Terror in der ARD!

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neuester Beitrag: 20.10.16 06:38
eröffnet am: 17.10.16 17:05 von: Triloner Anzahl Beiträge: 123
neuester Beitrag: 20.10.16 06:38 von: Lucky79 Leser gesamt: 6503
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17.10.16 17:05
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9149 Postings, 6524 Tage TrilonerTerror in der ARD!

wäre schön wenn ihr heute Abend live dabei wäret und eure stimme abgeben würdet,schliesslich zahlt ihr Gebühren.
   
Ein Flugzeug wurde entführt, 164 Menschen sind an Bord. Darf man sie opfern, um einen Anschlag auf ein Fußballstadion mit 70.000 Besuchern zu verhindern? Darum geht es um 20.15 Uhr im ARD-Film "Terror". Die Zuschauer sollen ein Urteil fällen. Das ist nicht einfach, so Schauspieler Eidinger.

https://www.tagesschau.de/kultur/eidinger-terror-101.html
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"Wer auf Wolken geht, wird bald aus allen fallen! "
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97 Postings ausgeblendet.

18.10.16 13:32

29194 Postings, 8389 Tage Tony Ford#97 ganz so einfach ist das nicht ...

Der Kletterer kann nicht einfach darüber entscheiden das Seil zu kappen, es steht ihm nicht frei über Leben und Tod zu entscheiden.

Ich bezweifle zudem, dass er im Angesicht der dem Absturz drohenden Bergsteiger überhaupt in der Lage wäre vier Menschen einfach so dem Tode weihen zu sollen.

Dies ist auch insofern fraglich als dass Jene die das Sicherungsseil halten, diese Entscheidung wenn sie denn unumgänglich wäre, selbst treffen könnten und auch müssten. Denn letztendlich würde der dazueilende Kletterer sich über die Entscheidung der sichernden Bergsteiger hinwegsetzen.
U.a. wollen die sichernden Bergsteiger vielleicht gar nicht das Seil kappen, sondern evt. mit den 4 Bergsteigern gemeinsam zu Tode kommen? Bei engen Beziehungen wäre dies nicht unnatürlich.
Vielleicht aber rufen die 4 Bergsteiger in ihrer aussichtslosen Situation, dass die beiden Bergsteiger das Seil loslassen und sich selbst retten sollen?
Vielleicht opfern sich zwei der Bergsteiger selbstlos und dann wären immerhin statt der 2 noch 4 am Leben.

Alles Dinge die man bis zum Schluss nicht vorhersehen kann, die unerwartet auftreten und Geschehnisse deutlich verändern können.

Mit dem Kappen der Seile würde der Kletterer das Schicksal vorzeichnen, sich quasi zum Entscheider über Leben und Tod machen.

Und die Frage ist und bleibt, ob man das Seil auch durchschneiden würde, wenn daran z.B. die eigene Frau hängen würde?

Man muss sich zudem auch mal über die Tragweite bewusst werden. Wenn man mit dem kleineren Übel argumentiert, so würde dies letztendlich auch legitimieren, Versuche an Menschen erzwingen zu können, u.a. um Wirkstoffe entwickeln zu können. D.h. man opfert ein paar Tausend "Versuchsmenschen" um mehrere Millionen Menschen vor dem Tode retten zu können.
Nun könnte man meinen, dass dies nicht alternativlos wäre, der Terroranschlag jedoch schon.
Doch auch dies stimmt nicht, denn mit jedem Jahr was es länger dauert um Therapien entwickeln zu können, sind Menschen dem Tode geweiht, die man mit einer Therapie evt. retten könnte.

Egal in welcher Situation man sich begibt, die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben und sollte auch nie über Menschen hinweg entschieden werden.

Im Falle der Bergsteiger müssen die 4 Bergsteiger oder die 2 mit den Sicherungsseilen es mit sich selbst ausmachen und in Würde selbst entscheiden dürfen.

Ich denke zudem, dass die zwei die das Sicherungsseil halten, sowieso nicht damit leben könnten, 4 Menschen abstürzen lassen zu haben.
Anders sähe es vielleicht aus, wenn die 4 Menschen nach oben rufen, dass die zwei am Sicherungsseil das Seil loslassen solle um sich selbst zu retten. Dann könnten die zwei am Sicherungsseil vielleicht immer noch nicht ruhig schlafen aber wären dessen sicher, dass die 4 Bergsteiger in Würde ums Leben gekommen sind.

Wenn ich der Kletterer wäre der hinzu kommen würde, würde ich versuchen zu helfen, würde ich jene am Sicherungsseil sowie die 4 Bergsteiger fragen was ich vielleicht tun könnte, doch um Gottes Willen würde ich ganz sicher nicht die Entscheidung über Leben und Tod treffen ohne zu wissen, dass jene Betroffene dies auch so für richtig halten.  

18.10.16 14:19

26893 Postings, 5327 Tage hokaibin zwar kein Bayern Fan

aber unterscheide doch zwischen 4 Bergsteigern und Allianza-Arena


Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
Molière  
   
 

18.10.16 14:41
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26893 Postings, 5327 Tage hokai.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.  

18.10.16 18:04
1

36845 Postings, 7524 Tage TaliskerHier stehen z.T. ganz schön

abstruse Vergleiche und Übertreibungen. Merke: nicht jede Übertreibung macht anschaulich, manche sind einfach nur lächerlich.

Für mich ist die Lage klar: schuldig.
Wer sich zu so einer Alarmrotte meldet, macht sich zum Erfüllungsgehilfen des Staates, handelt in seinem Auftrag. Und für den Staat ist die Lage klar geregelt:
http://www.daserste.de/unterhaltung/film/...erfassungsgericht100.html
Das muss dem Piloten klar sein, wenn er den Job macht, das muss er für sich akzeptieren. Und kann sich nicht darauf hinausreden, dass er plötzlich in einen waswasichNotstand kommt.
Angesichts des Urteils finde ich auch die Argumentation von Jung abenteuerlich.
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

18.10.16 18:28
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36845 Postings, 7524 Tage TaliskerÜber den Unterschied von Unrecht und Schuld

oder auch
Über gefühlte Gerechtigkeit und die Spontan-Rülpser des Volkskörpers

Ein ziemlicher Verriss von "Terror". Und eine, nicht immer leichte, juristische Erläuterung:

"Terror" – Ferdinand von Schirach auf allen Kanälen!
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Darf das Fernsehen elementare Rechtsfragen so lange verdrehen, bis ein Film daraus wird? Ein Lehrstück über den Missbrauch des lieben Zuschauers
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/...ach-fischer-im-recht


"Und weil das so ist, haben wir – unter anderem – Gerichte, Rechtswege, Entscheidungs-Wege, Legitimationsstrukturen für Entscheidungen, die einigermaßen unabhängig sind: Nicht weil die Menschen, die damit befasst sind, einen besseren Charakter hätten als alle übrigen, sondern weil sie nach Rechtsregeln handeln, die sich durch Nachdenken, Ausprobieren und Überprüfen in langen Zeiträumen als halbwegs geeignet erwiesen haben – jedenfalls als weitaus geeigneter als das, was der Spontan-Rülpser des Volkskörpers als jeweils gefühlte Gerechtigkeit hervorbringt. Bevor man die Ergebnisse dieses Rechtssystems also immerzu als falsch, parteiisch, voreingenommen, illegitim verachtet, sollte man überlegen, was man da tut, aus welchen Gründen man es tut und mit welchem besseren Recht. Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann."

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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

18.10.16 18:46

59073 Postings, 8548 Tage zombi17Findet ihr nicht, dass man

darüber erst diskutieren sollte wenn so ein Katastrophe im eigenen Land eingetroffen ist?
Am besten nachdem eine Kernschmelze verursacht wurde.
Die Amis haben eindeutig bessere Erfahrungswerte und Gesprächsgrundlagen. Die zögern nicht mehr, zugegeben, sie sind auch erheblich rabiater als der deutsche Michel, der an Wunder glaubt
und das Todgeweihten der liebe Gott hilft.
Man kann diskutieren wie man will, es bleiben die Gewissensentscheidungen des Befehlsgebers und des Ausführenden. Man kann natürlich auch solange hin und herquatschen bis es nichts mehr zu entscheiden gibt.
Seid einfach nur froh, dass euch solche Dramen nie in den Händen gelegt wird.
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Die Rechtschreibfehler wurden extra für kiiwii eingebaut!

18.10.16 19:13
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465 Postings, 3034 Tage uwe3Talisker du bist son Tastenwichser kann das sein?

immer schon rumschwadronieren aber von der Realität nicht den HAUCH einer Ahnung ...  

18.10.16 19:39
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36845 Postings, 7524 Tage TaliskerDu hast bestimmt Recht, uwe3,

daher danke für das konstruktive Feedback.
Was ist denn die Realität?
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

18.10.16 19:58

26893 Postings, 5327 Tage hokai#102 naja Talisker

dann vielleicht mal so; die Würde ist auch eine Art Eigentum eines jeden einzelnen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

..
Als ehemaliger Kriegsdienstverweigerer, würde ich aber niemals soweit gehen wie Du schreibst:

"Wer sich zu so einer Alarmrotte meldet, macht sich zum Erfüllungsgehilfen des Staates, handelt in seinem Auftrag....Und kann sich nicht darauf hinausreden, dass er plötzlich in einen waswasichNotstand kommt."

Ebenso, wie das Recht aus Gewissensgründen den Kriegsdienst zu verweigern, sollte man so einem Piloten zugestehen, aus Gewissensgründen so zu handeln, wie es in dem fiktiven Fall geschildert wurde.

Er hat Recht gebrochen ja, deswegen ist er aber nicht automatisch schuldig.  

18.10.16 20:00

26893 Postings, 5327 Tage hokaioder bist Du der Meinung, dass man mit Anlegen

der Uniform, sein Gewissen abzulegen hat?  

18.10.16 20:09

36845 Postings, 7524 Tage Taliskernaja, hokai

Solltest du auf "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig."  hinauswollen, und sonst verstehe ich dein Anführen von Art. 14 nicht - nein, die Würde ist kein materielles Eigentum, um das es in 14GG geht. Solche merkwürdigen Gleichsetzungen führen doch zu nichts.

Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert, will eben nicht in die Lage kommen, auf Befehl schießen zu müssen. Das aber hat ein solcher Pilot für sich bejaht.  Bzw. eben nicht zu schießen, warum s. #102. Wenn er sich nicht in der Lage sieht, dem Gesetz nach zu handeln, und genau um solche Fälle geht es ja bei den Alarmrotten, sollte er den Job nicht machen. Und er macht ihn freiwillig.
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

18.10.16 20:29

26893 Postings, 5327 Tage hokaitalisker, ich habe heute einige Beispiele

und Begründungen gebracht, welche eine Sichweise zu Gunsten der Entscheidung des Piloten sprechen, bin mir aber durchaus bewusst, dass er geltendes Recht gebrochen hat, darüber brauchen wir nicht zu streiten...schuldig ist er aber für mich nicht.
Ich wollte und würde den Job nicht machen; masse mir aber auch nicht anzusagen:
"Wenn er sich nicht in der Lage sieht.... sollte er den Job nicht machen. Und er macht ihn freiwillig. "

...
Wenn man bei dem konstriertem Fall bleiben möchte und sich theroetisch fragen möchte wie zukünftig mit solchen Situtation umgeht, könnte man das ja praktisch angehen und stattet zukünftig Flugzeuge mit einer Triebwerksfernabschaltung aus, dann kann der Pilot nur noch im Segelsinkflug die Anweisungen von Entführern befolgen, oder, oder, oder

Wie auch immer, würde der Pilot nicht geschossen haben, würde er meiner Meinung nach Landung seine Menschenwürde verloren haben und mit ihm, wi in dem geschildertem Fall, 70164+ andere.

Wenn man das Spielchen der Macher des Films mitspielt, sollte man es auch zu Ende spielen....


 

18.10.16 20:35
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59475 Postings, 3621 Tage Lucky79Rechtschreibung. ...!

auf Rechtschreibung achten. ..  

18.10.16 20:37

26893 Postings, 5327 Tage hokaijaaaa....handy, lesebrille, blabla

18.10.16 20:56
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11076 Postings, 5808 Tage badtownboyübergesetzlicher Notstand greift hier

von der Rechtsprechung für solche Extremsituationen entwickelt.
Daran ist halt nicht zu rütteln.
Man kann zwar theoretisch andere Rechtsergebnisse diskutieren, in der Praxis oder in der Juristenausbildung würde aber jedes andere Ergebnis als mangelhaft gelten oder einen Revisionsgrund begründen.

Talisker hätte dem von ihm erwähnten Zeit -Artikel lesen sollen.
Man darf auch nicht an dem Fall kleben bleiben, etwas Abstraktionsvermögen ist schon nötig , um grundlegende Rechtsprinzipien zu verstehen.

Den Zeit- Beitrag lesen ab "Wo liegt die Lösung des Falls".


"Wo liegt die Lösung des Falls? Wir finden sie dort, wo uns weder der Autor Schirach noch der Film auch nur ansatzweise hinführen: Im (Straf)Recht und in der Unterscheidung zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld. "Ist Pilot K. schuldig?", fragt das Stück Terror ein ums andere Mal, befasst sich dann aber, zur angeblichen Klärung dieser Frage, überhaupt kein bisschen mit der Schuld des Angeklagten, also der Frage, ob er PERSÖNLICH, in seiner Situation und Lage, mit seinen Kenntnissen, Irrtümern und Voraussetzungen, die rechtswidrige Handlung hätte vermeiden können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klargestellt, dass es sich überhaupt nur mit der Frage der Rechtswidrigkeit befassen musste und wollte, also der Frage, ob staatliches Recht anordnen darf, unschuldige Menschen um eines (vermeintlich) höheren Ziels willen vorsätzlich zu töten. Es ging also um die Frage des "Dürfens" auf der Ebene des staatlichen Rechts: Darf ein Minister anordnen (!), fremde Unschuldige zu erschießen? Darf ein Polizeipräsident den Befehl erteilen, einen Gefangenen zu foltern? Sind diejenigen, denen solche Befehle erteilt werden, von Rechts wegen und dienstlich verpflichtet, sie auszuführen? Und sind daher umgekehrt die Opfer solcher Anordnungen von Rechts wegen "verpflichtet", sich widerstandslos erschießen oder foltern zu lassen? Oder dürften sie gegen ihre eigene Tötung Notwehr üben? Muss der Seemann, wenn der Kapitän des sinkenden Schiffs "Schotten dicht" befiehlt, im Maschinenraum strammstehen und freudig ertrinken? All das sind Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit. Sie haben mit Schuld und Unschuld zunächst einmal nichts zu tun.
Mit der Frage der Schuld des einzelnen, der in der konkreten Situation persönlich handelt oder nicht, hatte sich daher auch das Bundesverfassungsgericht nicht zu befassen: Es hat ja nicht über die Verurteilung des Piloten Koch entschieden, sondern über die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes, das es erlaubt hätte, Herrn Koch auch gegen seinen Willen und gegen sein Gewissen dazu zu zwingen, die Menschen zu töten. Um einen Gag des Films aufzugreifen: Wäre Paragraf 14 Absatz 3 Luftsicherheitsgesetz für verfassungsmäßig erklärt worden, dürfte man dem Piloten Koch auch schlicht befehlen, seine eigene Familie mit dem Flugzeug abzuschießen


Der Film faselt zwar über "Schuld" und "Unschuld", meint und erklärt aber etwas anderes. Dass er die grundlegende Kategorie der (strafrechtlichen) Schuld nicht kennt, ist ein fachlicher und ein künstlerischer Skandal zugleich. Entweder weil der Autor sie selbst nicht verstanden hat (was schlimm genug wäre), oder weil er sie vorsätzlich verschweigen will (was noch schlimmer wäre). Der Text des Stücks und all die "Belehrungen", die man den Zuschauern, auch im Film, angedeihen lässt, machen es noch schlimmer – hier wird wahrlich alles durcheinandergebracht, was nur geht: Ein einziges Desaster der Unkenntnis, und mittendrin der liebe Zuschauer, der nun aufgefordert ist, in einer "realen" Rechtsfrage auf der Grundlage der "realen" Rechtslage eine "Entscheidung über Schuld und Unschuld" zu treffen. "


Schirach hat da ein ganz schwaches Werk abgeliefert.  

18.10.16 21:01

11076 Postings, 5808 Tage badtownboyAuf den Punkt gebracht

"Ist Pilot K. schuldig?", fragt das Stück Terror ein ums andere Mal, befasst sich dann aber, zur angeblichen Klärung dieser Frage, überhaupt kein bisschen mit der Schuld des Angeklagten, also der Frage, ob er PERSÖNLICH, in seiner Situation und Lage, mit seinen Kenntnissen, Irrtümern und Voraussetzungen, die rechtswidrige Handlung hätte vermeiden können.

 

18.10.16 21:13

3326 Postings, 4760 Tage schakal1409Na ja............

für Taliska.................Du sitzt zuhause und schaust Fern........in den Nachrichten Flugzeug wurde entführt,und droht in ein Fußballstadion zu stürzen..........JETZT KOMMTS,,,,,,,,,,,,im Flugzeug sitzt deine Frau und im Stadion sitzen dein/e Kind/er................na wassagst jetzt,,,,,,,,,,,,,,,

mfg schakal1409

ps: warst sicher nicht beim Bund geschweige im Auslandeinsatz  

19.10.16 09:41
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29194 Postings, 8389 Tage Tony Ford@badtownboy ...

lies mal die Problematik auf Wikipedia, diese zeigt, dass ein übergesetzlicher Notstand nach wie vor auf keiner Rechtsgrundlage beruht und ein Pilot der danach handelt, d.h. das Flugzeig mit den Passagieren abschießt, sich strafbar macht.

https://de.wikipedia.org/wiki/..._entf.C3.BChrten_Passagierflugzeugen

Es bleibt nach wie vor die Frage ungeklärt, ob der Pilot die 164 Menschen auch von Angesicht zu Angesicht töten würde, d.h. ob er jeden Passagier mit einem Gewehr hinrichten würde.
Denn nach der Theorie des kleineren Übels müsste man 164 Menschen ggf. auch mit dem Messer abstechen können um 70.000 Menschen dafür retten zu können.

Ich denke nicht, dass eine solche Tötungsaktion moralisch in irgendeiner Art und Weise vertretbar wäre.
Aber warum nicht? Letztendlich ist es im Endergebnis das Gleiche, man tötet letztendlich in beiden Fällen 164 Menschen um 70.000 Menschen retten zu können.

Letztendlich geht dies nur, weil der Pilot diese 164 Menschen nicht von Angesicht von Angesicht sehen muss. Würde er dies tun, würde er diese Abwägung zum kleineren Übel nicht mehr treffen können.

Es ist und bleibt eine Straftat die man mit einem Schuldspruch bewerten sollte, allein schon aus Respekt den 164 Menschen gegenüber.
Auf der anderen Seite handelte der Pilot vergleichsweise spontan, d.h. er musste in einer höchsten Stresssituation eine schwerwiegende Entscheidung treffen und traf eine Entscheidung, die hätten viele andere Menschen zu hoher Wahrscheinlichkeit nicht anders getroffen.
Auch kann man dem Piloten keine niederen Absichten unterstellen, so dass Mord allein schon deshalb ausschließt.

Zudem fehlt es in solchen Fällen an einer Rechtsgrundlage sowie einem Plan nach dem eine Verfahrensweise klar geregelt und den Beteiligten eben die Abwägung erspart.

Meiner Meinung nach ist der Spruch "unschuldig" mit der Begründung, der widersprüchtlichen nicht eindeutig geklärten Rechtsgrundlage akzeptabel. Im Zweifel sollte der Angeklagte freigesprochen werden wenn es die Rechtsgrundlage noch nicht gibt. Ist letztendlich in anderen Bereichen Gang und Gebe, dass wenn irgendwo eine Rechtsgrundlage fehlt oder unzureichend geklärt ist, man den Angeklagten besser freispricht als ihn ohne wasserdichte Rechtsgrundlage schuldig zu sprechen.
Das Urteil im TV ist wenn man so will auch ein Wink mit dem Zaunspfahl an die Verantwortlichen die die Gesetzesgrundlagen schaffen.

Meiner Meinung nach richtig wäre ein Schuldspruch gewesen, der mit ein paar wenigen Jahren Gefängnis gahndet worden wäre, mit der Aussicht auf frühzeitiger Entlassung, z.B. nach einem Jahr.
Günstig fände ich es, wenn es für solche Fälle auch die Möglichkeit eines Hausarrestes gäbe.  

19.10.16 09:51
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13975 Postings, 8818 Tage TimchenAnton an dir ist auch ein Richter verloren

gegangen. Du kannst einfach alles, ausser fliegen und schiessen.
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Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.

19.10.16 10:02

16233 Postings, 6312 Tage noideaFlugzeug

es sollte heute doch kein Problem mehr sein, die Kontrolle außerhalb über das Flugzeug zu übernehmen (über Fernsteuerung).

Beim Stand der heutigen Technik !!

 

19.10.16 10:23
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13975 Postings, 8818 Tage Timchendas wäre auch eine Erleichterung

für die Terroristen. sie bräuchten dann nicht mehr an Board und müßten sterben.
Ein einfaches Steuergerät oder das Besetzen einer Flugüberwachung würde schon reichen.
Nicht alles was technisch möglich ist macht Sinn.
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Ein Optimist kauft Gold und Silber, ein Pessimist Konserven.

19.10.16 10:44

2575 Postings, 8231 Tage komatsuZweifel an den Ergebnissen der Befragung

Ganz abgesehen von der Fragwürdigkeit, bei einem solchen Thema des Volkes Meinung abzufragen, stellen sich bei mir Fragen über die Glaubwürdigkeit dieser Zahlen:

wie kommt es, daß Theaterbesucher mit  60 % für nicht schuldig plädieren, die Telefonabfragen aber auf über 85 % kommen..und zwar Länderübergreifend

es wurden doch nur die gezählt, die das Glück hatten, überhaupt telefonisch durchzukommen..
Bei mir war jedenfalls belegt, meine Stimme wurde damit nicht gezählt..

Bei Theaterbesuchern anders: hier wurde keine Stimme unterdrückt, es war das repräsentative Ergebnis der Gesamtheit aller Besucher..

Insofern kann das Ergebnis der hohen Zustimmung für die Tötung unschuldiger Passagiere angezweifelt werden..  

19.10.16 10:56

16233 Postings, 6312 Tage noideaTimchen

diese Fernsteuerung funktioniert nur, wenn man sich in unmittelbarer Nähe befindet. Also müsste ein anderen Flugzeug sich direkt daneben befinden (z.B. ein Abfangjäger)  

19.10.16 21:17

3326 Postings, 4760 Tage schakal1409Taliska,,,,,

keine Antwort ist auch eine Antwort,,,,,,,,,,,,,,,,,
Bitte beim nächsten Kommentar,,,,,,,,,,,,,,
Keinen schwachsinn posting,,,,,,,,,,,,,,,,

mfg schakal1409  

20.10.16 06:38
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59475 Postings, 3621 Tage Lucky79Ne Fernsteuerung die gehackt...

werden könnte. ...
Wow. .. tolle Idee. ...
Bringt auch nichts. ..
Besser wäre,  gleich einen Droiden an
Steuer setzen...
Und im Notfall, wenn einer durchdreht, die Kabine mit Lachgas begasen.... hihi
Dann wäre zumindest Ruhe.
Moment freezing  

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