nartürlich kannst Du die Aktien nur ein Mal verkaufen. Ich habe ja auch nichts anderes geschrieben. Schutzbehauptung deswegen, wenn eine Regelung eingeführt würde und Du würdest den falschen Börsenplatz wählen, dann würdest Du auf deinen marktengen Papieren sitzenbleiben. Dein System à la Giesskanne fusst nämlich darauf, nach dem Motto irgendwo wird es schon treffen. Damit hättest Du schon ein Problem, wenn es eine Regelungsänderung gäbe. Was ich mir im Moment überhaupt nicht vorstellen, ist was Billy angedeutet hat. |