Wirecard 2014 - 2025

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neuester Beitrag: 30.11.24 02:03
eröffnet am: 21.03.14 18:17 von: Byblos Anzahl Beiträge: 182929
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30.11.24 01:36

1112 Postings, 2976 Tage PastaPastaGeldwäscheaspekt

Geldwäschestrafbarkeit gemäß § 261 StGB

   Vortaten und Auslandstaten:
       Geldwäsche nach § 261 StGB setzt eine taugliche Vortat voraus, wie z. B. die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen (§ 284 StGB). Für Glücksspielanbieter mit ausländischen Lizenzen wird jedoch hervorgehoben, dass deren Handlungen häufig als Auslandstaten zu bewerten sind. Solche Auslandstaten sind gemäß § 261 Abs. 8 StGB nur dann taugliche Vortaten, wenn sie auch am Tatort (d. h. im Ausland) strafbar sind. Bei Anbietern mit gültigen ausländischen Lizenzen (z. B. EU-Mitgliedstaaten) ist dies meist nicht der Fall​



   .

Berufsbedingte, neutrale Beihilfe:

   Die bloße Durchführung von Zahlungsdienstleistungen wird als „neutrale Beihilfe“ eingestuft und in der Regel nicht strafbar, sofern keine spezifische Anpassung an deliktische Zwecke vorgenommen wurde. Wirecard hat keine speziellen Zahlungslösungen entwickelt, die ausschließlich für illegale Glücksspieltransaktionen geeignet wären​

   .

Technische und vertragliche Maßnahmen:

   Wirecard hat technische Maßnahmen (z. B. BIN-Blocking für Kreditkarten) und vertragliche Regelungen (z. B. AML-Side-Letter) implementiert, um die Abwicklung von Zahlungen für Glücksspielanbieter ohne gültige Lizenz zu verhindern. Diese Maßnahmen minimieren das Risiko von Verstößen und belegen die Sorgfalt bei der Vermeidung von Geldwäschehandlungen​

   .

Leichtfertigkeit und Vorsatz:

   Für eine Geldwäschestrafbarkeit wäre Vorsatz oder zumindest Leichtfertigkeit erforderlich. Die implementierten Kontrollmechanismen machen eine leichtfertige oder vorsätzliche Beteiligung an Geldwäschehandlungen unwahrscheinlich. Es fehlen konkrete Hinweise darauf, dass Wirecard Transaktionen wissentlich oder leichtfertig durchgeführt hätte, die mit Geldwäsche in Verbindung stehen​



       .

Fazit

Eine Geldwäschestrafbarkeit von Wirecard ist aus mehreren Gründen auszuschließen:

   Zahlreiche Glücksspielanbieter verfügen über Lizenzen, die im Ausland rechtmäßig sind, sodass deren Transaktionen keine tauglichen Vortaten nach § 261 StGB darstellen.
   Wirecard hat umfangreiche präventive Maßnahmen ergriffen, um die Abwicklung potenziell illegaler Zahlungen zu verhindern.
   Die strafrechtliche Bewertung wird durch die „neutrale Beihilfe“-Doktrin gestützt, die für berufstypische Handlungen wie Zahlungsdienstleistungen gilt.

Insgesamt wird die Möglichkeit einer Geldwäschestrafbarkeit bei Wirecard als sehr gering eingeschätzt.


Man muss das nicht gut finden, aber so ist es halt...  

30.11.24 01:42

1112 Postings, 2976 Tage PastaPastaSoftswiss

Softswiss ist unter diesem und anderem namen schon lange Wirecardkunde und ist x-fach in den Beweisanträgen gennant. Der BR räumt hiermit also genau das ein, was seine eigenen Journalisten immer bestreiten:

Wirecard hat diese Zahlungen ermöglicht, also steht ihnen selbstverständlich eine Bezahlung für diese Dienstleistung zu - abgewickelt über TPA.

BRRecherche belegt, was BRRecherche widerlegt...

https://www.tagesschau.de/investigativ/...l-berlin-softswiss-100.html  

30.11.24 01:59

1112 Postings, 2976 Tage PastaPastaSoftswiss 9/2020 genannt und Thema Braun 2022

Der Text beschreibt ein Vorgehen, bei dem mehrere Firmen mithilfe eines Incorporation Services an derselben Adresse („44 Main Street, Douglas“) registriert wurden. Die genannten Firmen sind:
Prostar Associates
Curatone Resources LP
Interlias Consulting
Neten Solution L.P.
Trivariate L.P.
Impact Marketing Promotions L.P.
Ecommerce Worldwide L.P.
Atlas Overseas L.P.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass digitale Händler und Aggregatoren, darunter bekannte Namen wie Allied Wallet, CE Cash, CCBill, Mindgeek, Bodog, QNet, FriendFinder, Shimatomo, Club World Casino, CMS Merchant Service, 888Holding, Mansion Casino, CyberBingo, Deroches, und Direx/Softswiss, häufig über Zweckgesellschaften und nicht direkt unter ihren Klarnamen vermittelt wurden.
Beispiele für Zuordnungen sind:
Direx/Softswiss (Online-Gaming/Gambling) zur Interlias Consulting L.P..
Deroches Internet Ltd. (Adult/Dating) zur Neten Ltd..  

30.11.24 02:03

1112 Postings, 2976 Tage PastaPastaUnd uck mal einer an... wo landet das geld?

Es ist jedoch klar, dass Interlias Consulting L.P. Teil komplexer Transfers ist, die in Millionenhöhen reichen. Der größte Empfänger in den verknüpften Netzwerken war die Pittodrie Finance Ltd. mit Überweisungen von insgesamt 45 Millionen Euro.
Es wurden auch andere Firmen wie Call Centre Services Limited, DR Technologies Ltd., und CQR Services Ltd. als wesentliche Empfänger identifiziert

also: BR beweist mit dem Artikel die Verteidigung Brauns. Ob man das moralisch gut findet oder nicht, es wird spannend. raun muss eigentlich nur noch die entsprechenden Überweisungen zusammenschreiben, die beiden BR-Journalisten als zeugen laden und dann will ich mal sehen, was Arne Meyer-Fünffinger dann schreibt...

Dass seine BR-Recherche-Kollegen dumme Besserwisser sind?  

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