Leider komme ich nicht dazu, das BGH-Urteil tatsächlich in einer sinnvollen Art und Weise durchzugehen, bisher habe ich das nur in einigen Gesprächen diskutiert und dann Material geschickt, dann aber wieder über andere Dinge gesprochen, da ja jetzt erst einmal das KapMuG ansteht... Hier eine ChatGPT-Zusammenfassung der BGH-Position
1. **Vertretbarkeit der Maßnahmen**: Die Maßnahmen der BaFin im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle bezüglich der Wirecard AG in dem Zeitraum von April 2015 bis Juni 2020 waren vertretbar. [Das ist schon einmal ein Punkt, wo ich massiv widerspreche!!! Ich war damals Teil der Diskussion und es gab beispielsweise das ausführliche Schreiben an die DPR von Dohms und andere dokumentierte Kommunikation. Das war einigen Geschädigtenanwälten überhaupt nicht bekannt, weil viele Geschädigte erst nach dieser Zeit investierten, ab 2018 oder so und weil ihre Anwälte daher nur diesen zeitraum berücksichtigen und auch nach dem Zusammenbruch der Wirecard der Schwerpunkt der Berichterstattung hier lag. Was vergessen wird: Die BaFin hatte längst einen anderen Informationsstand als die breite Öffentlichkeit, der BGH tut aber so, als sei das alles erst Anfang 2019 spannend geworden und argumentiert z.B., dass bestimmte Scahverhalte wie Überprüfungen 2018 zu Vorgängen 2016 der BaFin ja nicht bekannt waren. Das ist schlicht falsch!]
Der BGH betonte, dass es bei der Beurteilung auf die Ex-ante-Perspektive ankommt, also darauf, ob die Entscheidungen der BaFin zum Zeitpunkt ihrer Vornahme vertretbar waren. Rückblickende Bewertungen aus einer Ex-post-Perspektive sind demnach unzulässig.
[Das ist genau das, was ich meine! Der BGH bewertet Entscheidungen der BaFin 2019 so, als habe es die Jahre zuvor nie gegeben. Er sagt dann "Heute wissen wir alles, damals nicht" ["ex ante"] und übersieht, dass es dieses "wir" nicht gibt, wenn man an die BaFin denkt. Die BaFin wusste seit über einem Jahrzehnt von Bilanzmängeln bei Wirecard - nicht Diskussionen, sondern festgestellten Mängeln! Die "ex ante"-Situation Anfang 2019 beinhaltet seitens der BaFin die Vorgeschichte - die die Anleger eben NICHT kannten.
Quellen:
https://web.archive.org/web/20200920165648/...die-dpr-im-herbst-2016/oder auch (indirekt)
http://https://web.archive.org/web/20210114084454/...io-euro-rettete/(Der Artikel erzählt, dass die bayerische Landesbank 2018 (!) aus dem Bankenkonsortium ausstieg und zwar auf der Grundlage der Analysen von Borgwerth, die im Februar 2017 in gekürzter Form im Managermagazin veröffentlich wurden, die aber seit Mai 2016 öffentlich waren und auch Auslöser der Mail an die DPR 2016 waren)
Nach dem besagten Artikel schrieb ich der BaFin eine sehr ungehaltene Mail, warum sie trotz dieses Artikels zulässt, dass in den medien der Eindruck erweckt wird, die BaFin sei von der Unschuld Wirecards überzeugt.
Die Leiterin der Kommunikation der BaFin, also nicht irgendeine Praktikantin, antwortete mir
Wir nehmen den aktuellen Bericht im Manager Magazin zum Anlass, um uns – routinemäßig – den Handel in Wirecard-Papieren anzusehen.
Die Mail ging in cc an
Roegele, Elisabeth ; Hufeld, Felix ; Poststelle@bmf.bund.de
Das sind jetzt auch nicht gerade irgendwelche völlig unwichtigen Personen ;)
Da die BaFin weitere Auskünfte verweigerte und mich an die StA München verwies, schickte ich eine Mail, die an Bäumler-Hösl weitergeleitet wurde und an die sie sich über vier Jahre spontan erinnerte, als wir uns vorgestellt wurden. All diese Dinge waren den Anwälten (und das waren nicht gerade die unwichtigsten Anwälte) schlicht nicht bekannt. Das würde die Argumentation der BaFin hier massiv schwächen.
2. **Beurteilungsspielraum der BaFin**: Der BaFin stand ein gesetzlich vorgesehener Beurteilungsspielraum zu. Solange die Entscheidungen innerhalb dieses Spielraums lagen und vertretbar waren, besteht keine Amtshaftung. Die BaFin durfte sich bei der Bilanzprüfung auf die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) stützen und musste nicht selbst tätig werden, solange keine zwingenden Gründe dies erforderlich machten.
Entweder die BaFin hat die Mail aus 2016 nicht von der DPR gekriegt, dann haben sie Glück gehabt... Bliebe aber die Frage, ob der BGH alles berücksichtigte, z.B. dass ich sogar in einer Mail an Hufeld und Rögele und das BMF den Artikel erwähnte, der ja das Ergebnis der Recherchen aus der Mail waren. Und warum kommt eine Landesbank-Vertreterin, die bei weitem nicht diese Hintergründe hatte, zu dem Ergebnis, das Kreditengagement zu stoppen aus denselben Gründen, die BaFin/DPR für unbedeutend hielt und die nicht einmal 2019 zu anderer Beurteilug führten? Wenn BGH hier andeutet, dass Amtshaftung denkbar wäre, wenn die Entscheidung der BaFin NICHT im "Spielraum" gewesen wäre, könnte mein Hintergrundwissen hier mit etwas Glück den BGH ins rübeln bringen. Wenn das am Ende tatsächlkich funktioniert, könnten mir Betroffene ja eine kleine Belohnung schicken. Ich habe schon einmal den BGH erfolgreich bewegt :)
3. **Kein Verstoß gegen europäische Vorgaben**: Der BGH stellte fest, dass die BaFin nicht gegen europäische Regelungen verstoßen hat. Die Maßnahmen, die sie ergriffen hat, entsprachen den gesetzlichen Vorgaben und waren im Hinblick auf die damaligen Umstände vertretbar.
Die "damaligen Umstände" kennt der BGH offensichtlich nicht, ebenmsowenig wie die Klägerseite sie kannte. Ich sehe das anders. Dann würde auch dieser Punkt fallen und selbst wenn der BGH mir nicht folgen würde, könnte man es beim EuGH versuchen. Pav Gill hat im ZDF gesagt, er habe ein "narrensicheres Paket" verschickt. Leider sagt er erst im November aus. Dann wird man wissen, was er geschicjkt hat und an wen. Wenn die BaFin das Paket hatte, ist die Bewertung ebenfalls eine andere, insbesondere auch die Bewertung späterer Vorgänge, wo man nicht jedes mal aufs neue mit "ex ante" kommen kann bei dieser Vorgeschichte!
4. **Zweifel an der Pflichtverletzung**: Selbst wenn man zugunsten des Klägers annehmen würde, dass die BaFin bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte europarechtlich zu einer eigenen Prüfung verpflichtet gewesen wäre, so hätte dies im konkreten Fall keine Amtspflichtverletzung begründet. Die BaFin hatte gesetzlich die Möglichkeit, Dritte wie die DPR zur Prüfung hinzuzuziehen, was sie auch tat. Diese Gründe führten dazu, dass der BGH eine Haftung der BaFin ablehnte
Etneut:Diese Sichtweise blendetdas aus, was schon passiert ist. Zwar könnte man mit sehr viel Milde der BaFin gegenüber so argumentieren, dass man 2019 so hätte agieren dürfen - aber nicht bei dieser Vorgeschichte!
In diesem Zusammenhang sei auch an den Artikel von Christian Kirchner erinnert, der auf meinen Hinweis hin inzwischen zu den Akten genommen wurde:
https://www.capital.de/geld-versicherungen/...m-boesen-leerverkaeufer Soviel in Kürze und sehr oberflächlich zum Thema BaFin. Falls ich da zu einem Erfolg beitragen kann, mache ich das gerne - es ist aber nicht meine Aufgabe, sondern die der Anwälte, die dafür viel Geld bekommen. Die wissen aber vieles nicht, wie ich mit Erschrecken feststellen musste. Ich halte da eine Änderung für möglich, wenn kluge Anwälte sich bei mir melden und ihre KLagen gegen die BaFin entsprechend anpassen. Gute Flasche Scotch wäre fein, ich stehe auf Port Charlotte ;)