Schackelstern
: Oh,oh da liegst Du ein wenig schief glaube ich.
es geht ganz klar um Solon ob nun SE oder AG in dem Gewinn und Abführungsvertrag. Und ob nun SdK oder VdK und DTSB ganz egal, bringe bitte verlässliche Quellen wie Emittent, Insolvenzverwalter , Insolvenzbekanntmachungen.de o.ä.
nicht irgendwelche Gewinnabführungsverträge, die schon mehreren Jahren aufgehoben sind:
Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Schackelstern
: willlst es nicht verstehen oden kannste es nicht ?
so ein Berherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag ist doch gerade in der Zeit während der Insolvenz von Interesse, oder was meist Du ?
Deine Meinung .... irgendwelche veralteten dubiosen Register als Quelle ..... ist ein wenig eingestaubt wie es scheint. Es gehört alles zur Geschichte der Solon, dem Pionier, der ....
meine Quellen und Angaben sind um ein Vielfaches aktueller als das was Du hier von Dir gibst.
Haste Du noch immer nicht kapiert, dass die Gewinnabführungsverträge bereits vor zig Jahren beendet wurden. Steht doch selbst in Deiner alten Quelle.
Etwas Aktuelleres als die Aussage des Insolvenzverwalters, dass die Aktionäre leer ausgehen und das operative Geschäft verkauft wurde, haste bisher nicht gebracht.
Immer wieder kommt derselbe sinnlose alte Käse von Dir...
Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
aber wie kannst Du so sicher sein? Wenn Du mal bei Neschen AG reinschaust, dann kannst Du sehen, daß es auch mal anders laufen könnte, abgesehen ob es was bringen wird.
Leider antwortest Du nicht auf aufgeworfene Fragen, aber wer hätte auch es auch anders erwartet.
weil die voraussichtliche Insolvenzquote bei ca. 4% liegt, und für einen Insolvenzplan die Gläubiger auf 96% ihrer Forderungen verzichten müssten, wofür es keinerlei Anhaltspunkte gibt...
SOLup Völlig neues Konzept für PV auf Industriedächern
In Zusammenarbeit mit dem ISC Konstanz und gefördert durch das Programm ZIM des Bundeswirtschaftsministeriums entwickeln wir ein völlig neuartiges Solarsystem für Industrieflachdächer. Eine interessante Anwendung wird die Kombination Photovoltaik und Gründach sein. Erste Informationen dazu werden wir hier an dieser Stelle Ende 2020 veröffentlichen.
Hier geht es um die insolvente und deshalb bereits in 2012 aufgelöste Solon SE, die sich seitdem in Liquidation befindet:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 116524 B Bekannt gemacht am: 09.03.2012 12:00 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen 08.03.2012 SOLON SE, Berlin, Am Studio 16, 12489 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.. https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/
Wer AKTUELLE Infos zum Stand der Liquidation oder zur Bekanntgabe der Schlussrechnung hat, möge diese hier einstellen.
Rudini
: Hat nur eben nichts mit der Solon SE zu tun,
auch wenn Du das suggerierst...
Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Solyco Solar Technology GmbH ist doch die ehemalige Solon Mobility GmbH, welche unter dem Namen AKG Forst mit der PI Solar Technology GmbH verschmolzen wurde und in der Zeit vor und nach der Insolvenz über PVworx einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Solon SE hatte..........
Alles nur meine subjektive Meinung und keine Handelsaufforderung der Aktie
Die Marke SOLON steht bereits seit 1996 für hochwertige und langlebige Photovoltaikmodule. Seit Anfang 2020 steht das Unternehmen SOLYCO hinter der Marke in Europa und schreibt die Erfolgsgeschichte von SOLON fort.
wenn man aber bedenkt, das Solon Mobility GmbH wohl 2008 neu eingetragen worden ist, daraus ist ja über die Zeit Solyco Solar Technology GmbH geworden, dann könnte man die o.e. Aussage auch ein bißchen differenziert betrachten.
Die Solon SE verfügt über kein operatives Geschäft mehr, und wird derzeit abgewickelt. Bei einer prognostizierten Insolvenzqoute von unter 4% werden die Aktionäre leer ausgehen. Sobald die Schlussrechnung vorliegt, und die Schlussverteilung erfolgt ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, und die Solon SE im HR gelöscht. Vorhandene Aktien werden dann wertlos ausgebucht.
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Schackelstern
: so ein treuer Weggefährte, er würde mir fehlen
man könnte meinen, wenn man in den letzten Satz von Rudoni das kleine Wörtchen " noch " einfügen wollte, wäre es womöglich auch nicht ganz falsch, oder ?