Jetzt werde ich gleich wieder geschlachtet, aber ich gehe davon aus, dass jedenfalls die Vorbereitungenfür die IPO VOR dem SoP Termin abgeschlossen werden.
Bei erfolgreichem SoP-Verfahren darf der Vorstand Steinhoff nicht mehr alleine vertreten. Vom Gericht wird dann ein oder mehrere Verwalter für die Dauer des SoP-Verfahrens gestellt, die dann gemeinsam mit dem Vorstand vertretungsberechtigt sind.
Da die sich ja erst einarbeiten müssten könnte das zu Verzögerungen führen.
Wer in Pepco investiert, weiß worauf er sich einläßt. Ist nämlich völlig unerheblich. Pepco ist eigenständig und gehört den Anteilseignern. Derzeit noch (indirekt) zu Steinhoff, aber irgendwie an die Gläubiger (zumindest anteilig) verpfändet. Wenn keinGS käme, und die noch Klagenden hohe Summen durch ein Gericht zugesprochen bekämen, Könnte es sein, dass bei Steinhoff verbleibende Pepco-Aktien an die dann neuen Gläubiger (jetzige Kläger) wandern. Für Pepco ist es aber völlig belanglos, wer die Aktien hält.
Der vom Gericht bestellte ?Administrator? ist aber nur so lange dabei und neben dem Vorstand, wie das SoP dauert. Der ist ja auch schon gleich zu Beginn benannt worden. Anschließend natürlich nicht mehr. So verstehe ich allerdings Deinen Post.
Sowie ich es lese, bis das SoP-Verfahren abgeschlossen ist, nach meiner lesart also bis alle Gläubiger ihr Geld haben. Das zieht sich ja noch lange hin bis der letzte sein Geld hat.
Moderation Zeitpunkt: 22.04.21 14:12 Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für für immer, Beitrag wird nicht mehr angezeigt. Kommentar: Doppel-ID User
Meiner Lesart nach die Umsetzung des jetzt in Rede stehenden Vergleiches zu Befriedigung der jetzt noch anstehenden Klagen. Da dürfte besagter Administrator darauf achten, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Mit dem Rest der Im CVA abgehandelten Verpflichtungen dürfte der Administrator nichts zu tun haben. Sein Job ist erledigt, wenn die Vergleichs-Anspruchsberechtigten abgefunden sind.
Wenn ich die Unterlagen jetzt richtig im Kopf habe, betrifft der Verwalter SH nur bedingt. Da wurde ja eine extra GS-Administration gegründet. Diese ist als "Tochtergesellschaft" quasi ausgelagert. Dort ist/wird der Cash-Anteil für die Kläger bereits hinterlegt. Diese wird nach Abschluss dann wieder geschlossen.
Die verlinkten Richtlinien beziehen sich viel mehr auf ein Sanierungsverfahren nach einer Insolvenz, als einer Klagsabwehr.
Ab wieviel Cent sind derzeitige Aktienbesitzer bereit, ihre Stücke abzugeben. Je hartgesottener sie sind und je besser die Nachrichtenlage desto höher wird das sein.
interessante Sichtweise. Ich habe dazu eine etwas andere, wobei realjetjockey richtigerweise noch angemerkt hat. Das Steinhoff über die Dauer des SOP´s ( ich sage es mal so ) Begleitet.
Bei deiner Sichtweise, nochmal die ist interessant, ist jedoch ein Fehler drin. Der Verwalter begleitet das SOP, nicht die normale Geschäftstätigkeit. LdP und Kollegen wie auch die Kolleginnen, können ein IPO durchaus im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit durch führen. Voraussetzung ist jedoch, dass Pepco kein Teil des SOP´s ist.
Jetzt werde ich gleich wieder geschlachtet, aber ich gehe davon aus, dass jedenfalls die Vorbereitungen für die IPO VOR dem SoP Termin abgeschlossen werden. (Ich bezog mich auf den Satz und IPO VOR dem SoP) Das ist in meinen Verständnis falsch.
Moderation Zeitpunkt: 22.04.21 14:12 Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für für immer, Beitrag wird nicht mehr angezeigt. Kommentar: Doppel-ID User