eine Art "Mindestrente". Logisch und richtig wäre es, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung (SV) abzuschaffen und auf alle steuerrechtlichen Einkunftsarten SV-Beiträge zu erheben.
Auch sollten Beamte SV Beiträge einzahlen und die Dienstherren ihren anteiligen Arbeitgeberbeitrag (AG) dazu leisten.
Zu diesem Schritt sollte man eine Stufenrente einführen - vielleicht 3 Leistungsstufen (1. Leistungsstufe = Mindestrente in Höhe des § 850c ZPO (= Pfändungsfreigrenze) für Sozialrentner = Sozialhilfeempfänger - Begründung: die Sozialleistungen für Kommunen entfallen, da eine existenzsichernde Rente gewährleistet wird (Nebeneffekt Bürokratieabbau); - 2. Leistungsstufe = Rente aller SV-Pflichtigen mit mittleren Beiträgen; - 3. Stufe Rente aller SV-Pflichtigen mit hohen Beiträgen.
Denn, wenn wir 1,5 Billionen Euro für die Bankenrettung zur Verfügung stellen, dann kann die Sicherung der Renten guten Gewissens erfolgen - egal was das kostet! Aus diesem Grunde erscheinen alle bisherigen politischen Lösungsansätze von CDU/CSU und SPD suboptimal, da diese an der Realität vorbei gehen. Eine umfassende Rentenreform scheitert am Willen und Wollen der politisch Verantwortlichen in der BRD. |