Bei teuren Anschaffungen geben die Leistungserbringer an den Leistungsempfängern häufig die MWST Senkung weiter, beispielsweise Niederlassungen der namhaften Autohersteller an den Autokäufer. "Gewöhnliche" Autohändler tun dies aber nicht alle. Böse Überaschungen für den Autokäufer bahnen sich aber bereits an. Bestellt nach dem 1.7 und vor dem 1.1.2021 ein Autokäufer sein neues Auto und glaubt von dem niedrigeren MWST Satz zu profitieren, kann es für ihn dumm ausgehen, wenn die Lieferung des neuen Autos erst nach dem 31.12.2020 erfolgt, denn dann zahlt er wieder 19% MWST. Eingang des Bestelldatums, Kaufvertragsdatum, Rechnungsdatum, Zahlungsdatum, alles unerheblich für den MWST Steuersatz. Allein entscheidend ist das Datum der Lieferung des Wagens. Andererseits hat derjenige Glück, der sogar vor dem 1.7.2020 das neue Auto bestellt hat, es aber erst nach dem 30.6.2020 und vor dem 31.12.220 geliefert bekommt. Wie gesagt, das Lieferdatum ist für den MWST Satz entscheidend. Gewöhnlich verlangen die Autohändler bereits bei der Bestellung eine Anzahlung, um nicht auf dem Auto hängen zu bleiben. Für diese Anzahlungen vor dem 1.7.2020 wird aber sogar nur 16% MWST berechnet, wenn die Lieferung ds Fahrzeugs in dem Zeitrahmen 1.7.-31.12.2020 erfolgt. |