Du hattest gestern (#4732) verbreitet, daß vom 10. - 23.5.23 über die Annahme des WHOA-Verfahrens abgestimmt wird und daß man WHOA unbedingt ablehnen sollte, was auch die Empfehlung der SdK sei. Also, wenn ich das in der Newsletter 17 nachlese, stimmt das so überhaupt nicht. Denn im og. Zeitraum wird lediglich über den von SH vermeintlich nachgebesserten „Sanierungsplan“ abgestimmt. Die SdK empfiehlt der Abstimmungsgruppe der Aktionäre dringend, diesen Sanierungsplan abzulehnen. Wenn sich die Gruppe der Gläubiger, die den Sanierungsplan bejahen - und die Gruppe der Aktionäre, die – im Idealfall - mit „nein“ stimmen wird - dann uneins gegenüber stehen, wird im WHOA-Verfahren darüber entschieden, wie das zu werten und wie darüber zu entscheiden ist.
Vorausgesetzt natürlich, es kommt überhaupt zu diesem gerichtlichen WHOA-Verfahren.
Denn die Gläubiger könnten nach dem Ergebnis der Abstimmung, das ihnen von der willfährigen Steinhoff Holding sicherlich zugespielt wird, doch zu dem Schluß kommen, daß es derzeit keinen Sinn macht, ein WHOA-Verfahren in Gang zu setzen. Weil die Chancen, den Sanierungsplan dort „ohne Schaden“ durchzubringen, wegen des zu großen Widerstandes der Aktionäre gering wenn nicht gar aussichtslos sind. Es könnte m.E. eher darauf rauslaufen, daß SH dann erneut einen von den Gläubigern „nachgebesserten“ Sanierungsplan zur Abstimmung präsentiert. Dem evtl. Plan folgend, den Aktionären „scheibchenweise“ immer neue, geringe Zugeständnisse zu machen. Diese perfiden Spielchen – so sie beabsichtigt sind (wer kann das ausschließen ?) könnten so lange weiterbetrieben werden, bis das Abstimmungsergebnis im Sinne der Gläubiger „stimmig“ - also aussichtsreich ist. Und erst dann würde das WHOA-Verfahren in Gang gesetzt.
Die SdK wäre sicher gut beraten, präventiv mal rechtlich über ihre niederländischen Kollegen auszuloten, sofern nicht eh schon geschehen, ob SH diese Möglichkeit hätte und wie lange und wie oft man die Aktionäre damit ärgern und belasten kann. Zu klären wäre m.E. auch, ob SH die Gruppe der Aktionäre – was das Ergebnis der Abstimmung im Mai anbelangt – über das Abstimmungsergebnis absichtlich im Unklaren lassen könnte. Schließlich wird diese Abstimmung außerhalb einer Hauptversammlung durchgeführt, bei der besondere Regeln greifen.
„Im Unklaren lassen“ deswegen, weil dadurch die Möglichkeit der Aktionäre verhindert würde, selbst abzuschätzen und zu beurteilen, ob sie mit der Macht ihrer Stimmanteile nicht die reelle Chance hätten, mit einem eigenen - ggf. assetfundierten - Gegenvorschlag zum Sanierungsplan in einem möglichen WHOA-Verfahren ihre Interessen erfolgreich zu vertreten. Wobei auch hier die für mich offene und durch die SdK in den Niederlanden zu klärende Frage ist, ob und inwieweit die Aktionäre überhaupt ein Mitbestimmungsrecht oder zumindest Mitgestaltungsrecht im WHOA-Verfahren hätten oder eben nicht.
Das große Dilemma dabei ist ja, daß die Manager der Steinhoff Holding – was sich immer klarer herausstellt – die Aktionäre skrupellos diskriminiert und gemeinsame Sache mit den Gläubigern macht. Die Aktionäre sind da trotz großer Solidarität auf vermeintlich verlorenem Posten. Von den lobbygeschwängerten politischen Instanzen ist da kurzfristig keine Hilfe zu erwarten. Ich habe deswegen da wirklich kein besonders gutes Gefühl.
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