sehr intelligent!
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
Um die Flexibilität der Gesellschaft in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit zu erhöhen, soll der Unternehmensgegenstand erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet künftig wie folgt: '(1)
Gegenstand des Unternehmens ist die:
Entwicklung und Umsetzung von neuen Geschäftskonzepten, die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung, die Leitung und die Veräußerung von Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere kaufmännische, technische, Marketing-, Vertriebs-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen insbesondere in den Gebieten Internet, Technologie, Informationstechnologie, Telekommunikation, Multimedia, Unterhaltung (einschließlich Glückspiel- oder Wettgeschäft), Datenverarbeitung, Software, e-Commerce und Online-Dienste, Finanzen, Versicherungen, Industrie, Energie, Gesundheit, Infrastruktur, Elektrotechnik, Elektronik, Feinmechanik, Maschinenbau, Infrastruktur und Immobilien; Betreiben von Immobiliengeschäften aller Art, einschließlich der Erbringung von technischen und kaufmännischen Dienstleistungen, der Entwicklung von technischem, kaufmännischem und sonstigem Know-How im Immobilienbereich mit Bezug zu neuen Technologien, einschließlich des Erwerbs, der Errichtung, des Betriebs, der Bewirtschaftung, der Modernisierung, der Instandhaltung und der Verwaltung von Wohn- und Gewerbebauten und (in diesem Zusammenhang) des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Erstellung, Weiterentwicklung, Verkauf, Vertrieb, Vermietung, Verpachtung und Lizenzierung von Software, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.'
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