Punkt 3.01. Benachrichtigung über das Delisting oder das Nichterfüllen einer fortlaufenden Kotierungsregel oder eines Standards; Übertragung der Kotierung Am 28. November 2018 erhielt FuelCell Energy, Inc. (das „Unternehmen“) ein Schreiben von The Nasdaq Stock Market („Nasdaq“), aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen die Nasdaq-Auflistungsregel 5450 (a) (1) nicht einhält Der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens lag für die letzten 30 aufeinander folgenden Geschäftstage unter dem erforderlichen Mindestpreis von 1,00 USD pro Aktie. Diese Benachrichtigung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung der Stammaktien des Unternehmens. In Übereinstimmung mit den Nasdaq-Auflistungsregeln hat das Unternehmen eine Frist von 180 Kalendertagen oder bis zum 28. Mai 2019, um die Einhaltung der Mindestpreisanforderung wiederherzustellen. Wenn vor dem 28. Mai 2019 der Schlussgebotspreis der Stammaktien des Unternehmens mindestens 10 aufeinanderfolgende Geschäftstage mindestens 1,00 USD pro Aktie beträgt, wird Nasdaq dem Unternehmen schriftlich bestätigen, dass es die Einhaltung des Mindestgebots wiedererlangt hat Preisanforderung und diese Angelegenheit wird geschlossen. Das Unternehmen hat Nasdaq von seiner Absicht unterrichtet, die Einhaltung der Mindestgebotsanforderung von Nasdaq wieder herzustellen. Das Unternehmen erfüllt derzeit alle anderen Nasdaq-Standards für die fortgesetzte Notierung. Wenn die Gesellschaft die Einhaltung der Regel 5450 (a) (1) bis zum 28. Mai 2019 nicht nachweisen kann, kann die Gesellschaft einen Antrag auf Übertragung ihrer Wertpapiere an den Nasdaq Capital Market stellen und eine zusätzliche Frist von 180 Tagen beantragen, um die Einhaltung der Bestimmungen von Mindestgebot Preisanforderung. |