Washington Mutual hat im October 10, 2005 an Ms. Suzanne Q. Bielstein Director of Major Projects and Technical Activities Financial Accounting Standards Board- FASB- geschrieben. Da ging es um Fragen der RECHTLICHEN ISOLIERUNG, der Folgen einer INSOLVENZ, Übertragung von finanziellen Werten, Special Purpose Entity ( SPV SPE ... ) usw.
Sehr interessant, sehr aufschlußreich. leider kann ich mit keinem Link dienen...und nur mit einem Auszug, den man lesen sollte:
"So heißt es beispielsweise in Paragraph 9(a) (in der geänderten Fassung): Das übertragene Finanzvermögen wurde vom Übertragenden isoliert - vermutlich außerhalb der Reichweite des Übertragenden und seiner Gläubiger, selbst im Falle eines Konkurses oder einer anderen Zwangsverwaltung.
Übertragene Finanzaktiva werden nur dann bei der Bank oder einem anderen Konkursverwalter isoliert, wenn die verfügbaren Beweise hinreichende Sicherheit dafür bieten, dass die übertragenen Finanzaktiva außerhalb der Reichweite der Befugnisse eines Konkursverwalters oder eines anderen Konkursverwalters für den Übertragenden oder eine konsolidierte Tochtergesellschaft des Übertragenden liegen, die eine Zweckgesellschaft oder eine andere Einheit ist/sind, die dazu bestimmt ist, die Möglichkeit eines Konkurses oder einer anderen Konkursverwaltung (bankn,ptcy-remote entity) zu verhindern.
Der obige Absatz scheint die Form der Beweismittel anzugeben, die erforderlich ist, um nachzuweisen, dass die rechtliche Isolierung von der Art der untersuchten Einheit abhängt. So ist beispielsweise die Washington Mutual Bank ("WMB"), eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft, ein Bundessparkassenverband, der vom Office of Thrift Supervision beaufsichtigt wird und dessen Einlagen innerhalb der geltenden Grenzen von der Federal Deposit Insurance Corporation ("FDIC") versichert sind.
Im Falle seiner Insolvenz würde das FDIC als Konkursverwalter oder Konservator ernannt und seine Verwaltung würde vom FDIC gemäss den anwendbaren Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Einlagensicherung ("FDIA") und den Regeln und Auslegungen des FDIC verwaltet. In einer solchen Situation wäre die am besten geeignete Form des Nachweises der rechtlichen Isolierung in Bezug auf qualifizierte Verbriefungstransaktionen im Sinne der anwendbaren FDIC-Regel
ein FDIC-Verwaltungsgutachten, das die übertragenen Vermögenswerte abdeckt, da ein Bundessparkassenverband im Falle der Insolvenz nicht dem US-Konkursgesetz unterliegt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die typische FDIC-Stellungnahme, die WMB vorgelegt wird, besagt, dass, wenn die FDIC als Konservator oder Konkursverwalter für WMB ernannt würde, die FDIC die übertragenen Vermögenswerte, die von WMB an den Empfänger im Zusammenhang mit der angegebenen Verbriefungstransaktion gemäß dem FDIA übertragen wurden, nicht zurückfordern, zurückfordern oder als Eigentum von WMB neu kennzeichnen würde. Die geltende FDIC-Regel gilt nur für Verbriefungstransaktionen und gilt nicht für Nicht-Verbriefungstransaktionen (z.B. ganze Kreditverkäufe). Die Paragraphen 27 A und 27B(a), die beide in den ED eingefügt wurden, erläutern die in Paragraph 9(a) genannten Anforderungen zur Aufhebung der rechtlichen Isolierung weiter. Wir glauben, dass die Paragraphen 27 A und 27B(a) in der geänderten Fassung zusätzliche Fragen hinsichtlich der Anforderungen aufwerfen, die zur Erreichung der rechtlichen Isolierung erforderlich sind. In Paragraph 27 A heißt es: Die Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes, einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten oder einer Beteiligung an einem einzelnen finanziellen Vermögenswert (die in dieser Erklärung fälschlicherweise als übertragene finanzielle Vermögenswerte bezeichnet werden) wird nur dann als isoliert betrachtet, wenn eine rechtliche Analyse die folgenden Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der anwendbaren Rechtsordnung unterstützen würde: a. Die Übertragung ist rechtlich gesehen ein Verkauf. b. Im Falle eines Konkurses, einer Zwangsverwaltung oder einer anderen Insolvenz des Übertragenden oder eines konsolidierten Tochterunternehmens des Übertragenden, das kein konkursabgeleitetes Unternehmen ist,
würde das übertragene Vermögen nicht als Teil des Nachlasses des Übertragenden oder seines konsolidierten Tochterunternehmens betrachtet werden. |