Hierzu werden folgende Faktoren heran gezogen:
Die Grenzen zwischen Hobby-Händler und Profi-Verkäufer sind fließend. Um als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu gelten ist noch nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.
ENTSPRECHEND OFT mussten sich Richter in den letzten Jahren in meist bei eBay-Prozessen mit der Unternehmereigenschaft befassen. Mal stufte ein Gericht eine Mutter als gewerblich ein, weil sie in einem Monat 80 gebrauchte Kleidungsstücke ihrer vier Kinder angeboten hatte; ein anderesmal gestanden Richter einem Mann trotz 1700 als Verkäufer erhaltener Bewertungspunkte zu, Hobby-Händler zu sein, weil er "nicht die Kriterien eines eBay-Powersellers" erfülle. Zwischen diesen beiden extremen - und in der Fachwelt umstrittenen - Urteilen liegen viele Fälle, in denen die Lage eindeutiger ist. Als Unternehmer stuften Gerichte unter anderem Privatverkäufer ein, die Ware mit dem Ziel erworben hatten, sie weiterzuverkaufen; die neue Kleidung in unterschiedlichen Größen angeboten hatten, oder die Powerseller-Status und damit beträchtliche monatliche Umsätze hatten.
Siehe auch folgende Urteile:
- Unternehmer beim Verkauf von 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (LG Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )
- Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T. gleichartigen Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)
- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)
- Unternehmer bei 129 Bewertungen in 6 Monaten (OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az.: I-4 U 114/12)
Bitcoin werden vom BMF wie Güter bzw. Waren behandelt (und eben nicht als E-Geld bzw. Währung, Aktien oder Devisen wie lange vermutet und von manchen Medien falsch propagiert).
Wenn Waren häufig angekauft werden mit dem Zweck sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, liegt in jedem Fall ein Gewerbe vor.
Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass beim Kauf und Verkauf von BTC eine ähnliche Gesetzeslage gilt wie bei Ebay oder Amazon. Warum sollten diese Gesetze nicht für Bitcoin gelten Tony? |