"Um eine Manipulation des Markts zu verhindern, verlangt das WpÜG, dass der Bieter seine vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entscheidung zur Abgabe eines Angebotes unverzüglich den Kapitalmarktbehörden mitteilen muss (§ 10 Abs.2 WpÜG). • Er muss darüber hinaus die Entscheidung der Mitteilung unverzüglich veröffentlichen (§ 10 Abs. 1, Abs. 3 WpÜG). • Schließlich muss der Bieter nach der Veröffentlichung seine Entscheidung auch der Zielgesellschaft unverzüglich mitteilen (§ 10 Abs. 5 WpÜG)."
Diese Phase liegt vor uns:
"• Innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Entscheidung muss der Bieter die Angebotsunterlage - dies ist in der Praxis ein Prospekt - der BaFin zur Prüfung übermitteln (§ 14 Abs. 1 WpÜG). Enthält die Angebotsunterlage nicht die gem. § 11 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 2 Angebotsverordnung erforderlichen Angaben, wie z.B. über die Art und die Höhe der für die Wertpapiere der Zielgesellschaft gebotenen Gegenleistung oder verstoßen die gemachten Angaben offensichtlich gegen Rechtsvorschriften, so hat die BaFin das Angebot zu untersagen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 WpÜG).
• Gestattet die BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, so muss der Bieter die Veröffentlichung unverzüglich vornehmen (§§ 14 Abs. 2, Abs. 3 WpÜG). Nach dieser Veröffentlichung muss die Angebotsunterlage der Zielgesellschaft übermittelt werden. • Das Angebot selbst muss insoweit bindend sein. Der Bieter kann nicht erst den Markt testen, indem er die Aktionäre auffordert, ihrerseits Angebote zu machen (§ 17 WpÜG). Unzulässig sind mithin öffentliche „Angebote“ in der Form der Invitatio ad offerendum.
Der Bieter kann allerdings in gewissen Grenzen sein Angebot nachträglich ändern, z.B. seine Gegenleistung erhöhen (§ 21 Abs. 1 WpÜG). Jede Änderung des Angebots ist in gleicher Weise zu veröffentlichen, wie das Angebot selbst (§ 21 Abs. 2 WpÜG). Wer das Angebot vor der Angebotsänderung bereits schon angenommen hat, kann in diesem Fall zurücktreten und das günstigere Angebot annehmen (§ 21 Abs. 4 WpÜG)"
Dann gehts weiter mit der Stellungnahme der Zielgesellschaft. Deshalb weiß ich auch nicht warum hier alle so gespannt warten :). Was soll K+S sagen ? Sie haben sich auch an Regeln zu halten. |