Rauchverbot teilweise verfassungswidirg

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neuester Beitrag: 30.07.08 16:27
eröffnet am: 30.07.08 10:13 von: unruhestand Anzahl Beiträge: 56
neuester Beitrag: 30.07.08 16:27 von: kiiwii Leser gesamt: 7308
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30.07.08 14:05

10373 Postings, 6151 Tage unruhestandDas wäre dann ein sogenannter Selbstschuss!

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Wissen ist Macht,
nichts Wissen macht auch nichts

30.07.08 14:22

129861 Postings, 7466 Tage kiiwiiwarten wir's ab...

ein generelles Rauchverbot kann zwar beschlossen werden und wäre rein verfassungsrechtlich offenbar ok.

Aber es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit und wäre nicht durchsetzbar.
Genauso wie das Handyverbot im Auto...
Und btw: Steuerhinterziehung ist ja auch verboten. Genau wie Schwarzarbeit...
Und bekanntlich halten sich alle dran...


Wenn jemand wissen möchte, wie und wann Politikverdossenheit entsteht, der möge sich erinnern an das, was Walter Kempowski in Tadellöser & Wolff sagt:
"Sowas kommt von sowas".



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MfG
kiiwiipedia

No Pizzass please.

"...und wo ist Beeeheck? "

30.07.08 15:41

129861 Postings, 7466 Tage kiiwiiErste Länder lockern Rauchverbote

Erste Länder lockern Rauchverbote


Kaum hat Karlsruhe das Rauchverbot in Eckkneipen und Diskos in Baden-Württemberg und Berlin aufgehoben, ziehen schon weitere Länder nach. Nach Berlin und Baden-Württemberg wollen drei weitere Bundesländer das Rauchverbot lockern.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts lockern eine Reihe von Bundesländern ab sofort ihre Rauchverbote. Hessen, Hamburg und Bremen kündigten bereits an, dass vorerst in Einraumkneipen wieder geraucht werden dürfe.

Das hessische Sozialministerium von Ministerin Silke Lautenschläger (CDU) empfahl den kommunalen Ordnungsämtern, das Rauchen in kleinen Einraumkneipen bis auf Weiteres wieder zu tolerieren.

Demnach darf in hessischen Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und lediglich eine Schankerlaubnis haben, wieder geraucht werden. Außerdem muss die Kneipe als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt verweigern. "Aus Sicht des hessischen Sozialministeriums ist es klug, ebenso zu verfahren", erklärte Lautenschlägers Ressort.

Die Bremer Gesundheitsbehörde erklärte, "selbstverständlich" werde auch in der Hansestadt entsprechend der höchstrichterlichen Entscheidung verfahren werden: "In kleinen Eckkneipen darf auch ohne abgetrennten Raucher-Nebenraum bis auf Weiteres geraucht werden, wenn sie in deutlich erkennbarer Weise als Raucherkneipe gekennzeichnet sind, keine Speisen angeboten werden und Jugendlichen der Zutritt verwehrt wird."

Hamburgs Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) erklärte ebenfalls, die
Handlungsanweisungen für die Bezirksämter würden "umgehend" entsprechend angepasst.


(AFP/bica/ihe)


Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/269/304245/text/





...what a bullshit:

- Einraum
- unter 75 qm
- Kennzeichnung als Rauchergaststätte
- Nur Schankerlaubnis
- Für Besucher unter 18 verboten




Wenns aber ne größere Gaststätte ist, die einen Raucherraum abtrennen kann, dürfen auch unter 18-Jährige rein - und rauchen


muhahahahahaha.........
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MfG
kiiwiipedia

No Pizzass please.

"...und wo ist Beeeheck? "

30.07.08 15:57
1

8303 Postings, 8531 Tage maxperformancenur bayern und das saarland haben

ordentliche Gesetze erlassen, 2 von 16 schon peinlich
wie die Legeslative versagt hat

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569067,00.html

Aus dem Urteil des Ersten Senats folgt, dass gegenwärtig nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung entsprechen. In Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot. Im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt. Die übrigen Bundesländer erlauben hingegen Lokalen mit mehreren Räumen die Einrichtung eines Raucherzimmers, in Einraumkneipen gilt dagegen ein absolutes Rauchverbot.

Die Bayern sehen sich dementsprechend genauso bestätigt wie die Saarländer - dabei hat der Freistaat die schärfsten, Saarbrücken und Umgebung dagegen die liberalsten Raucherregelungen. "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten bringt Klarheit für den gesetzlichen Nichtraucherschutz", sagte Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU).  
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gruß Maxp.

30.07.08 16:08

2028 Postings, 6147 Tage HephaZigarrenqualm in der Kneipe

Ist das nicht geil? Ich hab noch ne riesige Zigarre aus meinem letzten Teneriffa-Urlaub zu Hause gelagert und die werd ich heute in der Kneipe qualmen. Das ist 'Freiheit' :D

Die Begründung des Urteils find ich sehr fad. Logisch wäre gewesen, das Rauchen entweder als kriminelle Handlung und somit nirgends zu erlauben, oder eben überall, auch in Kneipen, solange der Wirt das erlaubt und für seine Gäste ausreichend kenntlich macht.

 

30.07.08 16:27

129861 Postings, 7466 Tage kiiwiisind wir in den Augen der Politiker nicht eh alles

Kriminelle ??

wir rauchen, kiffen, saufen, fahren dann besoffen spritschluckende Autos, telefonieren dann mit dem Handy in ihnen, vernachlässigen unsere Frauen und Kinder, schlagen sie manchmal, bezahlen das ganze mit Kohle aus Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Hartz IV-Betrug - oder prellen die Tanke - und wählen dann auch noch die falschen Parteien (falls wir wählen)...

wie kann man so einem Volk trauen, wie kann man es überhaupt regieren...???


oder stimmt das alles gar nicht ?
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MfG
kiiwiipedia

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"...und wo ist Beeeheck? "

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