Es kann leider keinen Zeitplan geben,auch der Januar ist ja nur ein Datum für eine geplante Gerichtsverhandlung. Dadurch das aber eine Eilentscheidung stattfinden kann,könnte sich alles auch zeitnah erledigen, sowie es möglich ist,das Einsprüche und Berufungen einer Instanz auch die Angelegenheit soweit verzögern können,das Long Stop Date,der Auszahlungsplan SOP gefährdet werden,und die laufenden Kosten,Zinszahlungen,evtl.neue Klagen und Forderungen über die Zeitschiene im allerschlimmsten Falle dazu führen,das das Rettungsverfahren scheitert,und damit die Fortführung der Steinhoff Gesellschaft ernsthaft gefährdet wird.Dieser Zeitpunkt würde Mitte des kommenden Jahres eintreten. Wie wahrsdcheinlich das alles ist,kann wirklich niemand seriös beantworten. Was aber im Bereich des möglichen und nicht unwahrscheinlich ist: Das S155 wird doch kurzfristig genehmigt.Obere Instanzen können nicht nur Verfahren an sich ziehen,sondern auch Urteile unterer Instanzen völlig kassieren oder diese ändern. Die Frage ob überhaupt eine Insolvenzprüfung zugelassen wird,kann neu bewertet werden. Ebenso die Grundsatzfrage: Rechtlicher Sitz der Gesellschaft,NL schließt eine Verhandlung in Südafrika aus.Auch ist es möglich,das Steinhoff erneut beim Verfassungsgericht vorstellig wird,oder diese von sich aus erkennen,das alle geführten Verfahren gg.Steinhoff dem Schutzschirmverfahren zuwiderlaufen,Steinhoff so geschädigt wird,das es unverhältnis mäßig ist. |