten stellen die größte Gruppe: 35 Prozent; gewohnheitsmäßige Dauerkiffer die kleinste: 17 Prozent.

Was Seehofer offenbar nicht ins Einstiegsdrogen-Weltbild passt: Nicht nur die Gelegenheits-, auch die meisten Gewohnheitskonsumenten stellen das kiffen eines Tages wieder ein. "Ein Ausstieg aus dem Cannabiskonsum kann unabhängig von der dauer des Konsums zu jeder Zeit erfolgen", resümieren die Forscher um Professor Kleiber. Vor allem: 85 Prozent der Aussteiger griffen innerhalb des letzten Jahres auch zu keiner anderen illegalen Droge. Immerhin hatten sich viele zuvor auch an Halluzinogenen, Kokain und Opiaten versucht. "Mit dem einstellen des Konsums", schlussfolgern die Forscher, "nimmt auch die Wahrscheinlichkeit, andere illegale Drogen zu konsumieren deutlich ab."

Viele wenden sich allerdings ab, weil sie erleben, dass Kiffen mehr Ärger und Schwierigkeiten einbringt als Genuss, Entspannung oder Akzeptanz. Bestätigt wird nähmlich die These, häufiges Haschen mache mehr oder weniger phlegmatisch.

Fast jeder zweite Aussteiger fühlt sich als Kiffer immer seltener im Stande, eigene Vorhaben zu verwirklichen. Dazu kommen "Filmrisse" oder "Ärger mit der Familie". Vom Bundesgesundheitsministerium, dem unbefriedigten Auftraggeber, wird dies im Vorwort auf seine Weise interpretiert: "In keinem Fall ist die vermeintliche Harmlosigkeit des Konsums gewährleistet."

Als wirkliche Problemgruppe haben die Forscher lediglich die Dauerkonsumenten ausmachen können: Setzen sie Cannabis wie Medikamente ein, um im Studium oder Job zurechtzukommen, dann stellt sich auch ein hohes Risiko ein, dem Stoff vollends zu verfallen. "Abhängigkeit", stellt Kleiber wenig überraschend fest, "findet sich deshalb unter den Dauer-Kiffern am häufigsten."



Allerdings: keine körperliche, sondern eine psychische Abhängigkeit. Die Studie wiederspricht dabei jedoch dem, was Seehofer gegen Cannabis unbeiirt ins Feld führt: Nicht Haschisch und Marihuana bedingen die Abhängigkeit, sondern die Alltagsprobleme, mit denen Kiffer nicht klarkommen. Unter den reinen Cannabis-Konsumenten sind Abhängige die Ausnahme. Sie stellen gerade 2 Prozent. Und auch sie können aussteigen. Die Kifferkarierevon Abhängigen ist im Schnitt sogar anderhalb Jahre kürzerals die von nicht abhängigen.

Auch das die User ständig auf der Jagd seien nach dem angeblich unverzichtbaren Stoff stellt sich in der Studie als Legende herraus. Drei von vier befragten Kiffern verspüren kein oder nur geringes Bedürfnis, sich Cannabis zu beschaffen, wenn unmittelbar keines zur Hand ist. Als ebenso haltlos erweist sich das gern bemühte Klischee vom jugendlichen Opfer, das von kriminellen Dealern verführt und angefüttert wird. Drei viertel der Befragten haben ihren ersten Stoff von Freunden bekommen.

Mit anderen Daten liefern die Berliner Wissenschaftler erstmals ein Bild des deutschen Durchschnittskiffers: Er stammt aus gut situiertem Elternhaus, hat Abitur oder steht kurz davor. Er raucht mit 17 den ersten Joint und steigt nach neun Jahren wieder aus. Monatlich hat er sich den Rausch bis dahin zwischen 36 und 171 mark kosten lassen, je nachdem ob er Gelegenheits- oder Gewohnheitskiffer war.

Für Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer scheint auch dieses Ergebnis keine Veröffentlichung zu rechtfertigen -was seine Sprcherin Ilona Klug allerdings seltsamerweise bestreitet: Die Studie sei doch veröffentlicht. Wie? Indem Kopien an die einschlägigen Suchthilfe-Verbände verteilt worden seien.

Eine stichprobenartige Nachfrage ergab unterdessen: Von fünf Institutionen hat lediglich eine ein Exemplar erhalten


Grüsse flamingoe  

12.09.02 23:26
1

2875 Postings, 8802 Tage Hill@mara

Deine Argumente sind immer noch umwerfend! wallstreet-online.de  

12.09.02 23:34

782 Postings, 7948 Tage MaraNicht nur meine Argumente, hill !

Wenn du willst, bin ich auch umwerfend ! Dich werfe ich auf jeden Fall leicht um !  

12.09.02 23:37

2875 Postings, 8802 Tage Hill@mara , (oder wer auch immer)

das glaube ich dir ungesehen !  ;)  

12.09.02 23:40

301 Postings, 8037 Tage Van Nelle-Halfzwar.Verkehrsunabhängige Überprüfung der Fahreignung

Verkehrsunabhängige Überprüfung der Fahreignung

Personen, die von der Polizei im Besitz von Cannabis angetroffen werden, oder die unvorsichtigerweise bei Gesprächen mit der Polizei (bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Vernehmungen) zugeben, gelegentlich Cannabis zu konsumieren und die im Besitz eines Führerscheins sind müssen damit rechnen, dass die Führerscheinstelle verständigt wird. Diese kann ihnen Drogenscreenings (Urintests, Haartests) vorschreiben. Meist handelt es sich um etwa drei Urintests über einen Zeitraum von 6 Monaten, die vom Führerscheininhaber selbst zu bezahlen sind (Kostenpunkt: Mehrere Hundert DM). Fehlt dafür das Geld, kommen die Testserebnisse zu spät oder können sie keine Zweifel an der Abstinenz ausräumen, dann ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Vor dem Führerscheinentzug können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Aus dem festgestellten Besitz oder gelegentlichen Konsum von Alkohol wird dagegen bekanntlich keine Verpflichtung zum Nachweis von absoluter Alkoholabstinenz abgeleitet. Eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel erst ab Trunkenheitsfahrten mit 1,6 Promille und mehr angeordnet. Diese Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol ist sachlich nicht zu begründen, haben doch eine Reihe von wissenschaftlichen Studien unter Cannabiskonsumenten sogar eine geringere Unfallhäufigkeit als unter Nichtkonsumenten beobachtet! Das Abhängigkeitspotenzial von Cannabis wird von Experten auch nicht höher eingestuft als bei Alkohol.

Namhafte Experten stufen die derzeitige Rechtspraxis als verfassungswidrig ein.

Fehlender Grenzwert beim Nachweis der akuten Beinflussung

Der Gesetzgeber hat im Jahre 1998 in einer Führerscheinverordung zu §24a des Strassenverkehrsgesetzes keinen Grenzwert für Cannabiswirkstoffe festgesetzt, ab dem das Führen eines Kraftfahrzeugs strafbar wird. Spuren des Cannabiswirkstoffs THC sind mit modernsten Analysemethoden wochenlang im Blut nachweisbar, obwohl die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit bereits ein bis zwei Stunden nach dem Rauchen im wesentlichen abgeklungen sind. Der Nachweis einer noch so geringen Menge von THC im Blut wird rechtlich wie das Fahren unter dem Einfluss von mehreren Mass Bier behandelt. Bei einem positiven THC-Nachweis droht eine Geldstrafe bis zu 3000 DM und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Fazit

Es drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu missbraucht, um das strafrechtliche Übermassverbot des Grundgesetzes zu umgehen. Ohne Führerschein verlieren jedoch viele Betroffenen den Arbeitsplatz. Der Staat zerstört ihre berufliche und oft auch familiäre Existenz. Statt Steuern zu zahlen, belasten sie dann die Arbeitslosenversicherung sowie die Kommunen die Sozialhilfe bezahlen müssen. Eine Reform ist dringend nötig. Dies scheint auch in der SPD mit Dr. Schäfer und Frau Caspers-Merk den Vertretern verschiedener drogenpolitischer Richtungen klarzusein.


Cannabis und Führerschein

Bitte beachten Sie auch die Beiträge auf cannabislegal.de von Theo Pütz, Dr. Schäfer (SPD) und Joachim Eul in Akzeptanz 1/2000

Von allen verbreiteten psychoaktiven Drogen beeinträchtigen Alkohol und Beruhigungsmittel (z.B. Valium) die Fahrfähigkeit am schwerwiegendsten. Während aber Alkohol am Steuer erst ab 0,5 Promille bestraft wird, kann bei Cannabis bereits Personen der Führerschein entzogen werden, die als Fussgänger oder in der eigenen Wohnung im Besitz von Cannabis angetroffen werden, oder als Fahrer ohne dass ein aktueller Cannabiseinfluss nachgewiesen wird.

Und um so weniger haben diese Menschen Verständnis dafür, dass beim bloßen Besitz der Droge der Führerschein eingezogen und eine aufwenige und teuere Medizinisch Psychologische Untersuchung angeordnet werden kann. Auch ich halte diese Praxis für bedenklich und werbe dafür, den entsprechenden Passus in der Fahrerlaubnisverordnung zu streichen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim blossen Besitz unterstellt wird, dass der Betreffende unter Drogeneinfluss steht. Das wäre gleichbedeutend damit, einem Menschen den Führerschein abzunehmen, weil er im Kofferraum einen Kasten Bier transportiert.

Dr. Hansjörg Schäfer (SPD)

Hier geht es um zwei Probleme:

der Praxis der verkehrsunabhängigen Überprüfung der Fahreignung
einem fehlenden Grenzwert beim Nachweis der akuten Beinflussung

Verkehrsunabhängige Überprüfung der Fahreignung

Personen, die von der Polizei im Besitz von Cannabis angetroffen werden, oder die unvorsichtigerweise bei Gesprächen mit der Polizei (bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Vernehmungen) zugeben, gelegentlich Cannabis zu konsumieren und die im Besitz eines Führerscheins sind müssen damit rechnen, dass die Führerscheinstelle verständigt wird. Diese kann ihnen Drogenscreenings (Urintests, Haartests) vorschreiben. Meist handelt es sich um etwa drei Urintests über einen Zeitraum von 6 Monaten, die vom Führerscheininhaber selbst zu bezahlen sind (Kostenpunkt: Mehrere Hundert DM). Fehlt dafür das Geld, kommen die Testserebnisse zu spät oder können sie keine Zweifel an der Abstinenz ausräumen, dann ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Vor dem Führerscheinentzug können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Aus dem festgestellten Besitz oder gelegentlichen Konsum von Alkohol wird dagegen bekanntlich keine Verpflichtung zum Nachweis von absoluter Alkoholabstinenz abgeleitet. Eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel erst ab Trunkenheitsfahrten mit 1,6 Promille und mehr angeordnet. Diese Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol ist sachlich nicht zu begründen, haben doch eine Reihe von wissenschaftlichen Studien unter Cannabiskonsumenten sogar eine geringere Unfallhäufigkeit als unter Nichtkonsumenten beobachtet! Das Abhängigkeitspotenzial von Cannabis wird von Experten auch nicht höher eingestuft als bei Alkohol.

Namhafte Experten stufen die derzeitige Rechtspraxis als verfassungswidrig ein.

Fehlender Grenzwert beim Nachweis der akuten Beinflussung

Der Gesetzgeber hat im Jahre 1998 in einer Führerscheinverordung zu §24a des Strassenverkehrsgesetzes keinen Grenzwert für Cannabiswirkstoffe festgesetzt, ab dem das Führen eines Kraftfahrzeugs strafbar wird. Spuren des Cannabiswirkstoffs THC sind mit modernsten Analysemethoden wochenlang im Blut nachweisbar, obwohl die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit bereits ein bis zwei Stunden nach dem Rauchen im wesentlichen abgeklungen sind. Der Nachweis einer noch so geringen Menge von THC im Blut wird rechtlich wie das Fahren unter dem Einfluss von mehreren Mass Bier behandelt. Bei einem positiven THC-Nachweis droht eine Geldstrafe bis zu 3000 DM und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Fazit

Es drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu missbraucht, um das strafrechtliche Übermassverbot des Grundgesetzes zu umgehen. Ohne Führerschein verlieren jedoch viele Betroffenen den Arbeitsplatz. Der Staat zerstört ihre berufliche und oft auch familiäre Existenz. Statt Steuern zu zahlen, belasten sie dann die Arbeitslosenversicherung sowie die Kommunen die Sozialhilfe bezahlen müssen. Eine Reform ist dringend nötig. Dies scheint auch in der SPD mit Dr. Schäfer und Frau Caspers-Merk den Vertretern verschiedener drogenpolitischer Richtungen klarzusein.



Aktueller Stand

Im Januar 2002 plant das Bundesverkehrsministerium eine Novelle des Führerscheinrechts. Wer derzeit im Zug oder zu Fuss im Besitz eines einzigen Cannabisjoints erwischt wird, kann gezwungen werden, auf eigene Kosten völlige Abstinenz nachzuweisen oder er ist seinen Führerschein (und damit oft auch den Arbeitsplatz) los. Hier wird mit einem völlig anderen Massstab gemessen als bei Alkohol, der im Strassenverkehr im Vergleich zu Cannabis sogar noch die riskantere Droge ist. Diese ungerechte und nach Aussagen von Experten verfassungswidrige Regelung will die Regierung bei der kommenden Novelle nicht reformieren, trotz Druck aus den Reihen des Grünen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Klage zur Entscheidung angenommen.



                         Jan v. Nelle  

12.09.02 23:40

782 Postings, 7948 Tage Mara@hill, (oder wer auch immer)

du bist ein Wichser !!  

12.09.02 23:47

2875 Postings, 8802 Tage Hill@ mara

Dein Scharfsinn ehrt mich!
Alle Vertreter des männlichen Geschlechts sind oder wahren wohl einmal  "Wi....."
;)

Gruß hill  

12.09.02 23:49

782 Postings, 7948 Tage MaraHill, versuch doch mal, den

Hauptschulabschluss nachzuholen ! Vielleicht hilft es !  

12.09.02 23:52

301 Postings, 8037 Tage Van Nelle-Halfzwar.@mara,such dir doch einfach einen anderen thread

...in dem du deine blödheit austoben kannst!    

                            Danke





hochachtungsvoll:           Jan  

12.09.02 23:52

2875 Postings, 8802 Tage Hill@ mara

Ich habe noch nicht einmal den Sonderschulabschluss! ;)  

12.09.02 23:53

59073 Postings, 8547 Tage zombi17@ mara

Was machst du denn jetzt beruflich?

 

12.09.02 23:53

782 Postings, 7948 Tage MaraDas merkt frau, hill o.T.

12.09.02 23:56

2875 Postings, 8802 Tage Hill@mara

Schön, dann kannst du dich zur ja zur Nachtruhe betten!  

12.09.02 23:58

16763 Postings, 8282 Tage ThomastradamusZum Thema: (sorry, dass ich euch zwei unter-

brechen muss):

Ich finde beides Scheiße beim Autofahren - die Gesundheit derjenigen, die dadurch schuldlos und unbeteiligterweise zu Schaden kommen, sind mehr wert als der Rausch eines Verantwortungslosen hinter dem Steuer! Zu Hause soll'n se sich die Birne zudröhnen und meinetwegen dran verrecken - woran auch immer, aber bitte nicht im Straßenverkehr!

Gruß und gute Nacht,
T.  

12.09.02 23:59

2875 Postings, 8802 Tage Hillstreiche das erste zur ;) o.T.

13.09.02 00:01

301 Postings, 8037 Tage Van Nelle-Halfzwar.@Thomasstradamus!

Ich finde beides Scheiße beim Autofahren - die Gesundheit derjenigen, die dadurch schuldlos und unbeteiligterweise zu Schaden kommen, sind mehr wert als der Rausch eines Verantwortungslosen hinter dem Steuer!


Aber ich möchte nicht dafür bestraft werden,wenn ich mir zuhause die Birne dicht dröhne,womit auch immer!

                            Jan  

13.09.02 00:01

2875 Postings, 8802 Tage Hill@Thomastradamus

Gehe konform !

Nächtle  

   Antwort einfügen - nach oben