m Sommer 2002 wandelte sich der US-Telekommunikationskonzern Worldcom vom Superunternehmen zum Buhmann der Branche. Das Unternehmen hatte 30 Milliarden Dollar Schulden angehäuft und mithilfe von Falschbuchungen 3,8 Milliarden Dollar fiktive Gewinne erzeugt. Worldcom war zahlungsunfähig und stellte vor einem New Yorker Gericht Insolvenzantrag nach Chapter 11. Während eines solchen Verfahrens nach Kapitel 11 des amerikanischen Insolvenzrechts kann ein Unternehmen seine Geschäfte fortführen. Das Insolvenzgericht gewährt der Firma – zeitlich begrenzten – Schutz vor ihren Gläubigern, damit sie sich reorganisieren kann. Außerdem wird in der Regel zusammen mit den Gläubigern ein Sanierungskonzept erarbeitet, das ebenfalls vom Insolvenzgericht geprüft wird. Um wieder auf die Beine zu kommen, darf das Management dann weitere Kredite beantragen. Die neuen Gläubiger haben Vorrang vor allen anderen Kreditgebern. In europäischen Ländern wie Frankreich und Deutschland haben die Regierungen ihr Insolvenzrecht dem amerikanischen Vorbild angepasst und geben damit Sanierungsbemühungen ein stärkeres Gewicht. In Deutschland können insolvenzbedrohte Unternehmen seit 1999 Schutzrechte beantragen. Wie in den USA dürfen die amtierenden Manager unter bestimmten Umständen auch weiterhin die Geschäfte führen. Allerdings wenden die deutschen Konkursrichter die entsprechende neue Regel kaum an. Stattdessen leitet ein Insolvenzverwalter die Firma. Trotz der Änderungen melden Unternehmer in Deutschland Insolvenz meist erst an, wenn es zu spät ist. Das ist in den USA anders. Darum sind dort vermutlich auch die Sanierungsbemühungen erfolgreicher. So schafften es die Fluggesellschaften TWA und Continental durch die Sanierung, die Konkurrenz zu unterbieten. Ein maroder Stahlkonzern durchlebte gleich zwei Chapter-11- Phasen und kaufte schließlich einen seiner einst mächtigen Konkurrenten. Vor allem die Beispiele ineffizienter Unternehmen, die nach der staatlich gestützten Sanierung ihre Wettbewerber dominierten, bringen Kritiker auf die Palme. Die Schutzfunktion sei branchenschädigend, schrieb der Krisenmanager David N. James im Harvard Businessmanager (Heft 5/2002, Seite 80 – 89). Weil die Schuldner ihre Gläubiger zunächst nicht mehr fürchten müssten, könnten sie ihre Preise senken und der Konkurrenz Kunden abjagen. Auf diese Weise würden ganze Branchen geschwächt und das Preisgefüge verzerrt. Auf Kritik stößt vor allem die Unterstützung von Unternehmen wie Worldcom, die ihre Krise durch massiven Betrug verschuldeten. So sieht J. Gregory Sidak vom American Enterprise Institute for Public Policy Research die Telekommunikationsbranche doppelt gestraft. Erst durch den Betrug – und künftig durch die effiziente neue Struktur des Unternehmens. Weitgehend von seinen Schulden befreit, werde Worldcom die Preise der Wettbewerber unterbieten können. Allerdings nicht unbedingt weltweit: Wenn Worldcom den Chapter- 11-Schutz verlässt und seinen Geschäften in der EU nachgeht, könnten die Wettbewerbshüter laut Sidak den Artikel 87 des EG-Vertrages verletzt sehen. Der Vertrag verbietet Quersubventionen – und der staatlich unterstützte Schuldenerlass sei nichts anderes. Michael Leitl Was ist … |