@Kritiker, schön das jetzt auch in diesem Thread bist.
1. Der Bund kann die HRE nicht in die Insolvenz schicken, bitte selber nachlesen was dann passiert, das würde auch für nur einen kurzen Zeitraum zu treffen wenn sich die HRE in Selbiger befinden würde. Gutes Wahlprogramm zudem was du da vorschlägst :-)
2. Ist eine Variante die möglich wäre. Wenn der Bund sich mit Flowers zusammen schließen sollte, um dann z.B. ein Übernahmeangebot von nur "einem" Euro zu machen an die Aktionäre, hätte er das bereits tun können bevor das Gesetz in Kraft getreten ist oder wie auch immer. Aber mal ehrlich, der Bund will allen Anschein nach Flowers draussen haben sonst hätte er in der Vergangenheit schon anders agiert.
3. siehe Punkt 1. Zudem könnte eine Insolvenz noch mehr Zocker auf den Plan rufen, ob er dann von unten einsammeln kann?
Ich sehe bereits auf geltendem Recht Chancen für Klagen, ich glaube auch nicht das sie abgewiesen werden können ohne weitere Prüfung. Zudem, wie bereits ebenfalls erwähnt, die rechtliche Überprüfung der Zulässigkeit des Verfahrens liegt beim Bundesverwaltungsgericht für die Enteignung. Eine eventuell anrollende Klagewelle würde zumindest eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über einige Zeit hin aufhalten weil geprüft werden muss ob und wie allgemein die Interessen gewahrt worden sind, oder gewahrt werden müssen in Bezug auf den Bund oder die Aktionäre.
@Kritiker du machst es dir ziemlich einfach stelle ich fest... |