"Und was ist eigentlich mit dem Rentner-Mieter, der mit 75 runde 250k auf dem Konto hat. Geerbt, gewonnen, gespart, Zinsen, Wertpapiere etc. keine Ahnung. Der aber dennoch nur Grundsicherung bekommt? Das Vermögen als Basis, egal in welcher Form, als Kriterium heranzuziehen halte ich auch für grob falsch."
Der Sozialstaat funktioniert nach dem Prinzip der Subsidiarität, d. h. nur derjenige wird unterstützt, der selbst seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dementsprechend bekommt jemand mit 250 K auf dem Konto keinerlei Leistungen vom Sozialstaat, als Rentner lediglich das, was auf Grund seines Einkommens oder Ersatzzeiten an Rentenpunkten zusammenkommt. Die Verdopplung der Rentenzahlung hätte jemand mit 250K auf dem Konto auch überhaupt nicht nötig und jemand der so schon z. B. 800 Euro an Rente bekommt, dürfte bei Immobilienbesitz derzeit in aller Regel auch noch selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten können.
Ich habe bis heute nicht verstanden, warum der Sozialstaat für die Kinder von wohlhabenderen Eltern Kindergeld bezahlt und wieso die auf Grund von zusätzlichen Steuerfeibeträgen und Baukindergeld höher gefördert werden als die Kinder von Geringverdienern. Bei Hartz-IV-Empfängern, Grundsicherungsempfängern und Wohngeldempfängern leistet sich der Staat eine ausufernde Bürokratie, beim Kindergeld wollte man es nie. Und bei der Rente wird es die Zweiklassengesellschaft dann auch weiterhin geben. Umso höher der gesellschaftliche Status, umso unwilliger ist der Staat, bürokratisch zu agieren und um so ungerechter geht es zu! |